{"id":503266,"date":"2021-09-19T22:10:11","date_gmt":"2021-09-19T20:10:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=503266"},"modified":"2021-09-26T22:02:38","modified_gmt":"2021-09-26T20:02:38","slug":"neue-regeln-bei-der-einreise-in-die-schweiz-sowie-fuer-den-zugang-zum-covid-zertifikat-fuer-im-ausland-geimpfte-personen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/neue-regeln-bei-der-einreise-in-die-schweiz-sowie-fuer-den-zugang-zum-covid-zertifikat-fuer-im-ausland-geimpfte-personen\/","title":{"rendered":"Neue Regeln bei der Einreise in die Schweiz sowie f\u00fcr den Zugang zum Covid-Zertifikat f\u00fcr im Ausland geimpfte Personen"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Der Bundesrat will eine Zunahme der Infektionszahlen durch Reiser\u00fcckkehrende nach den Herbstferien verhindern. Ab Montag, 20. September 2021, m\u00fcssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen m\u00fcssen sie sich nochmals testen lassen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. September 2021 beschlossen. Der Bundesrat regelt zudem, wie Personen, ein Covid-Zertifikat erhalten k\u00f6nnen, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Herbstferien hat der Bundesrat neue grenzsanitarische Massnahmen beschlossen. Er reagiert damit auf Erfahrungen nach den Sommerferien. Die Daten der kantonalen Contact-Tracing-Stellen zeigen, dass auch Reiser\u00fcckkehrende zur besorgniserregenden Situation in der Schweiz beigetragen haben. Die neuen Regeln tragen der Tatsache Rechnung, dass mit der hochansteckenden Delta-Variante die Zahlen regional sehr rasch steigen k\u00f6nnen. Deshalb ist f\u00fcr grenzsanitarische Massnahmen eine periodisch aktualisierte Liste mit Risikol\u00e4ndern nicht mehr sinnvoll.<\/p>\n<p><b>Testpflicht bei der Einreise f\u00fcr Personen, die nicht geimpft oder genesen sind<\/b><\/p>\n<p>Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind m\u00fcssen bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen, unabh\u00e4ngig davon, woher sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgef\u00fchrter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Das Resultat des zweiten Tests muss der zust\u00e4ndigen kantonalen Stelle \u00fcbermittelt werden. F\u00fcr geimpfte und genesene Personen mit einem Covid-Zertifikat oder einem anderen g\u00fcltigen Nachweis einer Impfung oder Genesung gilt keine Testpflicht.<\/p>\n<p><b>Formularpflicht f\u00fcr alle Einreisenden<\/b><\/p>\n<p>Alle Einreisenden \u2013 geimpfte, genesene und negativ getestete Personen \u2013 m\u00fcssen zudem das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausf\u00fcllen. Damit sind die Kantone in der Lage Stichproben durchzuf\u00fchren, ob Personen, die nicht geimpft oder genesen und mit einem Test eingereist sind, nach vier bis sieben Tagen einen zweiten Test durchgef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p><b>Keine Test- und Formularpflicht f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger<\/b><\/p>\n<p>Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, wer beruflich G\u00fcter oder Personen bef\u00f6rdert sowie Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger und Personen, die aus Grenzgebieten einreisen. Damit tr\u00e4gt der Bundesrat auch dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzgebieten Rechnung. Von der Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter 16 Jahren.<\/p>\n<p><b>Risikobasierte Kontrollen<\/b><\/p>\n<p>T\u00e4glich passieren \u00fcber 2 Millionen Menschen und 1 Millionen Fahrzeuge die Schweizer Grenzen. Risikobasierte Kontrollen sollen dazu f\u00fchren, dass die neuen Regeln eingehalten werden. Personen, die bei der Einreise keinen Test vorweisen k\u00f6nnen, m\u00fcssen diesen sofort nach der Einreise in die Schweiz nachholen. Die Kantone sind angehalten Stichproben durchzuf\u00fchren, ob nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen den zweiten Test auch wirklich gemacht haben. Bei Verst\u00f6ssen gegen diese Regeln k\u00f6nnen Ordnungsbussen (200 Franken f\u00fcr fehlende Testnachweise und 100 Franken f\u00fcr nicht ausgef\u00fcllte Formulare) verh\u00e4ngt werden. Die Fluggesellschaften und Busunternehmen im Fernverkehr m\u00fcssen \u00fcberpr\u00fcfen, ob einreisende Personen \u00fcber ein PLF sowie ein Covid-Zertifikat oder einen Testnachweis verf\u00fcgen. Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) und die \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Polizeieinheiten f\u00fchren in allen grenz\u00fcberschreitenden Verkehrsarten risikobasierte Kontrollen durch. In einigen Wochen wird der Bundesrat die Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Einreiseregeln auswerten und wenn n\u00f6tig Anpassungen vornehmen.<\/p>\n<p><b>Einreisebestimmungen: Anlehnung an Schengen-Raum<\/b>Die bestehenden Einreisebestimmungen bleiben unver\u00e4ndert. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) f\u00fchrt weiterhin eine Risikoliste. Diese Liste regelt, wer in die Schweiz einreisen darf. Alle Staaten ausserhalb des Schengen-Raums, die nicht auf dieser Liste gef\u00fchrt sind, gelten weiterhin als Risikol\u00e4nder, aus denen f\u00fcr die Einreise in die Schweiz f\u00fcr ungeimpfte Drittstaatsangeh\u00f6rige Beschr\u00e4nkungen gelten. Die Schweiz lehnt sich beim Erlass ihrer Einreisebestimmungen als Schengen-assoziierter Staat m\u00f6glichst an die Entscheide der Europ\u00e4ischen Union an. Mittels des Online-Tools \u00abTravelcheck\u00bb kann nachgeschaut werden, welche Personen aus welchen L\u00e4ndern unter welchen Bedingungen in die Schweiz einreisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>Covid-Zertifikat f\u00fcr im Ausland geimpfte und genesene Personen<\/b><\/p>\n<p>Ab dem 20. September k\u00f6nnen alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Damit wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch f\u00fcr Personen sichergestellt, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind, etwa f\u00fcr Touristinnen und Touristen. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen L\u00e4nder mit dem Schweizer System kompatibel.<\/p>\n<p>Die Unterlagen k\u00f6nnen elektronisch eingereicht werden. Jeder Kanton muss eine Kontaktstelle definieren, an die sich im Ausland geimpfte Personen wenden k\u00f6nnen. S\u00e4mtliche kantonalen Kontaktstellen werden auf einer Webseite des Bundes aufgef\u00fchrt. Eine Arbeitsgruppe des Bundes (EDI, EDA, EFD) wird zusammen mit den Kantonen und weiteren Stellen (Datenschutz) die Umsetzung begleiten. Ziel ist eine m\u00f6glichst effiziente, schlanke und kundenorientierte L\u00f6sung. In einer \u00dcbergangsphase bis am 10. Oktober 2021 sind f\u00fcr den Zugang zu zertifikatspflichten Einrichtungen oder Veranstaltungen alle ausl\u00e4ndischen Impfnachweise g\u00fcltig (zum Beispiel Impfausweis der WHO).<\/p>\n<p>Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf s\u00e4mtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. Ausgenommen sind r\u00fcckkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz berufst\u00e4tige EU-Drittstaatsangeh\u00f6rige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen und akkreditiertes diplomatisches Personal sowie Studentinnen und Studenten.<\/p>\n<p><b>Resultate der Konsultation<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hatte zwei Varianten zur Anpassung der Einreisebestimmungen in Konsultation gegeben, eine mit doppelter Testpflicht und eine mit Quarant\u00e4ne. Aufgrund der Konsultationsergebnisse hat sich der Bundesrat f\u00fcr die erste Variante entschieden. Sie wird als praxistauglicher beurteilt und d\u00fcrfte f\u00fcr die Kantone mit weniger Aufwand verbunden sein.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab Montag, 20. September 2021, m\u00fcssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. 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