{"id":407278,"date":"2020-09-14T15:26:57","date_gmt":"2020-09-14T13:26:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=407278"},"modified":"2020-09-14T15:26:57","modified_gmt":"2020-09-14T13:26:57","slug":"coronavirus-keine-quarantaene-bei-der-einreise-aus-den-grenzregionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-keine-quarantaene-bei-der-einreise-aus-den-grenzregionen\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Keine Quarant\u00e4ne bei der Einreise aus den Grenzregionen"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\">\n<p><strong style=\"font-size: 16px;\">An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat \u00fcber die Quarant\u00e4neregeln f\u00fcr Einreisende aus den Nachbarstaaten entschieden: Von Nachbarl\u00e4ndern werden jeweils nur Regionen, die \u00fcber dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erh\u00f6htem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen k\u00f6nnen von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit tr\u00e4gt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft. Gleichzeitig wird die Liste der Risikogebiete aktualisiert.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Seit dem 6. Juli 2020 m\u00fcssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, w\u00e4hrend zehn Tagen in Quarant\u00e4ne. Mit dieser Massnahme des Bundesrats soll die Einschleppung des Coronavirus und die Verbreitung in der Schweiz m\u00f6glichst verhindert werden. Bei Nachbarstaaten verfolgt der Bundesrat nun einen regionalen Ansatz. Von Nachbarl\u00e4ndern werden nur einzelne Regionen auf die Liste der Staaten oder Gebiete mit erh\u00f6htem Ansteckungsrisiko gesetzt, so wie dies bereits verschiedene L\u00e4nder tun.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen f\u00fcr Grenzregionen<br \/>\n<\/strong>Die Grenzregionen der Nachbarstaaten k\u00f6nnen von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden. Mit dieser differenzierten Regelung tr\u00e4gt der Bundesrat dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzregionen Rechnung. Gleichzeitig reagiert der Bundesrat damit auf die steigenden Infektionszahlen in der Schweiz und in verschiedenen Nachbarstaaten, insbesondere in Frankreich.<\/p>\n<p>Seit Juni steigen die Neuinfektionen in der Schweiz stetig an. W\u00e4hrend Anfang Juni 98 F\u00e4lle pro Woche gemeldet wurden, waren es Ende August 1844, also mehr als das 18-fache. In Frankreich steigen die Fallzahlen noch st\u00e4rker an und die Zahl der Neuinfektionen \u00fcber zwei Wochen hinweg liegt in fast allen Regionen Frankreichs deutlich \u00fcber dem Grenzwert von 60 pro 100&#8217;000 Personen (14-Tage-Inzidenz). Auch in einzelnen Bundesl\u00e4ndern in \u00d6sterreich ist ein Anstieg \u00fcber den Grenzwert zu beobachten, ebenso in mehreren Kantonen der Schweiz.<\/p>\n<p>Mit der Regionalisierung sind R\u00fcckkehrerinnen und R\u00fcckkehrer aus Risikogebieten zur Quarant\u00e4ne verpflichtet, nicht aber aus den grenz\u00fcberschreitenden Lebensr\u00e4umen. Der Bundesrat setzt in der Umsetzung weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bev\u00f6lkerung. Diese soll Reisen in Risikogebiete wenn immer m\u00f6glich unterlassen oder sich nach einer solchen Reise in Quarant\u00e4ne begeben. Bereits heute sind Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger von der Quarant\u00e4nepflicht ausgenommen.<\/p>\n<p>Die Kantone haben sich mehrheitlich f\u00fcr dieses Vorgehen ausgesprochen. Einige Kantone bef\u00fcrchten jedoch, dass die neue Ausnahmeregelung f\u00fcr die Grenzregionen zu einem Mehraufwand f\u00fchrt und die Akzeptanz der Quarant\u00e4nebestimmungen schw\u00e4cht.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmen von der Quarant\u00e4nepflicht<br \/>\n<\/strong>Ausgenommen von der Quarant\u00e4nepflicht sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass f\u00fcr die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.<\/p>\n<p>Von der Quarant\u00e4nepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gr\u00fcnden notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen m\u00fcssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als f\u00fcnf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat in der Covid-19-Verordnung \u00abMassnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs\u00bb schliesslich auch die Berechnungsgrundlagen f\u00fcr die Quarant\u00e4ne angepasst. So k\u00f6nnen die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erh\u00f6htes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarant\u00e4ne in der Schweiz entsprechend k\u00fcrzen.<\/p>\n<p><strong>Coronavirus-Tests: Bund senkt Tarife<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung ferner entschieden, den Tarif f\u00fcr eine molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) von 95 auf 82 Franken und jenen f\u00fcr eine serologische Analyse (Antik\u00f6rper-Test) von 39 auf 25 Franken zu senken. Er hat zudem verschiedene Abl\u00e4ufe pr\u00e4zisiert.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grenzregionen der Nachbarstaaten k\u00f6nnen von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden. 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