{"id":381869,"date":"2020-05-28T12:45:08","date_gmt":"2020-05-28T10:45:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=381869"},"modified":"2020-06-07T22:44:12","modified_gmt":"2020-06-07T20:44:12","slug":"coronavirus-einreisebeschraenkungen-werden-ab-dem-8-juni-weiter-gelockert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-einreisebeschraenkungen-werden-ab-dem-8-juni-weiter-gelockert\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Einreisebeschr\u00e4nkungen werden ab dem 8. Juni weiter gelockert"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p><strong>Der Bundesrat will die corona-bedingten Einreisebeschr\u00e4nkungen parallel zu den wirtschaftlichen \u00d6ffnungsschritten weiter lockern. Ab dem 8. Juni 2020 sollen alle Gesuche von Erwerbst\u00e4tigen aus dem EU\/EFTA-Raum wieder bearbeitet werden. Zudem k\u00f6nnen Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskr\u00e4fte aus Drittstaaten anstellen, wenn dies im \u00f6ffentlichen Interesse liegt oder sie diese dringend ben\u00f6tigen. Gleichzeitig wird die vor\u00fcbergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, die den inl\u00e4ndischen Stellensuchenden zugutekommt. Schliesslich beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreiz\u00fcgigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis sp\u00e4testens am 6. Juli vollst\u00e4ndig wiederherzustellen. Gegen\u00fcber Deutschland, \u00d6sterreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angek\u00fcndigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen, die zum Schutz der Schweizer Bev\u00f6lkerung vor einer Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Einreisebeschr\u00e4nkungen angesichts der positiven epidemischen Entwicklung weiter zu lockern. Dieser Schritt erfolgt koordiniert mit der n\u00e4chsten Etappe der wirtschaftlichen Lockerung und tr\u00e4gt zum Ziel bei, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Krise zu minimieren. Damit werden Schweizer Unternehmen wieder die M\u00f6glichkeit haben, dringend ben\u00f6tigte Arbeitskr\u00e4fte aus dem EU\/EFTA-Raum und aus Drittstaaten zu rekrutieren, wenn diese auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n<p>Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, parallel zu diesem Lockerungsschritt die vor\u00fcbergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder zu aktivieren, damit inl\u00e4ndische Stellensuchenden bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben. In diesem Sinne legt der Bundesrat auch Wert auf eine konsequente Umsetzung des im Mai 2019 beschlossenen Massnahmenpakets zur F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials.<\/p>\n<h3>Lockerungen ab dem 8. Juni<\/h3>\n<p>Der zweite \u00d6ffnungsschritt wurde in Absprache mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Nachbarstaaten festgelegt.<b>\u00a0<\/b>Folgende Lockerungen im Migrationsbereich werden am 8. Juni 2020 in Kraft treten:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Kantone bearbeiten wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzg\u00e4ngerbewilligung von Erwerbst\u00e4tigen aus einen EU- oder EFTA-Staat. Das Gleiche gilt f\u00fcr Meldungen \u00fcber den Stellenantritt f\u00fcr einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.<\/li>\n<li>Auch Gesuche f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte aus Drittstaaten werden wieder bearbeitet. Eine Zulassung ist m\u00f6glich, wenn der Arbeitseinsatz im \u00f6ffentlichen Interesse liegt und zum Beispiel der wirtschaftlichen Landesversorgung dient oder wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht dringend auf diese Fachkr\u00e4fte angewiesen ist und der Einsatz nicht verschoben oder aus dem Ausland erledigt werden kann.<\/li>\n<li>Der Familiennachzug ist wieder f\u00fcr alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung sowie f\u00fcr vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen unter den \u00fcblichen Bedingungen m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Studierende d\u00fcrfen unabh\u00e4ngig von ihrer Staatsb\u00fcrgerschaft wieder einreisen, um ihre Aus- und Weiterbildung zu beginnen, weiterzuverfolgen oder abzuschliessen. Davon ausgenommen sind Aus- und Weiterbildungen, die weniger als 90 Tage dauern.<\/li>\n<li>Die Kantone bearbeiten wieder Gesuche um eine Kurzaufenthaltsbewilligung von Personen, die eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einem ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung eingehen wollen.<\/li>\n<li>F\u00fcr bestimmte Personengruppen, die aus Risikostaaten gem\u00e4ss der Covid-Verordnung einreisen, kann das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) in Absprache mit dem Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD) grenzsanitarische Massnahmen wie Temperaturmessungen, Gesundheitsfrageb\u00f6gen oder Quarant\u00e4nemassnahmen anordnen.<\/li>\n<li>Die Kanalisierung von Passagierfl\u00fcgen aus dem Ausland an den Flugh\u00e4fen Z\u00fcrich, Genf und Basel wird aufgehoben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Den ersten Lockerungsschritt bei den Einreisebeschr\u00e4nkungen hatte der Bundesrat bereits am 11. Mai 2020 in Kraft gesetzt. Seither haben die Kantone die Gesuche von Erwerbst\u00e4tigen aus dem EU\/EFTA-Raum wieder bearbeitet, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschr\u00e4nkungen eingereicht worden waren. Das Gleiche gilt f\u00fcr Meldungen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungen und f\u00fcr Gesuche um eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, ebenso wie nicht aufschiebbare gesch\u00e4ftliche Besprechungen. F\u00fcr Schweizer sowie EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger ist zudem der Familiennachzug ebenfalls bereits seit dem 11. Mai wieder m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>Weitere Lockerungen im Grenzverkehr ab dem 15. Juni<\/h3>\n<p>Der Bundesrat hat sich auch \u00fcber die weiteren Lockerungschritte nach dem 8. Juni unterhalten. Bereits Anfang Mai hatten die zust\u00e4ndigen Ministerien in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und \u00d6sterreich vereinbart, s\u00e4mtliche Reisebeschr\u00e4nkungen zwischen diesen vier Staaten am 15. Juni 2020 aufzuheben, sofern die pandemische Entwicklung dies zul\u00e4sst. Angesichts der weiterhin positiven Entwicklung sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland, Frankreich und \u00d6sterreich wird das EJPD diese Grenz\u00f6ffnungen nach R\u00fccksprache mit dem EDI und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) wie angek\u00fcndigt per 15. Juni veranlassen. Damit wird die Reisefreiheit und die Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen diesen vier L\u00e4ndern dannzumal wieder vollst\u00e4ndig hergestellt sein.<\/p>\n<p>Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni 2020 angek\u00fcndigt. Die Schweiz hat Italien dar\u00fcber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegen\u00fcber Italien bereits auf dieses Datum hin noch zu fr\u00fch w\u00e4re. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Schritt mit Italien sowie allf\u00e4llige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarl\u00e4ndern Italiens zu koordinieren. Er wird dabei auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.<\/p>\n<h3>Reisefreiheit soll ab dem 6. Juli f\u00fcr alle Schengen-Staaten gelten<\/h3>\n<p>Sofern es die epidemische Lage in der Schweiz und in den EU\/EFTA-Staaten zul\u00e4sst, sollen die Einschr\u00e4nkungen bei der Einreise in die Schweiz und bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt und zum Aufenthalt ab Mitte Juni bis sp\u00e4testens am 6. Juli f\u00fcr alle Schengen-Staaten aufgehoben werden. Das EJPD beabsichtigt hierf\u00fcr, die Liste mit den Risikol\u00e4ndern in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem EDA sowie in Absprache mit den EU\/EFTA-Staaten schrittweise anzupassen. Das Ziel ist, die Reisefreiheit im Schengen-Raum und die Personenfreiz\u00fcgigkeit bis zu diesem Zeitpunkt vollst\u00e4ndig wiederherzustellen.<\/p>\n<p>\u00dcber weitere Lockerungen der Einreisebeschr\u00e4nkungen gegen\u00fcber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. 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