{"id":459713,"date":"2021-04-06T22:40:11","date_gmt":"2021-04-06T20:40:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=459713"},"modified":"2021-04-06T23:11:01","modified_gmt":"2021-04-06T21:11:01","slug":"bundesrat-passt-haertefallverordnung-sowie-verordnung-zum-erwerbsausfall-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/bundesrat-passt-haertefallverordnung-sowie-verordnung-zum-erwerbsausfall-an\/","title":{"rendered":"Bundesrat passt H\u00e4rtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. M\u00e4rz 2021 \u00c4nderungen an der Covid-19-H\u00e4rtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Damit vollzieht er die Anpassungen des Parlaments aus der Fr\u00fchlingssession am Covid-19-Gesetz. Bei der H\u00e4rtefallhilfe werden insbesondere die H\u00f6chstbetr\u00e4ge, der Gr\u00fcndungszeitpunkt, die Beteiligung des Staates an allf\u00e4lligen Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2021 sowie die Dauer des Dividendenverbots angepasst. Zudem wird die landesweit einheitliche Bemessung der Beitr\u00e4ge an Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz geregelt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben in der Fr\u00fchjahrssession das Covid-19-Gesetz und das darin enthaltene Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 an die aktuelle Lage angepasst. Daher hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone folgende Anpassungen an der H\u00e4rtefallverordnung beschlossen:<\/p>\n<ul>\n<li><b>Finanzierung und Zust\u00e4ndigkeit:\u00a0<\/b>Die Kantone bleiben f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndig. Der Kanton, in welchem sich der Sitz des Unternehmens am 1. Oktober 2020 befand, ist f\u00fcr die Abwicklung der Gesuche zust\u00e4ndig; er richtet auch die Beitr\u00e4ge zugunsten ausserkantonaler Niederlassungen aus. Damit \u00fcberm\u00e4ssige Belastungen der Sitzkantone vermieden werden, \u00fcbernimmt der Bund bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz pro Jahr die gesamten Beitr\u00e4ge. F\u00fcr die Berechnung der Beitr\u00e4ge des Bundes wird der Umsatzausfall mit einer abgestuften Fixkostenpauschale multipliziert. Bei kleineren und mittleren Unternehmen mit bis zu 5 Millionen Umsatz tragen die Kantone 30 Prozent der Beitr\u00e4ge; der Kanton entscheidet \u00fcber die Bemessung und die Art der Hilfen. Die Bemessung soll sich dabei an den ungedeckten Fixkosten orientieren.<\/li>\n<li><b>Gr\u00fcndungszeitpunkt:\u00a0<\/b>Neu muss ein Unternehmen vor dem 1. Oktober 2020 gegr\u00fcndet worden sein, um einen Antrag auf Unterst\u00fctzung stellen zu k\u00f6nnen. Bisher galt der 1. M\u00e4rz 2020 als Stichdatum.<\/li>\n<li><b>Dividendenverbot:\u00a0<\/b>F\u00fcr Unternehmen mit H\u00e4rtefallhilfen gilt ein befristetes Verbot zur Aussch\u00fcttung von Dividenden und Tantiemen. Die Frist wurde vom Parlament um ein Jahr verl\u00e4ngert und gilt f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr, in dem die H\u00e4rtefallmassnahme ausgerichtet wird sowie f\u00fcr die drei darauffolgenden Jahre. Diese Verl\u00e4ngerung gilt f\u00fcr alle Unternehmen, denen nach dem 1. April 2021 ein Beitrag zugesichert wird. Das Dividendenverbot kann mittels R\u00fcckzahlung der Hilfen aufgehoben werden.<\/li>\n<li><b>H\u00f6chstgrenzen:\u00a0<\/b>Die H\u00f6chstgrenzen f\u00fcr A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge bleiben bei 20\u00a0Prozent eines Jahresumsatzes. Das absolute Maximum wird aber f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen auf 1 Million und f\u00fcr grosse auf 5 Millionen erh\u00f6ht (bisher 750&#8217;000 Fr.), um auch gr\u00f6ssere Unternehmen besser unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnen. Die H\u00f6chstgrenzen k\u00f6nnen bei Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Jahresumsatz auf 30 Prozent des Jahresumsatzes, h\u00f6chstens aber 10 Millionen angehoben werden, wenn das Unternehmen einen Umsatzr\u00fcckgang von mehr als 70\u00a0Prozent aufweist (\u00abH\u00e4rtefall im H\u00e4rtefall\u00bb) oder die Eignerinnen und Eigner eine Eigenleistung einbringen (40% der zus\u00e4tzlichen Hilfe). Beispiel: Mit 1 Million an zus\u00e4tzlichem Eigenkapital kann die H\u00f6chstgrenze so von 5 um 2,5 auf 7,5 Millionen erh\u00f6ht werden.<\/li>\n<li><b>Gewinnbeteiligung:\u00a0<\/b>Die staatliche Hilfe soll Verluste abfedern, aber nicht zu Unternehmensgewinnen respektive \u00dcberentsch\u00e4digungen f\u00fchren. Gr\u00f6ssere Unternehmen mit einem Umsatz \u00fcber 5 Millionen, die 2021 einen Gewinn erzielen, sollen diesen bis zum Umfang des erhaltenen Betrags an den Staat zur\u00fcckzahlen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In Erg\u00e4nzung zum Ausbau der H\u00e4rtefallmassnahmen plant die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung als weitere Erleichterung zu Gunsten von Unternehmen eine Praxis\u00e4nderung beim Vorsteuerabzug: Aktuell wird beim Erhalt von Subventionen die auf den Aufwendungen lastende Mehrwertsteuer im Verh\u00e4ltnis der Subventionen zum Gesamtumsatz gek\u00fcrzt (Vorsteuerk\u00fcrzung). Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnten die Covid-Abfederungsmassnahmen deutliche K\u00fcrzungen des Vorsteuerabzugs zur Folge haben. Gest\u00fctzt auf eine Praxis\u00e4nderung sollen k\u00fcnftig die Vorsteuerk\u00fcrzungen auch im Verh\u00e4ltnis der Subventionen zum get\u00e4tigten Aufwand berechnet werden k\u00f6nnen. Steuerpflichtige Unternehmen, die Covid-19-Beitr\u00e4ge erhalten, m\u00fcssen dabei keine K\u00fcrzung des Vorsteuerabzugs auf dem Warenaufwand und auf den Investitionen vornehmen.<\/p>\n<p>Neben der H\u00e4rtefallverordnung hat der Bundesrat auch die Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall angepasst und die vom Parlament im Covid-19-Gesetz auf den 1. April beschlossene Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen aufgenommen: Neu k\u00f6nnen indirekt betroffene Selbst\u00e4ndigerwerbende und Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung ab einem Umsatzr\u00fcckgang von 30 Prozent (bisher 40\u00a0%) Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz geltend machen. Gesuche f\u00fcr den bis Mitte 2021 befristeten Corona-Erwerbsersatz k\u00f6nnen bis sp\u00e4testens Ende 2021 eingereicht werden.<\/p>\n<p>Die angepassten Verordnungen treten am 1. April 2021 in Kraft.<\/p>\n<p class=\"nsbtextkasten\"><strong>Hinweise zur Einreichung eines H\u00e4rtefallgesuches<\/strong><br \/>\nDie Kantone pr\u00fcfen die Gesuche. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind an den zust\u00e4ndigen Kanton zu richten. Die Verordnung des Bundes regelt, zu welchem Anteil sich der Bund an den kantonalen H\u00e4rtefallmassnahmen beteiligt und welche Bedingungen dazu erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. Die kantonalen Kontaktdaten und Statistiken zur Umsetzung sind auf https:\/\/covid19.easygov.swiss\/haertefaelle\/ verf\u00fcgbar. Die Angaben zur Anzahl unterst\u00fctzter Unternehmen und zum zugesicherten Finanzvolumen sollen ab sofort bis Mitte 2021 w\u00f6chentlich aktualisiert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der H\u00e4rtefallhilfe werden insbesondere die H\u00f6chstbetr\u00e4ge, der Gr\u00fcndungszeitpunkt, die Beteiligung des Staates an allf\u00e4lligen Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2021 sowie die Dauer des Dividendenverbots angepasst<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":452941,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1141,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[],"class_list":["post-459713","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-themen","category-leben-in-der-schweiz"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/459713","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=459713"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/459713\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/452941"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=459713"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=459713"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=459713"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=459713"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=459713"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}