{"id":420033,"date":"2020-11-05T19:01:05","date_gmt":"2020-11-05T18:01:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=420033"},"modified":"2020-11-05T19:01:05","modified_gmt":"2020-11-05T18:01:05","slug":"bund-will-haertefallprogramme-der-kantone-rasch-unterstuetzen-und-eroeffnet-vernehmlassung-zur-haertefallverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/bund-will-haertefallprogramme-der-kantone-rasch-unterstuetzen-und-eroeffnet-vernehmlassung-zur-haertefallverordnung\/","title":{"rendered":"Bund will H\u00e4rtefallprogramme der Kantone rasch unterst\u00fctzen und er\u00f6ffnet Vernehmlassung zur H\u00e4rtefallverordnung"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Verordnung \u00fcber H\u00e4rtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt und damit die Eckdaten f\u00fcr die Unterst\u00fctzung kantonaler Programme durch den Bund festgelegt. Damit ist der Weg frei f\u00fcr eine rasche Umsetzung: Der Bund will sich an kantonalen Massnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur H\u00e4lfte beteiligen. Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung lediglich 10 Tage.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Seit Beginn der Corona-Krise im M\u00e4rz 2020 hat der Bundesrat umfangreiche Unterst\u00fctzungen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie beschlossen. Die in der ersten Jahresh\u00e4lfte mittels Notrecht ergriffenen Massnahmen waren auf breite und rasche Unterst\u00fctzung ausgerichtet und haben ihre Wirkung erzielt. Bei seiner r\u00fcckblickenden Betrachtung der \u00abausserordentlichen Lage\u00bb konnte der Bundesrat Anfang September keine Gesch\u00e4ftszweige identifizieren, die vollst\u00e4ndig durch die Maschen des Absicherungsnetzes gefallen sind.<\/p>\n<p>Aufgrund der Dauer der Pandemie und des Anstiegs der Corona-Fallzahlen nimmt die Gefahr von H\u00e4rtef\u00e4llen zu. Das Parlament hat deshalb in der Herbstsession neben der breiten Weiterf\u00fchrung der bestehenden Unterst\u00fctzungsmassnahmen zus\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit einer Beteiligung des Bundes an kantonalen H\u00e4rtefallhilfen f\u00fcr besonders stark Corona-gesch\u00e4digte Betriebe beschlossen, insbesondere f\u00fcr \u00abUnternehmen in der Wertsch\u00f6pfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe\u00bb. Der Bund soll sich dabei zu 50\u00a0Prozent an den Ausgaben der Kantone f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle beteiligen.<\/p>\n<p><b>Mindestvoraussetzungen f\u00fcr Unterst\u00fctzung<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat den Entwurf zur entsprechenden H\u00e4rtefallverordnung nun in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, dass die Kantone Unternehmen unterst\u00fctzen k\u00f6nnen, welche die im Gesetz erw\u00e4hnten Mindestvoraussetzungen erf\u00fcllen. Der Bundesrat ist bereit, die Definition der H\u00e4rtef\u00e4lle noch einmal zu pr\u00fcfen und je nach der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Sollte daraus eine Gesetzesanpassung resultieren, k\u00f6nnte diese dem Parlament dringlich im Dezember unterbreitet werden- Die Unterst\u00fctzung setzt voraus, dass die Unternehmen vor Ausbruch von Covid-19 profitabel oder \u00fcberlebensf\u00e4hig waren und keinen Anspruch auf branchenspezifische Finanzhilfen (u.a. Sport, Kultur, \u00d6V) des Bundes haben. Die Kantone k\u00f6nnen diese Mindestvoraussetzungen bei Bedarf weiter versch\u00e4rfen oder eingrenzen. F\u00fcr Unternehmen, an denen der Staat in erheblichem Mass beteiligt ist, leistet der Bund grunds\u00e4tzlich keine Unterst\u00fctzung.<\/p>\n<p>Die konkrete Ausgestaltung der H\u00e4rtefallhilfen liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Es steht ihnen frei, in ihren Regelungen B\u00fcrgschaften, Garantien, Darlehen und\/oder \u00e0-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge vorzusehen. F\u00fcr Darlehen, B\u00fcrgschaften und Garantien ist eine Maximaldauer von 10 Jahren vorgesehen. Sie d\u00fcrfen pro Unternehmen maximal 25\u00a0Prozent des Umsatzes 2019, h\u00f6chstens aber 10 Millionen betragen. A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge sind auf maximal 10\u00a0Prozent des Umsatzes 2019, h\u00f6chstens aber auf 500&#8217;000\u00a0Franken pro Unternehmen beschr\u00e4nkt (davon 250&#8217;000\u00a0Franken vom Bund).<\/p>\n<p>Die Verordnung sieht vor, dass sich der Bund zur H\u00e4lfte an den kantonalen H\u00e4rtefallhilfen beteiligt, sofern die Voraussetzungen der Verordnung erf\u00fcllt sind. Der Bundesbeitrag wurde auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt. Dieser Betrag ergibt sich aus der Hochrechnung von ersten Bedarfsmeldungen einzelner Kantone. Der Gesamtbetrag wird nach einem Verteilschl\u00fcssel (zwei Drittel kantonales BIP, ein Drittel Bev\u00f6lkerung) unter den Kantonen aufgeteilt.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat zudem das EFD und das WBF beauftragt, in Gespr\u00e4chen mit den Dachverb\u00e4nden der Sozialpartner und den Kantonen die Weiterf\u00fchrung von bestehenden oder allf\u00e4lligen neuen Instrumenten zu pr\u00fcfen. Ebenfalls wird das WBF weitere gezielte Unterst\u00fctzungsmassnahmen im Rahmen der Kurzarbeit pr\u00fcfen.<\/p>\n<p><b>Vernehmlassung bis 13. November 2020<\/b><\/p>\n<p>Bundesrat und Parlament haben festgelegt, wenn immer m\u00f6glich kein Notrecht mehr anzuwenden. Daher soll diese H\u00e4rtefallverordnung auf dem ordentlichen Weg umgesetzt werden, mit einer allerdings deutlich verk\u00fcrzten Vernehmlassung von 10 Tagen. Sie dauert bis zum 13. November 2020. Die Inkraftsetzung ist auf Anfang Dezember 2020 geplant.<\/p>\n<p>Die Kantone m\u00fcssen \u00fcber eigene Rechtsgrundlagen verf\u00fcgen und Gesuche im Einzelfall beurteilen. Gest\u00fctzt auf die Verordnung sollen Massnahmen der Kantone unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes am 25. September 2020 zugesichert oder ausbezahlt worden sind.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bund will sich an kantonalen Massnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur H\u00e4lfte beteiligen<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":396928,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1141,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[],"class_list":["post-420033","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-themen","category-leben-in-der-schweiz"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/420033","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=420033"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/420033\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/396928"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=420033"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=420033"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=420033"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=420033"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=420033"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}