{"id":468930,"date":"2021-05-12T23:09:35","date_gmt":"2021-05-12T21:09:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=468930"},"modified":"2021-05-12T23:16:56","modified_gmt":"2021-05-12T21:16:56","slug":"bundesrat-verabschiedet-strategie-fuer-kommende-monate-und-startet-konsultation-zum-vierten-oeffnungsschritt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/bundesrat-verabschiedet-strategie-fuer-kommende-monate-und-startet-konsultation-zum-vierten-oeffnungsschritt\/","title":{"rendered":"Bundesrat verabschiedet Strategie f\u00fcr kommende Monate und startet Konsultation zum vierten \u00d6ffnungsschritt"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 das 3-Phasen-Modell verabschiedet, das die Strategie f\u00fcr die kommenden Monate festlegt. Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter \u00d6ffnungsschritt erfolgen. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erh\u00f6ht werden. F\u00fcr Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschl\u00e4ge bei den Kantonen, den zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die epidemiologische Lage entspannt sich, sowohl bei den Fallzahlen, als auch bei den Hospitalisierungen und der Auslastung der Intensivstationen. Die Bev\u00f6lkerung setzt die Schutzmassnahmen gut um, der \u00d6ffnungsschritt vom 19.\u00a0April 2021 hat sich bislang nicht negativ auf die Entwicklung der Epidemie ausgewirkt. Der Bundesrat sieht gute Chancen, dass sich die Situation in den Spit\u00e4lern in den n\u00e4chsten Wochen weiter entspannt und Ende Mai ein n\u00e4chster \u00d6ffnungsschritt m\u00f6glich ist. Voraussetzung ist, dass die Impfkampagne in hohem Tempo weitergef\u00fchrt werden kann und sich alle \u2013 speziell die Risikogruppen \u2013 besonders gut sch\u00fctzen, bis sie geimpft sind. Der Bundesrat gibt folgende Vorschl\u00e4ge in Konsultation.<\/p>\n<p><b>Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen 300 Personen<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenr\u00e4umen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die H\u00e4lfte der Kapazit\u00e4t genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dasselbe gilt f\u00fcr Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religi\u00f6se Veranstaltungen. Andere Veranstaltungen, wie Vereinsanl\u00e4sse oder F\u00fchrungen, sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen m\u00f6glich sein. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Da bei privaten Veranstaltungen das \u00dcbertragungsrisiko h\u00f6her ist, bleibt es im Innern bei maximal 10 Personen und draussen bei 15 Personen.<\/p>\n<p><b>Restaurants: Innenr\u00e4ume offen, wenn die Fallzahlen nicht steigen<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder ge\u00f6ffnet werden k\u00f6nnen. Dieser Teil des \u00d6ffnungsschritts ist aus epidemiologischer Sicht am heikelsten, weil sich viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Maske in Innenr\u00e4umen treffen. Eine Er\u00f6ffnung Ende Mai setzt deshalb voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell f\u00fcr den Aussenbereich gelten: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller G\u00e4ste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wiederum wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben. Die Kantone sind daf\u00fcr zust\u00e4ndig, die Einhaltung der Schutzkonzepte zu kontrollieren.<\/p>\n<p><b>Amateursport: Gr\u00f6ssere Gruppen und Fussballspiele in allen Ligen<\/b><\/p>\n<p>Neu d\u00fcrfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, auch an Wettk\u00e4mpfen. Dabei gelten die Regeln f\u00fcr Publikumsanl\u00e4sse mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen. Damit auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden k\u00f6nnen, gilt f\u00fcr Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengr\u00f6sse von 50 statt 30 Personen. Wettk\u00e4mpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Sport in Innenr\u00e4umen gilt weiterhin: wenn ohne Maske, dann h\u00f6chstens 15 Personen im gleichen Raum. Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenr\u00e4umen ohne Maske nur in best\u00e4ndigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Fl\u00e4chenvorgabe f\u00fcr ruhige Sportarten in Innenr\u00e4umen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.<\/p>\n<p><b>Laienkultur: Gr\u00f6ssere Gruppen m\u00f6glich<\/b><\/p>\n<p>Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengr\u00f6sse ebenfalls auf 30 Personen erh\u00f6ht. Bei Auftritten und Proben, die f\u00fcr die Auftritte n\u00f6tig sind, betr\u00e4gt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen \u2013 sowohl in Innenr\u00e4umen als auch draussen. Die Fl\u00e4chenvorgabe f\u00fcr Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.<\/p>\n<p><b>Keine Homeoffice Pflicht f\u00fcr Betriebe, die regelm\u00e4ssig testen<\/b><\/p>\n<p>Die Homeoffice-Pflicht wird f\u00fcr jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die H\u00fcrden f\u00fcr die Testung in Betrieben weiter zu senken, \u00fcbernimmt der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten. Seit dem 18.\u00a0Januar 2021 gilt f\u00fcr Arbeitgeber die Verpflichtung, \u00fcberall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der T\u00e4tigkeit m\u00f6glich und mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies m\u00f6chten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gef\u00e4hrdeter Personen am Arbeitsplatz wird verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p><b>Hochschulen: Pr\u00e4senzunterricht ausgeweitet<\/b><\/p>\n<p>An Hochschulen wird die Beschr\u00e4nkung auf maximal 50 Personen f\u00fcr Pr\u00e4senzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Neu darf die H\u00e4lfte der Kapazit\u00e4t genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.<\/p>\n<p><b>Wellnessanlagen offen<\/b><\/p>\n<p>Thermalb\u00e4der und Wellnesseinrichtungen d\u00fcrfen neu \u00f6ffnen. Es gelten 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivit\u00e4ten d\u00fcrfen ohne Maske ausge\u00fcbt werden, aber mit Abstand.<\/p>\n<p><b>Keine Quarant\u00e4ne f\u00fcr Geimpfte<\/b><\/p>\n<p>Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarant\u00e4ne als auch von der Reisequarant\u00e4ne ausgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter \u00fcbertragen k\u00f6nnen. Geregelt wird, f\u00fcr welche Impfstoffe und f\u00fcr welche Dauer diese Ausnahmen gelten.<\/p>\n<p>Der Bundesrat passt zudem im Hinblick auf die Sommerferien die Reisehinweise des Bundes an. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen Regionen der Welt das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht. Vor Auslandreisen sind die Informationen und Empfehlungen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit BAG sowie insbesondere die aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erh\u00f6htem Ansteckungsrisiko zu beachten. Wer aus einem dieser Staaten oder Gebiete in die Schweiz einreist, muss in Quarant\u00e4ne. Abgeraten wird von Reisen in Staaten oder Gebiete mit neuartigen Virusmutationen. Diese Staaten und Gebiete werden auf einer Liste festgehalten.<\/p>\n<p><b>3-Phasen-Modell verabschiedet<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat heute auch seine Strategie f\u00fcr die kommenden Monate verabschiedet. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden k\u00f6nnen (siehe Faktenblatt). Dieses 3-Phasen-Modell ist in der Konsultation gut aufgenommen worden. Fast alle Kantone sind mit dem Modell einverstanden und begr\u00fcssen die Strategie, weshalb nur noch geringe Anpassungen vorgenommen wurden. Ein Grossteil der Kantone ist sich bewusst, dass mit dem Modell auch Risiken verbunden sind \u2013 etwa dass Personen, die sich nicht impfen lassen k\u00f6nnen, l\u00e4ngerfristig einem erh\u00f6hten Risiko ausgesetzt sind.<\/p>\n<p>Die erste Phase (Schutzphase) dauert so lange, bis alle besonders gef\u00e4hrdeten Personen, die das m\u00f6chten, vollst\u00e4ndig geimpft sind. Diese Phase wird voraussichtlich Ende Mai 2021 beendet sein. In der zweiten Phase (Stabilisierungsphase) erh\u00e4lt die gesamte erwachsene Bev\u00f6lkerung Zugang zur Impfung. Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollst\u00e4ndig geimpft, beginnt die dritte Phase (Normalisierungsphase). Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren.<\/p>\n<p><b>Weitere \u00d6ffnungsschritte in Planung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat sieht in der zweiten und dritten Phase weitere \u00d6ffnungsschritte vor. Am 26. Mai wird er definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit \u00fcber 1&#8217;000 Personen f\u00e4llen; zu dieser Vorlage wird aktuell die Konsultation ausgewertet. Die Konsultation zum n\u00e4chsten \u00d6ffnungsschritt will der Bundesrat voraussichtlich am 11. Juni starten und dann am 18. Juni dar\u00fcber entscheiden. F\u00fcr dieses \u00d6ffnungspaket vorgesehen sind weitere Erleichterungen unter anderem f\u00fcr Sport und Kultur sowie Veranstaltungen. Im Sommer wird der Bundesrat auch die mittelfristige Planung diskutieren und sich mit den n\u00f6tigen Vorbereitungsarbeiten f\u00fcr den n\u00e4chsten Winter befassen.<\/p>\n<p><b>Anpassungen in verschiedenen Covid-19-Verordnungen<\/b><\/p>\n<p>Noch vor dem Entscheid \u00fcber den vierten \u00d6ffnungsschritt hat der Bundesrat verschiedene technische Anpassungen in Covid-19-Verordnungen vorgenommen. Gr\u00fcnde sind unter anderem neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder sommerliche Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Neu gelten Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und genesen sind, w\u00e4hrend sechs statt wie bisher drei Monaten nicht mehr als besonders gef\u00e4hrdete Personen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Hinblick auf die Badesaison wird f\u00fcr Badeanstalten die M\u00f6glichkeit geschaffen, f\u00fcr gewisse Teile des Aussenbereichs wie zum Beispiel die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Reisende, die aus einem Staat oder Gebiet einreisen, in dem eine besorgniserregende Sars-CoV-2 Variante verbreitet ist, werden die Ausnahmen von der Test- und Quarant\u00e4nepflicht bei der Einreise in die Schweiz eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Versicherer erhalten neu die Kompetenz, die Kosten der zuviel bezogenen Selbsttests direkt bei der versicherten Person zur\u00fcckzufordern. Die Kosten f\u00fcr n\u00f6tige Mahnungen \u00fcbernimmt der Bund.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. 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