{"id":381864,"date":"2020-05-28T12:11:52","date_gmt":"2020-05-28T10:11:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=381864"},"modified":"2020-06-07T22:46:18","modified_gmt":"2020-06-07T20:46:18","slug":"coronavirus-bundesrat-beschliesst-weitgehende-lockerungen-per-6-juni","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-beschliesst-weitgehende-lockerungen-per-6-juni\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitgehende Lockerungen per 6. Juni"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und der Todesf\u00e4lle.<\/p>\n<p><strong>Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat lockert deshalb die verbliebenen Einschr\u00e4nkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass f\u00fcr alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln m\u00fcssen weiterhin eingehalten werden. K\u00f6nnen die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Pr\u00e4senzlisten.<\/p>\n<p><strong>Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen<br \/>\n<\/strong>Das Versammlungsverbot im \u00f6ffentlichen Raum, namentlich auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher f\u00fcnf auf 30 Personen erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Unterschriftensammlungen im \u00f6ffentlichen Raum sind mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1.\u00a0Juni wieder zul\u00e4ssig. Den Initiativ- und Referendumskomitees steht ein Standard-Schutzkonzept zur Verf\u00fcgung. Bis Ende Mai gilt noch der Fristenstillstand bei eidgen\u00f6ssischen Volksbegehren.<\/p>\n<p><strong>Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt<br \/>\n<\/strong>Ab dem 6. Juni sind private und \u00f6ffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu geh\u00f6ren etwa Familienanl\u00e4sse, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorf\u00fchrungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.<\/p>\n<p>Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 \u00fcber das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.<\/p>\n<p><strong>Sportveranstaltungen wieder m\u00f6glich<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie f\u00fcr alle anderen Veranstaltungen. Wettk\u00e4mpfe in Sportarten mit st\u00e4ndigem, engem K\u00f6rperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist f\u00fcr alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschr\u00e4nkung der Gruppengr\u00f6sse wieder erlaubt. Dies gilt auch f\u00fcr Sportaktivit\u00e4ten, in denen es zu engem K\u00f6rperkontakt kommt. In diesen Sportarten m\u00fcssen die Trainings aber in best\u00e4ndigen Teams stattfinden und Pr\u00e4senzlisten gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Ferienlager f\u00fcr Kinder und Jugendliche m\u00f6glich<br \/>\n<\/strong>Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem w\u00e4hrend den Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6.\u00a0Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten m\u00f6glich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage m\u00f6glichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. F\u00fcr Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem m\u00fcssen Pr\u00e4senzlisten gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmb\u00e4der wieder offen<br \/>\n<\/strong>Am dem 6. Juni k\u00f6nnen Bergbahnen, Campingpl\u00e4tze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder ge\u00f6ffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im \u00f6ffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische G\u00e4rten k\u00f6nnen wieder \u00f6ffnen, ebenso Schwimmb\u00e4der und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni k\u00f6nnen auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder \u00f6ffnen.<\/p>\n<p><strong>Restaurationsbetriebe: gr\u00f6ssere Gruppen erlaubt<br \/>\n<\/strong>In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschr\u00e4nkung der Gruppengr\u00f6sse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivit\u00e4ten wie Billard oder Live-Musik sind wieder m\u00f6glich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten\u00a0sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale m\u00fcssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch f\u00fcr Discos und Nachtclubs. Sie m\u00fcssen zudem Pr\u00e4senzlisten f\u00fchren und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4senzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen<br \/>\n<\/strong>Pr\u00e4senzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Terti\u00e4rstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese k\u00f6nnen den Unterricht flexibel gestalten und die M\u00f6glichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen zu Home-Office bleiben bestehen<br \/>\n<\/strong>Die Unternehmen haben eingehend Erfahrungen mit Home-Office gesammelt. Gest\u00fctzt darauf, entscheiden sie selber \u00fcber die R\u00fcckkehr an den Arbeitsplatz. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo m\u00f6glich im Home-Office zu arbeiten, auch um Spitzenauslastungen im \u00f6ffentlichen Verkehr zu vermeiden. Besonders gef\u00e4hrdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleiben gesch\u00fctzt. Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht, besonders gef\u00e4hrdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Ist die Pr\u00e4senz vor Ort unabdingbar, muss er die betreffende Person sch\u00fctzen, indem er die Abl\u00e4ufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst.<\/p>\n<p><strong>Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung auch entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage. Parallel dazu bereitet der Bundesrat die \u00dcberf\u00fchrung der relevanten Covid- Bestimmungen in ein dringliches und befristetes Covid-19-Gesetz vor, das voraussichtlich am 19. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen k\u00f6nnen wieder durchgef\u00fchrt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote k\u00f6nnen wieder \u00f6ffnen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die ausserordentliche Lage gem\u00e4ss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":381865,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[22520,24006,1140,1412,2015],"tags":[1633],"vendi":[],"content_country":[31836],"class_list":["post-381864","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-coronavirus-minute-fuer-minute","category-lajme-jeta-ne-zvicer-de","category-leben-in-der-schweiz","category-newsletter-de","category-newsletter-media-de","tag-zvicer-de","content_country-austria-de"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/381864","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=381864"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/381864\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/381865"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=381864"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=381864"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=381864"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=381864"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=381864"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}