{"id":481571,"date":"2021-06-21T23:16:13","date_gmt":"2021-06-21T21:16:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=481571"},"modified":"2021-06-21T23:16:43","modified_gmt":"2021-06-21T21:16:43","slug":"gewalt-gegen-frauen-und-haeusliche-gewalt-schweiz-legt-ersten-staatenbericht-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/gewalt-gegen-frauen-und-haeusliche-gewalt-schweiz-legt-ersten-staatenbericht-vor\/","title":{"rendered":"Gewalt gegen Frauen und h\u00e4usliche Gewalt: Schweiz legt ersten Staatenbericht vor"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fasst die Schweiz ihr Engagement im Bereich der Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt zusammen. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 18. Juni gutgeheissen. Die Bestandsaufnahme betont auch die Bedeutung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft als Voraussetzung einer erfolgsversprechenden Pr\u00e4ventionsarbeit.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Gewalt gegen Frauen und h\u00e4usliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. Im Durchschnitt stirbt alle zweieinhalb Wochen eine Frau an den Folgen eines solchen \u00dcbergriffs. Sch\u00e4tzungsweise 27 000 Kinder sind jedes Jahr von h\u00e4uslicher Gewalt mitbetroffen. Seit Jahren gibt es einen Trend zur leichten Zunahme. Mit 20 123 Straftaten wurde 2020 ein neuer H\u00f6chststand im Bereich der h\u00e4uslichen Gewalt registriert.<\/p>\n<p>Mit der Ratifizierung des \u00dcbereinkommens des Europarats zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Schweiz per 1. April 2018 verpflichtet, die Pr\u00e4vention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Gewaltformen konsequent voranzutreiben.<\/p>\n<p>Nun legt die Schweiz ihren ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vor. Diese regelm\u00e4ssigen Berichte dienen dem Europarat als Grundlage, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, wie die Mitgliedstaaten der Umsetzung der Istanbul-Konvention nachkommen. Entsprechend umfasst der erste Staatenbericht der Schweiz eine Bestandsaufnahme aller Aktivit\u00e4ten zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt.<\/p>\n<p><strong>Sensibilisierung f\u00fcr die Problematik hat zugenommen<\/strong>Die Istanbul-Konvention hat in der Schweiz eine neue Dynamik ausgel\u00f6st: Die Bek\u00e4mpfung von Gewalt gegen Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt ist in den Fokus politischer Debatten ger\u00fcckt. In der Legislaturplanung 2019\u20132023 hat der Bundesrat entschieden, die Bek\u00e4mpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als eines der zentralen Handlungsfelder der Gleichstellungsstrategie 2030 zu definieren. Das Parlament hat ausserdem beschlossen, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in die Legislaturplanung aufzunehmen. Bund und Kantone haben im Rahmen des Strategischen Dialogs \u00abH\u00e4usliche Gewalt\u00bb eine Roadmap mit Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von h\u00e4uslicher Gewalt unterzeichnet, darunter etwa eine zentrale Telefonnummer f\u00fcr Gewaltbetroffene. Auf kantonaler und kommunaler Ebene wurden ebenfalls zahlreiche Aktions- und Massnahmenpl\u00e4ne zur Umsetzung des \u00dcbereinkommens verabschiedet.<\/p>\n<p>Auf nationaler Ebene k\u00f6nnen seit diesem Jahr Projekte zur Bek\u00e4mpfung und Verh\u00fctung von Gewalt gegen Frauen von privaten und \u00f6ffentlichen Organisationen mit Finanzhilfen des Bundes unterst\u00fctzt werden. Im Bereich Schutz und Unterst\u00fctzung ist seit 2019 die Plattform\u00a0<i>www.opferhilfe-schweiz.ch<\/i><i>\u00a0<\/i>online, die Opfern von Gewalt Informationen und Unterst\u00fctzung bietet.<\/p>\n<p>Das schweizerische Recht vermag den Anforderungen der Konvention insgesamt zu gen\u00fcgen. Das Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen ist seit dem 1. Juli 2020 wirksam. Die Bestimmung \u00fcber die elektronische \u00dcberwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.<\/p>\n<p>Ausserdem hat die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates im Fr\u00fchjahr 2021 eine Vernehmlassung zu einer Revision des Sexualstrafrechts durchgef\u00fchrt. Neu soll der Tatbestand der Vergewaltigung geschlechtsneutral formuliert und sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person sollen angemessen bestraft werden, auch wenn keine Gewalt oder Drohungen vorliegen. Mit letzterer \u00c4nderung soll der strafrechtliche Schutz von Opfern von sexuellen \u00dcbergriffen verbessert werden.<\/p>\n<p>Der Staatenbericht zeigt: Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine kollektive Aufgabe, die mit vereinten Kr\u00e4ften von unterschiedlichen Politikfeldern, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden und unter Einbezug der Zivilgesellschaft erfolgen muss. Die Bek\u00e4mpfung von Gewalt an Frauen und h\u00e4uslicher Gewalt hat f\u00fcr den Bundesrat weiterhin h\u00f6chste Priorit\u00e4t.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00fcfung durch unabh\u00e4ngige Expertengruppe folgt<\/strong>Der erste Staatenbericht der Schweiz dient als Ausgangspunkt f\u00fcr das Monitoring durch die unabh\u00e4ngige Expertengruppe GREVIO (<i>Group of experts on action against violence against women and domestic violence).\u00a0<\/i>Die Expertengruppe wird der Schweiz nach Pr\u00fcfung des ersten Staatenberichts im M\u00e4rz 2022 einen L\u00e4nderbesuch abstatten und im Rahmen des Untersuchungsergebnisses bis Ende 2022 Empfehlungen an die Schweiz formulieren.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Durchschnitt stirbt alle zweieinhalb Wochen eine Frau an den Folgen eines solchen \u00dcbergriffs. 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