{"id":446663,"date":"2021-02-18T17:01:56","date_gmt":"2021-02-18T16:01:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=446663"},"modified":"2021-02-18T17:02:27","modified_gmt":"2021-02-18T16:02:27","slug":"coronavirus-bundesrat-plant-ersten-vorsichtigen-oeffnungsschritt-ab-1-maerz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-plant-ersten-vorsichtigen-oeffnungsschritt-ab-1-maerz\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat plant ersten, vorsichtigen \u00d6ffnungsschritt ab 1. M\u00e4rz"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Die Zahl der Neuansteckungen, ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Situation analysiert. Er schl\u00e4gt eine vorsichtige, schrittweise \u00d6ffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle m\u00f6glichst verhindert werden. In einem ersten Schritt sollen nur Aktivit\u00e4ten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. M\u00e4rz sollen L\u00e4den, Museen und Leses\u00e4le von Bibliotheken wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen G\u00e4rten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. Zudem sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivit\u00e4ten nachgehen k\u00f6nnen. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv \u00fcber den ersten \u00d6ffnungsschritt entscheiden.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesf\u00e4lle ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Damit hat auch der Druck auf das Gesundheitssystem abgenommen. Die epidemiologische Lage bleibt aber unsicher, da sich die neuen Virusvarianten weiter in der Schweiz ausbreiten; ihr Anteil an den Neuansteckungen verdoppelt sich laut der COVID-19 Science Task Force im Moment rund alle 10 bis 14 Tage. Gem\u00e4ss deren Berechnungen d\u00fcrfte sich in den n\u00e4chsten Wochen die Reduktion der Fallzahlen verlangsamen. Auch ein Wiederanstieg der Ansteckungen ist nicht ausgeschlossen. Die Anzahl der geimpften Personen in der Schweiz ist noch zu gering, um die epidemiologische Situation zu beeinflussen.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffnungsstrategie: Risikobasiert und schrittweise<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat schl\u00e4gt eine vorsichtige, schrittweise \u00d6ffnung ab dem 1. M\u00e4rz vor. Als erstes sollen Aktivit\u00e4ten mit geringem \u00dcbertragungsrisiko erm\u00f6glicht werden. Bei g\u00fcnstiger Entwicklung und h\u00f6herer Durchimpfungsrate sollen daraufhin sukzessive weitere Aktivit\u00e4ten zugelassen werden. Die weiteren \u00d6ffnungsschritte folgen im Abstand von jeweils einem Monat, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Damit bleibt zwischen den Schritten gen\u00fcgend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten.<\/p>\n<p>Mit diesem vorsichtigen Vorgehen will der Bundesrat eine schrittweise Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens erm\u00f6glichen und gleichzeitig eine dritte Erkrankungswelle m\u00f6glichst vermeiden.<\/p>\n<p><strong>So wird das Risiko beurteilt<br \/>\n<\/strong>Die \u00d6ffnungsschritte sollen national einheitlich aufgrund einfacher Prinzipien erfolgen. Ausschlaggebend f\u00fcr eine fr\u00fche \u00d6ffnung ist zum einen, ob bei einer bestimmten Aktivit\u00e4t eine Maske getragen werden kann und Abstandhalten m\u00f6glich ist. Zum anderen z\u00e4hlen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl der Personen sowie ob eine Aktivit\u00e4t drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei bewegt. Der Bundesrat ber\u00fccksichtigt aber auch, welche Massnahmen aus gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Perspektive besonders belastend sind, etwa f\u00fcr junge Menschen.<\/p>\n<p><strong>Erster \u00d6ffnungsschritt: L\u00e4den, Museen, Zoos<br \/>\n<\/strong>In einem ersten \u00d6ffnungsschritt sollen ab 1. M\u00e4rz alle L\u00e4den wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschr\u00e4nkt werden. Die Kapazit\u00e4tsbegrenzungen gelten auch f\u00fcr Einkaufszentren als Ganzes.<\/p>\n<p>Ebenfalls sollen Museen sowie Leses\u00e4le von Archiven und Bibliotheken wieder \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zug\u00e4nglich sein, namentlich Zoos, Botanische G\u00e4rten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazit\u00e4tsbegrenzungen. Ebenso k\u00f6nnen Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballpl\u00e4tze oder Leichtathletikstadien wieder \u00f6ffnen. Hier gelten neben Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal f\u00fcnf Personen; Wettk\u00e4mpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder m\u00f6glich sein.<b><i><\/i><\/b><\/p>\n<p><strong>Mehr M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Jugendliche<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschr\u00e4nkungen besonders einschneidend. Die psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. F\u00fcr Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat m\u00f6chte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<p><strong>Zweiter \u00d6ffnungsschritt vor Ostern<br \/>\n<\/strong>Am 1. April soll ein zweiter \u00d6ffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen w\u00e4ren zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu erm\u00f6glichen, ebenso Sport in Innenr\u00e4umen oder die \u00d6ffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass die epidemiologische Lage dies zul\u00e4sst. Bei seinem \u00d6ffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivit\u00e4tsrate soll unter f\u00fcnf Prozent, die Auslastung der Intensivpl\u00e4tze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl \u00fcber die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. M\u00e4rz soll nicht h\u00f6her sein als bei der \u00d6ffnung am 1. M\u00e4rz. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.<\/p>\n<p><strong>Konsultation der Kantone<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24.\u00a0Februar \u00fcber den ersten \u00d6ffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle \u00fcbrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende M\u00e4rz verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p><strong>Einreiseregeln f\u00fcr Kinder pr\u00e4zisiert<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat im Weiteren die seit dem 8. Februar 2021 geltenden Einreisebestimmungen pr\u00e4zisiert und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem m\u00fcssen Personen, die sich aus gesch\u00e4ftlichen Gr\u00fcnden nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausf\u00fcllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltest als Testnachweis f\u00fcr die Einreise zugelassen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. 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