{"id":472589,"date":"2021-05-27T23:12:16","date_gmt":"2021-05-27T21:12:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=472589"},"modified":"2021-05-27T23:12:16","modified_gmt":"2021-05-27T21:12:16","slug":"coronavirus-der-vierte-oeffnungsschritt-ab-montag-wird-groesser-als-geplant","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-der-vierte-oeffnungsschritt-ab-montag-wird-groesser-als-geplant\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Der vierte \u00d6ffnungsschritt ab Montag wird gr\u00f6sser als geplant"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\">\n<p><strong style=\"font-size: 16px;\">Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer \u00d6ffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarant\u00e4ne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden k\u00f6nnen und wie sie entsch\u00e4digt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gr\u00fcnden abgesagt werden m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die epidemiologische Lage entspannt sich weiter, die Fallzahlen sinken. Zudem haben bis Ende Monat die meisten Kantone die Impfung der besonders gef\u00e4hrdeten Personen abgeschlossen. Damit ist die Schutzphase, die erste Phase in der Ausstiegsstrategie des Bundesrats, abgeschlossen. Es beginnt die zweite Phase, die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bev\u00f6lkerung Zugang zur Impfung erh\u00e4lt. Um die laufende Impfkampagne nicht zu gef\u00e4hrden, ist weiterhin Vorsicht geboten. Insbesondere der freiwillige Einsatz von Schnelltests kann einen Beitrag dazu leisten, die Ansteckungen weiter zu reduzieren.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat den n\u00e4chsten \u00d6ffnungsschritt etwas gr\u00f6sser ausgestaltet als noch in der Konsultation vorgesehen. Er reagiert damit auf die g\u00fcnstige Situation und geht auf R\u00fcckmeldungen aus der Konsultation ein. Die Kantone begr\u00fcssen den \u00d6ffnungsschritt insgesamt. Auch die einzelnen Anpassungen stossen mehrheitlich auf Zustimmung.<\/p>\n<p><b>Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenr\u00e4umen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die H\u00e4lfte der Raumkapazit\u00e4t genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dieselben Regeln gelten f\u00fcr religi\u00f6se Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage m\u00fcssen die Sitzpl\u00e4tze bei Publikumsanl\u00e4ssen nicht mehr fest zugeordnet werden, Maske und Abstand gen\u00fcgen.<\/p>\n<p>Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanl\u00e4sse oder F\u00fchrungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen m\u00f6glich sein. Dies gilt auch f\u00fcr private Anl\u00e4sse wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten R\u00e4umlichkeiten stattfinden. In der Konsultation hat der Bundesrat ein Maximum von 30 vorgeschlagen. F\u00fcr Menschenansammlungen im \u00f6ffentlichen Raum gelten keine Einschr\u00e4nkungen mehr.<\/p>\n<p><b>Private Treffen: innen 30, aussen 50 Personen<\/b>Der Bundesrat erh\u00f6ht die Limiten f\u00fcr private Treffen von 10 auf 30 in Innenr\u00e4umen und von 15 auf 50 draussen. Dies wurde von einer grossen Mehrheit der Kantone gefordert. F\u00fcr private Treffen hatte der Bundesrat in der Konsultation keine \u00c4nderungen vorgesehen.<\/p>\n<p><b>Restaurants: auch Innenr\u00e4ume wieder offen, draussen 6er-Tische<\/b><\/p>\n<p>Ab Montag k\u00f6nnen die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller G\u00e4ste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische m\u00f6glich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt \u2013 drinnen und draussen \u2013 muss hingegen eine Maske tragen. F\u00fcr das Personal gilt eine Maskenpflicht.<\/p>\n<p>An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzpl\u00e4tzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. \u00d6ffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zul\u00e4ssig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die f\u00fcr Restaurationsbetriebe gelten. In Innenr\u00e4umen sind bei solchen Veranstaltungen h\u00f6chstens 100 Personen zul\u00e4ssig, im Freien 300 Personen.<\/p>\n<p><b>Amateursport: Gr\u00f6ssere Gruppen, Wettk\u00e4mpfe mit Publikum<\/b><\/p>\n<p>Neu d\u00fcrfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Dabei gelten die Regeln f\u00fcr Publikumsanl\u00e4sse. Wettk\u00e4mpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenr\u00e4umen ohne Maske nur in best\u00e4ndigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Fl\u00e4chenvorgabe f\u00fcr ruhige Sportarten in Innenr\u00e4umen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.<b><\/b><\/p>\n<p>Thermalb\u00e4der und Wellnesseinrichtungen d\u00fcrfen wieder \u00f6ffnen. Es gelten einheitlich 15\u00a0Quadratmeter pro Person, die Aktivit\u00e4ten d\u00fcrfen ohne Maske, m\u00fcssen aber mit Abstand ausge\u00fcbt werden. Dieselben Regeln gelten f\u00fcr Hallenb\u00e4der.<b>Laienkultur: Gr\u00f6ssere Gruppen m\u00f6glich<\/b><\/p>\n<p>Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengr\u00f6sse ebenfalls auf 50 Personen erh\u00f6ht. Auff\u00fchrungen von Laienkulturschaffenden sind wieder m\u00f6glich. Dabei gelten die Regeln f\u00fcr Publikumsanl\u00e4sse. Die Fl\u00e4chenvorgabe f\u00fcr Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.<\/p>\n<p><strong>Hochschulen, h\u00f6here Fachschulen, Weiterbildung<\/strong><strong>: Pr\u00e4senzunterricht ausgeweitet<\/strong><\/p>\n<p>An Hochschulen, h\u00f6heren Fachschulen und an Weiterbildungsinstitutionen wird die Beschr\u00e4nkung auf maximal 50 Personen f\u00fcr Pr\u00e4senzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.<\/p>\n<p><b>Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht f\u00fcr Betriebe, die regelm\u00e4ssig testen<\/b><\/p>\n<p>Die Homeoffice-Pflicht wird f\u00fcr jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gef\u00e4hrden soll die R\u00fcckkehr ins B\u00fcro schrittweise erfolgen. Seit dem 18.\u00a0Januar 2021 gilt f\u00fcr Arbeitgeber die Verpflichtung, \u00fcberall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der T\u00e4tigkeit m\u00f6glich und mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies m\u00f6chten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gef\u00e4hrdeter Personen am Arbeitsplatz wird verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p><b>Quarant\u00e4ne: Keine Quarant\u00e4ne f\u00fcr Geimpfte und Genesene<\/b>Genesene sind f\u00fcr sechs Monate von der Kontaktquarant\u00e4ne und der Reisequarant\u00e4ne ausgenommen. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht in relevantem Masse weiter \u00fcbertragen k\u00f6nnen, sind sie neu ebenfalls w\u00e4hrend sechs Monaten von der Kontaktquarant\u00e4ne und der Reisequarant\u00e4ne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollst\u00e4ndige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europ\u00e4ische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarant\u00e4ne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarant\u00e4ne und von Testpflicht gelten nicht f\u00fcr genesene und geimpfte Personen, die aus L\u00e4ndern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.<\/p>\n<p><b>Ein weiterer \u00d6ffnungsschritt vor dem Sommer<\/b><\/p>\n<p>Weil der \u00d6ffnungsschritt Ende Mai nun gr\u00f6sser als geplant ausf\u00e4llt, ist vor der Sommerpause nur noch ein weiterer, ebenfalls gr\u00f6sserer \u00d6ffnungsschritt geplant. Dies war auch ein Wunsch der Kantone. Damit k\u00f6nnen auch die Auswirkungen dieses \u00d6ffnungsschritts besser beobachtet werden und die Umsetzung der Regelung muss nicht innert kurzer Zeit mehrfach angepasst werden. Der Bundesrat schickt das n\u00e4chste \u00d6ffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet dar\u00fcber am 23. Juni.<\/p>\n<p><b>Grossveranstaltungen mit \u00fcber 1&#8217;000 Personen<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden k\u00f6nnen und wie sie entsch\u00e4digt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gr\u00fcnden nicht stattfinden k\u00f6nnen (Schutzschirm-Regelung). Er hat nach der Konsultation seine Vorschl\u00e4ge angepasst. Der \u00d6ffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor.<\/p>\n<p><b>1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021<\/b><\/p>\n<p>Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen m\u00f6glich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenr\u00e4umen betr\u00e4gt 600 Personen, wie in der Konsultation vorgeschlagen. An Pilotveranstaltungen im Freien k\u00f6nnen bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600 wie urspr\u00fcnglich geplant. Pro Kanton k\u00f6nnen f\u00fcnf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgef\u00fchrt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie m\u00f6glich bewilligt werden k\u00f6nnen, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft. Bei Veranstaltungen im Freien wird die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben.<\/p>\n<p><b>2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021<\/b><\/p>\n<p>Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder m\u00f6glich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenr\u00e4umen bleibt, wie vorgeschlagen bei 3&#8217;000 Personen. Draussen dagegen k\u00f6nnen Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazit\u00e4t entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden. F\u00fcr Veranstaltungen im Freien mit Stehpl\u00e4tzen, etwa f\u00fcr Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazit\u00e4t und mit Maske.<\/p>\n<p>Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollst\u00e4ndig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschr\u00e4nkt. Dabei soll, sobald verf\u00fcgbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.<\/p>\n<p><b>3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10&#8217;000 Personen<\/b><\/p>\n<p>Ab dem 20. August k\u00f6nnen Grossveranstaltungen mit maximal 10&#8217;000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenr\u00e4umen gibt es keine Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. Der dritte Schritt ist eng mit dem Eintritt in die Stabilisierungsphase verkn\u00fcpft, wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind.<\/p>\n<p><b>Schutzschirm: Franchise und Selbstbehalt reduziert<\/b>Um die Durchf\u00fchrung von Anl\u00e4ssen mit \u00fcberkantonaler Bedeutung zu unterst\u00fctzen, hat das Parlament in der Fr\u00fchlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen \u00abSchutzschirm\u00bb f\u00fcr die Veranstaltungsbranche eingef\u00fchrt. Damit k\u00f6nnen Publikumsanl\u00e4sse geplant werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchf\u00fchrung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten f\u00fcr Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Bedingung f\u00fcr eine Entsch\u00e4digung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zus\u00e4tzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem ein Besucherkreis, der \u00fcber den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1&#8217;000 Personen pro Veranstaltungstag.<\/p>\n<p>Der Veranstalter tr\u00e4gt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Der Bundesrat hat nach der Konsultation Franchise und Selbstbehalt reduziert. Sofern die Kantone die H\u00e4lfte der ungedeckten Kosten \u00fcbernehmen, zahlt der Bund die andere H\u00e4lfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen betr\u00e4gt pro Veranstaltung h\u00f6chstens 5\u00a0Millionen Franken. Die Regelung gilt f\u00fcr Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. F\u00fcr die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.<\/p>\n<p><b>Fach- und Publikumsmessen<\/b><\/p>\n<p>Die Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von grossen Fach- und Publikumsmessen sollen neu analog den Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen von Einkaufszentren festgelegt werden. Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren k\u00f6nnen, m\u00fcssen solche Veranstaltungen neu eine Bewilligung des Kantons erhalten.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat den n\u00e4chsten \u00d6ffnungsschritt etwas gr\u00f6sser ausgestaltet als noch in der Konsultation vorgesehen. Er reagiert damit auf die g\u00fcnstige Situation und geht auf R\u00fcckmeldungen aus der Konsultation ein. 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