{"id":448422,"date":"2021-02-25T16:56:08","date_gmt":"2021-02-25T15:56:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=448422"},"modified":"2021-03-02T00:05:27","modified_gmt":"2021-03-01T23:05:27","slug":"coronavirus-bundesrat-beschliesst-ersten-vorsichtigen-oeffnungsschritt-ab-1-maerz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-beschliesst-ersten-vorsichtigen-oeffnungsschritt-ab-1-maerz\/","title":{"rendered":"Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen \u00d6ffnungsschritt ab 1. M\u00e4rz"},"content":{"rendered":"<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p><strong>Ab Montag, 1. M\u00e4rz 2021, k\u00f6nnen L\u00e4den, Museen und Leses\u00e4le von Bibliotheken wieder \u00f6ffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen G\u00e4rten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivit\u00e4ten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre k\u00f6nnen den meisten sportlichen und kulturellen Aktivit\u00e4ten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der n\u00e4chste \u00d6ffnungsschritt soll am 22. M\u00e4rz erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.<\/strong><\/p>\n<p>Mit der vorsichtigen, schrittweisen \u00d6ffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste \u00d6ffnungsschritt ab dem 1. M\u00e4rz beinhaltet im Wesentlichen Aktivit\u00e4ten, bei welchen Maske und Abstand gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem \u00dcbertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffnungen: L\u00e4den, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen<br \/>\n<\/strong>Alle L\u00e4den k\u00f6nnen wieder \u00f6ffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschr\u00e4nkt. Auch Museen sowie Leses\u00e4le von Archiven und Bibliotheken k\u00f6nnen wieder \u00f6ffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische G\u00e4rten und Freizeitanlagen sind wieder zug\u00e4nglich &#8211; mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazit\u00e4t. Ebenfalls wieder zug\u00e4nglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballpl\u00e4tze oder Leichtathletikstadien &#8211; mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazit\u00e4t. Wettk\u00e4mpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Bis 20 Jahre: uneingeschr\u00e4nkt Sport und Kultur ohne Publikum<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat erweitert die m\u00f6glichen Aktivit\u00e4ten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze f\u00fcr Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettk\u00e4mpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendch\u00f6ren ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p><strong>Konsultation: Gewisse Anliegen der Kantone aufgenommen<br \/>\n<\/strong>Die Kantone unterst\u00fctzen die risikobasierte \u00d6ffnungsstrategie des Bundesrats und begr\u00fcssen grunds\u00e4tzlich die vorgeschlagenen \u00d6ffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure ber\u00fccksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten \u00d6ffnungsschrittes, bei den Erleichterungen f\u00fcr junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im Freien. Der Bundesrat verzichtet angesichts der fragilen epidemiologischen Lage hingegen auf eine \u00d6ffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. M\u00e4rz, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat.<\/p>\n<p><strong>Richtwerte f\u00fcr \u00d6ffnungsschritt am 22. M\u00e4rz<br \/>\n<\/strong>Der n\u00e4chste \u00d6ffnungsschritt soll am 22. M\u00e4rz erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. M\u00e4rz und dem Entscheid des Bundesrats am 19. M\u00e4rz. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenr\u00e4umen und die \u00d6ffnung von Restaurantterrassen. F\u00fcr die Beurteilung des n\u00e4chsten \u00d6ffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivit\u00e4tsrate soll unter f\u00fcnf Prozent, die Auslastung der Intensivpl\u00e4tze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl \u00fcber die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. M\u00e4rz nicht h\u00f6her sein als bei der \u00d6ffnung am 1.\u00a0M\u00e4rz.<\/p>\n<p>Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den n\u00e4chsten Wochen positiv entwickeln, wird er f\u00fcr den 22. M\u00e4rz auch die \u00d6ffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen T\u00e4tigkeiten in Innenr\u00e4umen sowie den Pr\u00e4senzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der erste \u00d6ffnungsschritt ab dem 1. 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