{"id":418160,"date":"2020-10-29T14:15:21","date_gmt":"2020-10-29T13:15:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=418160"},"modified":"2020-11-04T10:11:34","modified_gmt":"2020-11-04T09:11:34","slug":"coronavirus-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-epidemie-einfuehrung-von-schnelltests-reisequarantaene-neu-geregelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-epidemie-einfuehrung-von-schnelltests-reisequarantaene-neu-geregelt\/","title":{"rendered":"Weitere Massnahmen zur Eind\u00e4mmung der Epidemie, Einf\u00fchrung von Schnelltests, Reisequarant\u00e4ne neu geregelt"},"content":{"rendered":"<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivit\u00e4ten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, m\u00fcssen Hochschulen auf Pr\u00e4senzunterricht verzichten. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die \u00abCovid-19-Verordnung besondere Lage\u00bb entsprechend angepasst. Er hat ausserdem die Regeln f\u00fcr die Reisequarant\u00e4ne angepasst sowie die Einf\u00fchrung von Schnelltests beschlossen.<\/p>\n<p>Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen nehmen drastisch zu. Der Bundesrat will die Ausbreitung von Covid-19 Infektionen eind\u00e4mmen und die \u00dcberlastung der Intensivpflegestationen sowie des Gesundheitspersonals in den Spit\u00e4lern verhindern. Dazu hat er Massnahmen ergriffen, welche die Zahl der Kontakte unter den Menschen reduzieren.<\/p>\n<p><strong>Tanzlokale geschlossen<\/strong><br \/>\nDer Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr die Verbreitung des Virus. In Restaurants und Bars d\u00fcrfen h\u00f6chsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.<\/p>\n<p><strong>Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen<\/strong><br \/>\nVeranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin m\u00f6glich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen f\u00fcr Referenden und Initiativen \u2013 wie bisher mit den n\u00f6tigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen f\u00fcr Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivit\u00e4ten mit mehr als 15 Personen<\/strong><br \/>\nSportliche und kulturelle Freizeitaktivit\u00e4ten sind in Innenr\u00e4umen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl gen\u00fcgend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grossz\u00fcgige Raumverh\u00e4ltnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen S\u00e4len. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.<\/p>\n<p>Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettk\u00e4mpfe sowie Proben und Auftritte zul\u00e4ssig. Da beim Singen besonders viele Tr\u00f6pfchen ausgestossen werden sind Anl\u00e4sse von Laien-Ch\u00f6ren verboten, professionellen Ch\u00f6ren ist das Proben erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Verbot von Pr\u00e4senzunterricht an Hochschulen<\/strong><br \/>\nHochschulen m\u00fcssen ab Montag, 2. November, auf Fernunterricht umstellen. Pr\u00e4senzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.<\/p>\n<p><strong>Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt<\/strong><br \/>\nSeit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht f\u00fcr alle Personen in \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Innenr\u00e4umen sowie in Wartebereichen des \u00f6ffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flugh\u00e4fen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel L\u00e4den, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsm\u00e4rkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussg\u00e4ngerbereichen und \u00fcberall dort, wo der erforderliche Abstand im \u00f6ffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.<\/p>\n<p>Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitspl\u00e4tzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelb\u00fcros). Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit m\u00f6glich Homeoffice erm\u00f6glichen und an Arbeitsst\u00e4tten f\u00fcr den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.<\/p>\n<p>Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gr\u00fcnden keine Maske tragen k\u00f6nnen und G\u00e4ste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.<\/p>\n<p><strong>Bundesrat beschliesst Einf\u00fchrung von Schnelltests<\/strong><br \/>\nUm eine Covid-19 Infektion festzustellen, k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich zu den bereits angewendeten Tests (PCR-Tests) ab dem 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies erm\u00f6glicht eine breitere und schnellere Testung der Bev\u00f6lkerung. Es k\u00f6nnen mehr positive F\u00e4lle in der Bev\u00f6lkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.<\/p>\n<p>Die Genauigkeit der Schnelltests wurde durch das \u00abCentre national de R\u00e9f\u00e9rence pour Infections Virales Emergentes\u00bb (CRIVE) in Genf evaluiert. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infekti\u00f6s ist. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gem\u00e4ss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gef\u00e4hrdeten Personen geh\u00f6ren. Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein. Auch bei nicht symptomatischen Personen, die eine Meldung der Swiss Covid App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests m\u00f6glich. Alle Personen, die mittels eines Schnelltests positiv getestet wurden, sollten sich umgehend in Isolation begeben.<\/p>\n<p>Die Schnelltests werden vom Bund verg\u00fctet &#8211; allerdings ausschliesslich f\u00fcr diejenigen Personen, auf die die Empfehlungen des BAG zutreffen.<\/p>\n<p><strong>Bundesrat definiert neuen Schwellenwert f\u00fcr die Reisequarant\u00e4ne<\/strong><br \/>\nDer Bundesrat hat zudem den Schwellenwert f\u00fcr die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarant\u00e4neliste sowie die Ausnahme von der Quarant\u00e4nepflicht f\u00fcr Gesch\u00e4ftsreisende angepasst. Die \u00c4nderung tritt am 29.10.2020 in Kraft.<\/p>\n<p>Da die Inzidenz der Schweiz verglichen mit dem europ\u00e4ischen Umfeld inzwischen \u00fcberdurchschnittlich hoch ist, wird der Schwellenwert angehoben. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarant\u00e4neliste, deren Inzidenz um mehr als 60 h\u00f6her ist als die Inzidenz der Schweiz.<\/p>\n<p>Angepasst werden auch die Ausnahmebestimmungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftsreisende und f\u00fcr Personen, die aus medizinischen Gr\u00fcnden reisen. Die Regel, dass solche Reisen h\u00f6chstens f\u00fcnf Tage dauern d\u00fcrfen wird aufgehoben.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. 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