{"id":405355,"date":"2020-09-07T11:57:22","date_gmt":"2020-09-07T09:57:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=405355"},"modified":"2020-09-07T11:57:22","modified_gmt":"2020-09-07T09:57:22","slug":"grossveranstaltungen-sind-unter-strengen-auflagen-wieder-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/grossveranstaltungen-sind-unter-strengen-auflagen-wieder-moeglich\/","title":{"rendered":"Grossveranstaltungen sind unter strengen Auflagen wieder m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\">\n<p><strong style=\"font-size: 16px;\">Grossveranstaltungen d\u00fcrfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgef\u00fchrt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Der Bundesrat hat nach R\u00fccksprache mit den Kantonen und Verb\u00e4nden an seiner Sitzung vom 2.9.2020 Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt. F\u00fcr jede Veranstaltung mit \u00fcber 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenstr\u00f6me m\u00fcssen klar geregelt werden. F\u00fcr Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazit\u00e4tsbegrenzungen. Die Kantone k\u00f6nnen Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Das Verbot von Grossveranstaltungen mit \u00fcber 1000 Personen geh\u00f6rte zu den zentralen Massnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor dem neuen Coronavirus. Der Bundesrat hatte das Verbot am 28.2.2020 beschlossen und mehrmals verl\u00e4ngert. Zusammen mit weiteren Massnahmen konnte eine massive Reduktion der Neuansteckungen erreicht werden.<\/p>\n<p>Aufgrund der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Massnahmen ab dem 27. April 2020 wieder schrittweise gelockert. Seit dem 6. Juni 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder erlaubt, seit dem 22. Juni 2020 Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen.<\/p>\n<p>Per 1. Oktober 2020 wird nun auch das Verbot von Grossveranstaltungen mit \u00fcber 1000 Besucherinnen und Besuchern oder \u00fcber 1000 mitwirkenden Personen vorsichtig und unter strengen Auflagen gelockert. Sportanl\u00e4sse, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen m\u00fcssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende \u00c4nderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage nach Anh\u00f6rung der Kantone und betroffenen Verb\u00e4nde heute verabschiedet.<\/p>\n<p><strong>Strenge Bewilligungskriterien<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat die Kriterien festgelegt, damit eine Grossveranstaltung ab dem 1. Oktober 2020 bewilligt werden kann. So muss einerseits die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung erlauben. Voraussetzungen f\u00fcr eine Bewilligung ist andererseits, dass der Kanton \u00fcber die notwendigen Kapazit\u00e4ten f\u00fcr das Contact Tracing verf\u00fcgt. Zudem gilt an Grossveranstaltungen f\u00fcr den Zuschauerbereich grunds\u00e4tzlich eine Sitzplatzpflicht. Die Kantone k\u00f6nnen bei Freiluftveranstaltungen wie z.B. Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffesten im freien Gel\u00e4nde ausnahmsweise Stehpl\u00e4tze bewilligen.<\/p>\n<p>Der Veranstalter muss dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderem geregelt sein, wie die Personenstr\u00f6me gelenkt werden, ob eine Maskenpflicht gilt, ob Sitzpl\u00e4tze freizuhalten sind oder wie sichergestellt wird, dass die erhobenen Kontaktangaben korrekt sind.<\/p>\n<p><strong>Nationale Fussball- und Eishockey-Spiele<br \/>\n<\/strong>Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. F\u00fcr ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als f\u00fcr die \u00fcbrigen Grossveranstaltungen. In den Stadien sind nur Sitzpl\u00e4tze erlaubt und es gilt Maskenpflicht. Es d\u00fcrfen h\u00f6chstens zwei Drittel der verf\u00fcgbaren Sitzpl\u00e4tze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Es gibt keine Platzkontingente f\u00fcr G\u00e4stefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getr\u00e4nken sind soweit zu beschr\u00e4nken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gef\u00e4hrdet wird. Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverst\u00f6sse m\u00fcssen geahndet werden. Die Vorgaben orientieren sich an den Entw\u00fcrfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League bzw. der Swiss Ice Hockey Federation.<\/p>\n<p><strong>Bewilligung durch die Kantone<br \/>\n<\/strong>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bewilligungen sind die Kantone. Wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert, kann ein Kanton eine Bewilligung widerrufen oder einschr\u00e4nkende Auflagen verf\u00fcgen. Sie k\u00f6nnen beispielsweise die erlaubte Personenzahl reduzieren oder eine generelle Maskenpflicht f\u00fcr alle Veranstaltungen vorschreiben. Dies gilt auch, wenn der Kanton die Kapazit\u00e4ten f\u00fcr das Contact Tracing nicht gen\u00fcgend rasch an eine sich stark verschlechternde epidemiologische Lage anpassen kann. Wird eine Bewilligung widerrufen, hat ein Veranstalter keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entsch\u00e4digung durch die \u00f6ffentliche Hand.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sportanl\u00e4sse, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen m\u00fcssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":403910,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1141,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[],"class_list":["post-405355","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-themen","category-leben-in-der-schweiz"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/405355","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=405355"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/405355\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/403910"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=405355"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=405355"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=405355"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=405355"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=405355"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}