{"id":436618,"date":"2021-01-13T18:21:48","date_gmt":"2021-01-13T17:21:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=436618"},"modified":"2021-01-13T18:21:48","modified_gmt":"2021-01-13T17:21:48","slug":"coronavirus-bundesrat-verlaengert-und-verschaerft-massnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-verlaengert-und-verschaerft-massnahmen\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat verl\u00e4ngert und versch\u00e4rft Massnahmen"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p><strong>Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um f\u00fcnf Wochen verl\u00e4ngert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, L\u00e4den f\u00fcr G\u00fcter des nicht-t\u00e4glichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschr\u00e4nkt und der Schutz von besonders gef\u00e4hrdeten Personen am Arbeitsplatz wird verst\u00e4rkt.<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hatte am 11. und 18. Dezember 2020 die schweizweiten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus versch\u00e4rft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schliessen. Trotz dieser Versch\u00e4rfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden. Die epidemiologische Lage bleibt \u00e4usserst angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesf\u00e4lle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.<\/p>\n<p><strong>Neue, hochansteckende Virusvarianten: Es droht ein erneuter Anstieg<br \/>\n<\/strong>Zus\u00e4tzlich ist die Schweiz mit zwei neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten konfrontiert. Diese erh\u00f6hen das Risiko eines weiteren, schwierig zu kontrollierenden Anstiegs der Fallzahlen. In mehreren L\u00e4ndern, wo die neuen Varianten breit zirkulieren, sind die Fallzahlen in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen. Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass die Entwicklung in der Schweiz anders verlaufen wird als in diesen L\u00e4ndern. Die \u00dcbertragbarkeit der neuen Varianten ist nach ersten Einsch\u00e4tzungen 50 bis 70 Prozent h\u00f6her.<\/p>\n<p>Der Bundesrat erachtet diese Entwicklungen als h\u00f6chst beunruhigend, auch wenn es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass die neuen Varianten gef\u00e4hrlicher sind und schwerere Krankheitsverl\u00e4ufe verursachen. Er setzt alles daran, die Kontakte mit weitergehenden Massnahmen stark zu reduzieren und damit die Ausbreitung der neuen Virusvarianten zu verlangsamen. Deshalb hat er zus\u00e4tzliche Massnahmen beschlossen.<\/p>\n<p><strong>Verl\u00e4ngerung der Schliessungen um f\u00fcnf Wochen<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat verl\u00e4ngert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um f\u00fcnf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.<\/p>\n<p><strong>Schliessung L\u00e4den mit Waren des nicht-t\u00e4glichen Bedarfs<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat versch\u00e4rft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsl\u00e4den und M\u00e4rkte werden geschlossen. Ausgenommen sind L\u00e4den und M\u00e4rkte, die G\u00fcter des t\u00e4glichen Bedarfs anbieten. Weiterhin m\u00f6glich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass L\u00e4den, Tankstellenshops und Kioske nach 19\u00a0Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben m\u00fcssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.<\/p>\n<p><strong>Home-Office-Pflicht<br \/>\n<\/strong>Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office \u00fcberall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivit\u00e4t m\u00f6glich und mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentsch\u00e4digung etwa f\u00fcr Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vor\u00fcbergehend ist.<\/p>\n<p><strong>Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz<br \/>\n<\/strong>Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil m\u00f6glich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenr\u00e4umen \u00fcberall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufh\u00e4lt. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitspl\u00e4tzen im gleichen Raum gen\u00fcgt nicht mehr.<\/p>\n<p>Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug pr\u00e4zisiert: F\u00fcr den Nachweis medizinischer Gr\u00fcnde ist ein Attest einer \u00c4rztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies f\u00fcr die betreffende Person angezeigt ist.<\/p>\n<p><strong>Schutz besonders gef\u00e4hrdeter Personen<br \/>\n<\/strong>Besonders gef\u00e4hrdete Personen werden spezifisch gesch\u00fctzt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen eingef\u00fchrt. F\u00fcr gef\u00e4hrdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden k\u00f6nnen, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen F\u00e4llen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.<\/p>\n<p><strong>Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschr\u00e4nkt<br \/>\n<\/strong>An privaten Veranstaltungen d\u00fcrfen maximal f\u00fcnf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gez\u00e4hlt. Menschenansammlungen im \u00f6ffentlichen Raum werden ebenfalls auf f\u00fcnf Personen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neu gilt ab Montag, 18. 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