{"id":374969,"date":"2020-04-30T14:00:11","date_gmt":"2020-04-30T12:00:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=374969"},"modified":"2020-04-30T13:51:11","modified_gmt":"2020-04-30T11:51:11","slug":"coronavirus-bundesrat-lockert-weitere-massnahmen-ab-dem-11-mai-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-lockert-weitere-massnahmen-ab-dem-11-mai-2020\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat lockert weitere Massnahmen ab dem 11. Mai 2020"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, k\u00f6nnen L\u00e4den, Restaurants, M\u00e4rkte, Museen und Bibliotheken wieder \u00f6ffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings m\u00f6glich. Das Fahrplanangebot im \u00f6ffentlichen Verkehr wird deutlich erh\u00f6ht. F\u00fcr die Maturit\u00e4tspr\u00fcfungen k\u00f6nnen dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, \u00fcber schriftliche Pr\u00fcfungen f\u00fcr die gymnasiale Maturit\u00e4t entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen m\u00fcssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu diesen \u00d6ffnungsschritten werden die Einreisebeschr\u00e4nkungen gelockert. Ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die fl\u00e4chendeckende R\u00fcckverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden.<\/strong><\/p>\n<p>Die Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz hat sich weiter verlangsamt. Die Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Virus werden von der Bev\u00f6lkerung umgesetzt und zeigen Wirkung. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, weitere Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus zu lockern. Dabei geht er weiter, als am 16. April angek\u00fcndigt. Ab dem 11. Mai k\u00f6nnen nicht nur L\u00e4den, M\u00e4rkte und obligatorische Schulen, sondern auch Museen und Bibliotheken sowie Gastrobetriebe wieder \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Die Abfolge der einzelnen Schritte folgt einer Risikoanalyse. Der Bundesrat hat ber\u00fccksichtigt, wie stark die Lockerung einer Massnahme die besonders gef\u00e4hrdeten Personen betrifft, die Anzahl Personenkontakte erh\u00f6ht und die Personenstr\u00f6me verst\u00e4rkt. Er hat zudem beurteilt, wie einfach Schutzmassnahmen ergriffen werden k\u00f6nnen und wie gross die volkswirtschaftliche Bedeutung ist.<\/p>\n<p><strong>Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor<br \/>\n<\/strong>Der weitere Verlauf der Epidemie wird entscheidend davon abh\u00e4ngen, wie gut die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese gelten nach wie vor. Der Bundesrat wird die Auswirkungen der Lockerungen auf die Entwicklung der Epidemie mit einem Monitoring genau beobachten. Die Lockerungsschritte werden mit Schutzkonzepten begleitet. Alle Betriebe und Einrichtungen m\u00fcssen ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) abst\u00fctzt.<\/p>\n<p>\u00dcber die dritte Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27.\u00a0Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen, zum Pr\u00e4senzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten. Der Bundesrat diskutiert dann zudem den Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage gem\u00e4ss Epidemiengesetz. Am 26. Juni will der Bundesrat weitere Entscheide f\u00e4llen f\u00fcr den Sommer, basierend auf den Resultaten des Monitorings.<\/p>\n<p><strong>Vorsichtige \u00d6ffnung der Gastronomie ab dem 11. Mai<br \/>\n<\/strong>Ab dem 11. Mai k\u00f6nnen Gastrobetriebe unter strengen Auflagen wieder \u00f6ffnen. In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle G\u00e4ste m\u00fcssen sitzen und zwischen den G\u00e4stegruppen sind zwei Meter Abstand oder<br \/>\ntrennende Elemente n\u00f6tig. \u00dcber die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27.\u00a0Mai. Die etappierte \u00d6ffnung wird von Schutzkonzepten begleitet und wurde mit Branchenvertreter besprochen.<\/p>\n<p><strong>Kantone entscheiden, wie der Unterricht durchgef\u00fchrt wird<br \/>\n<\/strong>In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Pr\u00e4senzunterricht durchgef\u00fchrt werden. Daf\u00fcr hat das BAG zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vorgaben f\u00fcr Schutzkonzepte festgelegt. Dazu wurden der wissenschaftliche Beirat (Science Taskforce) sowie weitere Expertinnen und Experten konsultiert. Die Kantone und Gemeinden werden bis zum 11. Mai 2020 die Umsetzung regeln und dabei die lokalen Gegebenheiten ber\u00fccksichtigen. Die Schulen erhalten die M\u00f6glichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten.<\/p>\n<p>An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen d\u00fcrfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu f\u00fcnf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch f\u00fcr den Musikunterricht. Pr\u00fcfungen k\u00f6nnen durchgef\u00fchrt werden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Pr\u00e4senzveranstaltungen in gr\u00f6sseren Gruppen d\u00fcrfen voraussichtlich ab dem 8. Juni wieder stattfinden.<\/p>\n<p><strong>Gymnasiale und Berufsmaturit\u00e4t k\u00f6nnen auf Erfahrungsnoten setzen<br \/>\n<\/strong>Die kantonalen Gymnasien k\u00f6nnen dieses Jahr auch auf die schriftlichen Maturit\u00e4tspr\u00fcfungen verzichten, nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK bereits beschlossen hatte, die m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungen nicht durchzuf\u00fchren (siehe separate Medienmitteilung). Der Bundesrat entspricht damit dem Antrag der EDK. Weiter wurde beschlossen, dass die Berufsmaturit\u00e4t 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben wird. Hier ist der Bund allein zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p><strong>Museen, Bibliotheken und Archive werden fr\u00fcher ge\u00f6ffnet<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat entschieden, dass neben den L\u00e4den und M\u00e4rkten am 11. Mai auch Museen, Bibliotheken und Archive wieder ge\u00f6ffnet werden sollen. In diesen Einrichtungen k\u00f6nnen die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenstr\u00f6me gut kanalisiert werden. Botanische G\u00e4rten und Zoos bleiben bis am 8. Juni 2020 geschlossen.<\/p>\n<p><strong>Bundesrat erlaubt Sport-Trainings ab 11. Mai<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (siehe separate Medienmitteilung). Ab dem 11. Mai k\u00f6nnen im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal f\u00fcnf Personen, ohne K\u00f6rperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Im Leistungssport gelten weniger starke Einschr\u00e4nkungen, insbesondere d\u00fcrfen Trainings auch mit mehr als f\u00fcnf Personen stattfinden. Der Bundesrat sieht zudem vor, in den Profiligen den Spielbetrieb unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit ab 8. Juni 2020 zuzulassen.<\/p>\n<p><strong>Einreisebeschr\u00e4nkungen werden ab 11. Mai schrittweise gelockert<\/strong><br \/>\nDer Bundesrat will die Corona-bedingten Einreisebeschr\u00e4nkungen parallel zu den wirtschaftlichen \u00d6ffnungsetappen schrittweise lockern (siehe separate Medienmitteilung). Ab dem 11. Mai sollen zun\u00e4chst die vor dem 25. M\u00e4rz eingereichten Gesuche von Erwerbst\u00e4tigen aus dem EU\/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. F\u00fcr Schweizer und EU-B\u00fcrger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder m\u00f6glich sein. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.<\/p>\n<p><strong>Grossveranstaltungen bis Ende August verboten<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August 2020 verboten bleiben. Damit will er Planungssicherheit schaffen. An Grossveranstaltungen ist das \u00dcbertragungsrisiko stark erh\u00f6ht und die R\u00fcckverfolgung einer Ansteckung nicht m\u00f6glich. Die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln k\u00f6nnen zumeist nicht eingehalten werden. Vor den Sommerferien wird der Bundesrat die Lage neu beurteilen. Dabei ber\u00fccksichtigt er die Politik der anderen Staaten. Am 27. Mai entscheidet er zudem, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder m\u00f6glich sein werden.<\/p>\n<p><strong>Alle Neuansteckungen r\u00fcckverfolgen<br \/>\n<\/strong>Um die Epidemie langfristig einzud\u00e4mmen, hat der Bund ein Konzept f\u00fcr die Eind\u00e4mmungsphase (Containment) erarbeitet. Sobald die Zahl der Neuansteckungen gen\u00fcgend gesunken ist, sollen alle Kantone mittels Befragungen die \u00dcbertragungsketten wieder fl\u00e4chendeckend r\u00fcckverfolgen (Contact tracing). Sie sollen infizierte Personen fr\u00fchzeitig entdecken und daf\u00fcr sorgen, dass alle Personen mit Symptomen sich testen lassen<br \/>\nk\u00f6nnen und nicht nur wie bisher die besonders gef\u00e4hrdeten oder hospitalisierten Personen. Positiv getestete Personen werden isoliert, wer mit ihnen Kontakt hatte wird informiert und unter Quarant\u00e4ne gestellt. Diese muss eingehalten werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen.<\/p>\n<p>Das Testen von Personen mit leichten Symptomen, die keiner Risikogruppe angeh\u00f6ren, ist Teil der epidemiologischen Kontrolle. Diese Kosten gehen deshalb zu Lasten der Kantone. Das Testen von Personen mit schweren Symptomen oder erh\u00f6htem Komplikationsrisiko wird wie bis anhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernommen. Das EDI hat zudem aufgrund der raschen technischen Entwicklung entschieden, den Tarif f\u00fcr die Analyse zu Lasten der OKP auf den 30. April 2020 auf 95 Franken zu senken.<\/p>\n<p><strong>Freiwillige App unterst\u00fctzt die Eind\u00e4mmung der Epidemie<br \/>\n<\/strong>Der Bev\u00f6lkerung soll zudem eine digitale Applikation zur Verf\u00fcgung gestellt, die Bluetooth-Funktechnik verwendet und ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der N\u00e4he zu Infizierten gestanden sind. Diese App wird derzeit durch die Eidgen\u00f6ssisch Technischen Hochschulen in Z\u00fcrich und Lausanne zusammen mit dem Bund und der Science Taskforce entwickelt. Die Betroffenen k\u00f6nnen sich anschliessend \u00fcber die Infoline des BAG beraten lassen. Der Gebrauch der App ist freiwillig, die eigenen Daten sind allein f\u00fcr die Benutzer einsehbar und es werden keine Personendaten oder Ortsangaben genutzt. Ausserdem wird die App nur w\u00e4hrend der Dauer der Krise eingesetzt. Diese Grundprinzipien m\u00fcssen aus Sicht des Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) und der nationalen Ethikkommission NEK garantiert sein.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 11. 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