{"id":373258,"date":"2020-04-24T00:25:32","date_gmt":"2020-04-23T22:25:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=373258"},"modified":"2020-04-25T02:01:29","modified_gmt":"2020-04-25T00:01:29","slug":"coronavirus-bundesrat-verabschiedet-botschaft-zum-assistenzdienst-der-armee","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-verabschiedet-botschaft-zum-assistenzdienst-der-armee\/","title":{"rendered":"Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Assistenzdienst der Armee"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat im M\u00e4rz den Assistenzdienst der Armee zur Unterst\u00fctzung der zivilen Beh\u00f6rden beschlossen. Die Armee unterst\u00fctzt die zivilen Beh\u00f6rden auf deren Gesuch hin. \u00dcber den laufenden Assistenzdienst der Armee muss nun auch noch das Parlament befinden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses in seiner Sitzung vom 22. April 2020 verabschiedet. Zudem wurde beschlossen, dass Armeeangeh\u00f6rige f\u00fcr den Assistenzdienst, dessen Dauer \u00fcber den f\u00fcr das laufende Jahr vorgesehenen Ausbildungsdienst hinausgeht, den vollen Erwerb erhalten. Die Diensttage werden in der L\u00e4nge von maximal zwei Wiederholungskursen angerechnet.<\/p>\n<p>Zur Bew\u00e4ltigung der Krise im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 6. M\u00e4rz 2020 einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Der Entscheid umfasste zun\u00e4chst bis zu 800 Armeeangeh\u00f6rige und wurde am 16. M\u00e4rz 2020 aufgrund der Lageentwicklung auf bis zu 8000 Armeeangeh\u00f6rige erh\u00f6ht. Diese k\u00f6nnen bis Ende Juni zur Unterst\u00fctzung der zivilen Beh\u00f6rden eingesetzt werden. Weil das Aufgebot \u00fcber 2000 Armeeangeh\u00f6rige umfasst und l\u00e4nger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz in der n\u00e4chsten Session genehmigen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments den Entwurf eines Bundesbeschlusses und die dazugeh\u00f6rige Botschaft verabschiedet.<\/p>\n<p><strong>Einsatz haupts\u00e4chlich in Spitaleinrichtungen und an der Landesgrenze<\/strong><br \/>\nDie Armeeangeh\u00f6rigen unterst\u00fctzen in erster Linie das zivile Gesundheitswesen. Die Sanit\u00e4ts- und Spitalsoldaten verf\u00fcgen \u00fcber eine milit\u00e4rische Ausbildung, die vom Roten Kreuz anerkannt ist. Sie entlasten das Pflegepersonal beispielsweise in der Grundpflege, in der \u00dcberwachung von Patientinnen und Patienten, bei der Durchf\u00fchrung von Diagnosetests oder bei Transporten. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich st\u00e4rker auf die Behandlung von schweren Erkrankungen zu konzentrieren. Zudem verst\u00e4rken Milizangeh\u00f6rige die Armeeapotheke im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Ausr\u00fcstung sowie das Labor Spiez, um die Kapazit\u00e4ten bei den Tests zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Als weiteren Bereich unterst\u00fctzt die Armee die Sicherheitsbeh\u00f6rden, haupts\u00e4chlich die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV). Milit\u00e4rpolizisten der Berufsformationen und daf\u00fcr geeignete Milizformationen unterst\u00fctzen die Grenzwache bei der \u00dcberwachung von Grenz\u00fcberg\u00e4ngen und Gel\u00e4ndeabschnitten, bei Sicherungsaufgaben im Personenverkehr oder bei der Verkehrskanalisierung. Zudem haben Armeeangeh\u00f6rige auch den Schutz von Botschaften \u00fcbernommen, um kantonale Polizeikorps zu entlasten.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Eins\u00e4tze der Armee erfolgen auf ein entsprechendes Gesuch der jeweiligen Kantone oder Beh\u00f6rden auf Bundesebene. Gesuche sind aus s\u00e4mtlichen Kantonen sowie aus dem F\u00fcrstentum Liechtenstein eingegangen.<\/p>\n<p><strong>Finanzierung voraussichtlich aus dem Armeebudget<\/strong><br \/>\nIn der Botschaft legt der Bundesrat dar, wie die durch den Einsatz entstandenen Zusatzkosten finanziert werden. Die definitiven Kosten h\u00e4ngen vom Umfang des Assistenzdienstes ab, also insbesondere davon, wie viele Armeeangeh\u00f6rige aufgeboten werden m\u00fcssen und wie lange ihr Einsatz dauern wird und k\u00f6nnen heute nicht beziffert werden. Die Kosten des Einsatzes k\u00f6nnen voraussichtlich innerhalb des bewilligten Budget des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen. Die zus\u00e4tzlichen Ausgaben bei der Erwerbsersatzordnung werden \u00fcber das Massnahmenpaket des Eidgen\u00f6ssischen Departements des Innern EDI abgedeckt.<\/p>\n<p><strong>Armeeangeh\u00f6rige im Assistenzdienst erhalten vollen Lohn<\/strong><br \/>\nDer Bundesrat hat weiter beschlossen, dass die Differenz zwischen der Entsch\u00e4digung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) und dem vollen Erwerb bei Arbeitnehmenden und selbst\u00e4ndig Erwerbenden vom Bund \u00fcbernommen wird. Diese Regelung gilt f\u00fcr die Diensttage, die die Armeeangeh\u00f6rigen \u00fcber den Ausbildungsdienst hinaus leisten, der f\u00fcr das laufende Jahr vorgesehen war. Dies gilt r\u00fcckwirkend seit Beginn des Assistenzdienstes ab dem 6. M\u00e4rz 2020. Der maximale finanzielle Mehraufwand wird auf eine Gr\u00f6ssenordnung von gegen 20 Millionen Franken gesch\u00e4tzt. Allerdings d\u00fcrften die realen Kosten niedriger ausfallen, da die im Bundesratsbeschluss vom 16. M\u00e4rz 2020 bis Ende Juni festgelegte Obergrenze von 8000 Armeeangeh\u00f6rige f\u00fcr das Truppenaufgebot gem\u00e4ss heutiger Planung voraussichtlich nicht ausgesch\u00f6pft wird. Die ben\u00f6tigten Finanzmittel k\u00f6nnen im Rahmen des bestehenden Budgets des VBS aufgefangen werden.<\/p>\n<p><strong>Diensttage werden bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet<\/strong><br \/>\nDer Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Einsatz im Assistenzdienst als ordentlicher Wiederholungskurs gilt. Wer mehr Diensttage als einen ordentlichen Wiederholungskurs leistet, erh\u00e4lt bis zu einem zweiten Wiederholungskurs an seine Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Bew\u00e4ltigung der Krise im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 6. M\u00e4rz 2020 einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Der Entscheid umfasste zun\u00e4chst bis zu 800 Armeeangeh\u00f6rige und wurde am 16. 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