{"id":436676,"date":"2021-01-13T19:54:13","date_gmt":"2021-01-13T18:54:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=436676"},"modified":"2021-01-14T00:32:55","modified_gmt":"2021-01-13T23:32:55","slug":"coronavirus-bund-baut-unterstuetzung-ueber-das-haertefallprogramm-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bund-baut-unterstuetzung-ueber-das-haertefallprogramm-aus\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bund baut Unterst\u00fctzung \u00fcber das H\u00e4rtefallprogramm aus"},"content":{"rendered":"<p class=\"contentHead\">Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erf\u00fcllen muss, um H\u00e4rtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt w\u00e4hrend mindestens 40 Kalendertagen beh\u00f6rdlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzr\u00fcckgangs als H\u00e4rtefall. Zudem k\u00f6nnen neu auch 2021 erfolgte Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen f\u00fcr A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750&#8217;000 Franken je Unternehmen erh\u00f6ht. Die Verordnungs\u00e4nderung erlaubt es, H\u00e4rtef\u00e4lle auf breiter Front zu unterst\u00fctzen. Mehr als die H\u00e4lfte der Kantone zahlt bereits im Januar H\u00e4rtefallhilfen aus, im Februar d\u00fcrften fast alle Kantone bereit sein.<\/p>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie umfangreiche Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der H\u00e4lfte und zwei Drittel der Umsatzausf\u00e4lle abz\u00fcglich Vorleistungen ab. Beide Massnahmen wurden in der Wintersession noch substanziell verst\u00e4rkt. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Fr\u00fchjahr vom Bund verb\u00fcrgte Darlehen von insgesamt \u00fcber 17 Milliarden Franken aufnehmen.<\/p>\n<p>In den Kantonen sind zudem H\u00e4rtefallprogramme angelaufen, f\u00fcr die insgesamt rund 2,5\u00a0Milliarden Franken zur Verf\u00fcgung stehen, wovon der Bund gut drei Viertel tr\u00e4gt (1,9 Mrd.). In mehr als der H\u00e4lfte der Kantone werden bereits im laufenden Monat erste H\u00e4rtefallhilfen ausbezahlt. Im Februar werden bis auf wenige Ausnahmen alle Kantone in der Lage sein, \u00fcber das H\u00e4rtefallprogramm Beitr\u00e4ge auszuzahlen. Die kantonalen Programme eignen sich somit gut, um den Betrieben, die von Covid-19 besonders stark betroffen sind, rasch zu helfen.<\/p>\n<p>Angesichts der durch sanitarische Massnahmen verursachten wirtschaftlichen Einbussen hat der Bund die Bedingungen, unter welchen ein Unternehmen Anrecht auf H\u00e4rtefallgeld hat, noch einmal gelockert und die Bemessung der Hilfen angepasst. Die Verordnungs\u00e4nderung erlaubt es den Kantonen, H\u00e4rtef\u00e4lle auf breiter Front zu unterst\u00fctzen. Die \u00c4nderungen wurden im Austausch mit den Kantonen erarbeitet. So unterst\u00fctzt der Bund die Kantone bei der raschen Umsetzung ihrer Programme. Die wichtigsten Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li><b>Bei Schliessung kein Nachweis des Umsatzr\u00fcckgangs mehr n\u00f6tig:<\/b>\u00a0Jene Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 w\u00e4hrend mindestens 40 Kalendertagen beh\u00f6rdlich geschlossen wurden (insbesondere Restaurants, Bars und Discotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe) gelten neu automatisch als H\u00e4rtef\u00e4lle. Sie m\u00fcssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.<\/li>\n<li><b>Ber\u00fccksichtigung von Umsatzr\u00fcckg\u00e4ngen 2021:<\/b>\u00a0Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit beh\u00f6rdlich angeordneten Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge erleiden, k\u00f6nnen neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, d\u00fcrften damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die H\u00e4rtefallregelung fallen.<\/li>\n<li><b>Dividendenverbot verk\u00fcrzt:<\/b>\u00a0Weiter wird das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen oder Kapitaleinlagen von Eigent\u00fcmern zur\u00fcckzubezahlen, auf 3 Jahre oder bis zur R\u00fcckzahlung der erhaltenen Hilfen verk\u00fcrzt.<\/li>\n<li><b>Administrative Erleichterungen:<\/b>\u00a0Geschlossene Unternehmen m\u00fcssen weniger Nachweise erbringen als \u00abnormale\u00bb H\u00e4rtef\u00e4lle.<\/li>\n<li><b>Obergrenzen f\u00fcr A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge erh\u00f6ht:<\/b>\u00a0Neu k\u00f6nnen Kantone f\u00fcr alle Unternehmen Beitr\u00e4ge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (bisher 10 %) und bis zu 750&#8217;000 Franken je Unternehmung (bisher: 500&#8217;000 Fr.) leisten. \u00a0Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Auch l\u00e4sst sich damit eine allf\u00e4llige Verl\u00e4ngerung der Schliessungen \u00fcber Ende Februar 2021 hinaus abdecken. Die Kantone k\u00f6nnen die absolute Obergrenze der Hilfe sogar auf 1,5 Million Franken erh\u00f6hen, sofern die Eigent\u00fcmer mindestens in gleichem Umfang frisches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Bundesrat hat entschieden, die 750 Millionen \u00abBundesratsreserve\u00bb, welche das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht, auch f\u00fcr die kantonalen H\u00e4rtefallprogramme einzusetzen und damit die ersten drei Mitteltranchen zu erg\u00e4nzen. \u00dcber die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst sp\u00e4ter entscheiden.<\/p>\n<p>Zudem wird der Bundesrat im Sinne einer Eventualplanung pr\u00fcfen, ob es sinnvoll w\u00e4re, die Covid-Solidarb\u00fcrgschaften im Falle einer dritten Welle mit einer starken Verschlechterung der Wirtschaftslage zur Sicherung der Liquidit\u00e4t und zur St\u00fctzung der Wirtschaft zu reaktivieren, und wie ein solches Programm auszugestalten w\u00e4re.<\/p>\n<p>Um den Aufschwung nach der Krise zu unterst\u00fctzen, verf\u00fcgt der Bund \u00fcber eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsf\u00f6rderung.<\/p>\n<p class=\"nsbtextkasten\"><strong>Wo kann ich ein Gesuch f\u00fcr H\u00e4rtefallhilfe einreichen?<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDie konkrete Ausgestaltung der H\u00e4rtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie pr\u00fcfen auch die Gesuche im Einzelfall. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton, in welchem das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, zu richten. Sie finden die kantonalen Kontaktdaten auf covid19.easygov.swiss. Die Verordnung des Bundes regelt, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und welche Bedingungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit sich der Bund an den Kosten der kantonalen H\u00e4rtefallregelungen beteiligt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. 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