{"id":371726,"date":"2020-04-17T11:45:28","date_gmt":"2020-04-17T09:45:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=371726"},"modified":"2020-04-17T11:39:08","modified_gmt":"2020-04-17T09:39:08","slug":"radio-und-fernsehabgabe-ab-2021-um-30-franken-guenstiger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/radio-und-fernsehabgabe-ab-2021-um-30-franken-guenstiger\/","title":{"rendered":"Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 um 30 Franken g\u00fcnstiger"},"content":{"rendered":"<p>Die Radio- und Fernsehabgabe wird ab 2021 von bisher 365 Franken auf neu 335 Franken f\u00fcr alle Schweizer Privathaushalte gesenkt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen. Auch die Wirtschaft wird entlastet. Die Tarifstruktur f\u00fcr die Unternehmensabgabe wird verfeinert und 93 Prozent der abgabepflichtigen Unternehmen werden weniger zahlen. Zudem erhalten die SRG sowie die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabeanteil eine leicht erh\u00f6hte Unterst\u00fctzung.<\/p>\n<p>Die fr\u00fchere Empfangsgeb\u00fchr von 451 Franken wurde mit der Einf\u00fchrung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 auf 365 Franken reduziert. Gest\u00fctzt auf eine Tarif\u00fcberpr\u00fcfung senkt nun der Bundesrat die Abgabe erneut, und zwar auf 335 Franken pro Jahr. Die Abgabe f\u00fcr Kollektivhaushalte, zu denen beispielsweise Alters- und Pflegeheime sowie Studentenwohnheime geh\u00f6ren, bel\u00e4uft sich neu auf 670 Franken statt 730 Franken. Personen, die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV\/IV erhalten, sind weiterhin von der Abgabe befreit.<\/p>\n<p>Der Bundesrat kann die Tarife senken, weil die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte st\u00e4rker zugenommen hat als urspr\u00fcnglich angenommen worden ist. Zudem haben sich weniger Haushalte von der Abgabepflicht befreit (Opting-out). Das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die Abgabetarife im Jahr 2022 erneut \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Auch die Wirtschaft erf\u00e4hrt eine Entlastung<\/p>\n<p>Weiter entschied der Bundesrat, die Tarifstruktur f\u00fcr die Unternehmen zu verfeinern. Statt bisher 6 hat er neu 18 Tarifstufen definiert. Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500&#8217;000 Franken bleiben weiterhin von der Abgabe ausgenommen.<\/p>\n<p>In der tiefsten Stufe zahlen Firmen mit einem Umsatz von 500&#8217;000 Franken bis 749&#8217;999 Franken k\u00fcnftig eine Abgabe von 160 Franken, was einer Entlastung von 205 Franken entspricht. F\u00fcr rund 93 Prozent der Unternehmen wird die Abgaberechnung ab 2021 sinken. Insgesamt werden die Unternehmen um 53,3 Millionen Franken entlastet. Einzig die grossen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer Milliarde werden h\u00f6her belastet. Damit ber\u00fccksichtigt der Bundesrat die Empfehlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Unternehmensabgabe f\u00fcr Radio und TV. In seinem Entscheid vom 5. Dezember 2019 hatte das BVGer die sechs Tarifstufen als zu schematisch erachtet.<\/p>\n<p>Mit der Verfeinerung der Tarifstruktur steuern die Unternehmen noch 11,7 Prozent an die Radio- und Fernsehabgabe bei. Schon heute bezahlen rund drei Viertel der Unternehmen gar keine Radio- und Fernsehabgabe, weil ihr Jahresumsatz unter der Schwelle von 500&#8217;000 Franken liegt.<\/p>\n<p>Teilkompensation der Werbeausf\u00e4lle<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Abgabeanteil der SRG um 50 Millionen Franken zu erh\u00f6hen. Dies erm\u00f6glicht ihr, die r\u00fcckl\u00e4ufigen Werbeeinnahmen teilweise aufzufangen. Trotzdem rechnet die SRG mit tieferen Gesamteinnahmen und muss weitere Sparmassnahmen umsetzen. Der Abgabeanteil der SRG liegt damit k\u00fcnftig bei 1,25 Milliarden Franken.<\/p>\n<p>Die privaten Radio- und Fernsehstationen mit Konzession und Abgabeanteil erhalten wie bisher 6 Prozent der Einnahmen aus der Abgabe, womit der Spielraum gem\u00e4ss RTVG ausgesch\u00f6pft wird. Aufgrund der leicht h\u00f6heren Einnahmen stehen mit diesen 6 Prozent auch den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern mehr Mittel zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Mehr Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Keystone-SDA-ATS AG m\u00f6glich<\/p>\n<p>Seit dem 1 Januar 2019 beteiligt sich der Bund mit maximal 2 Millionen Franken an den ungedeckten Kosten der f\u00f6rderberechtigten Dienstleistungen der Keystone-SDA-ATS. Neu wird der Plafond auf 4 Millionen Franken angehoben, was es erm\u00f6glichen soll, auf gravierende Marktentwicklungen zu reagieren.<\/p>\n<p>Empfehlungen des Preis\u00fcberwachers<\/p>\n<p>Der Preis\u00fcberwacher begr\u00fcsst in seiner Stellungnahme vom 10. M\u00e4rz 2020 die Senkung der Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 und empfiehlt, sie in zwei Jahren wiederum einer \u00dcberpr\u00fcfung zu unterziehen. Gegen das Abgabesystem als solches hat er keine Einw\u00e4nde. Im Vergleich mit dem fr\u00fcheren System sieht er Vorteile in den tieferen Erhebungskosten, der Einfachheit und der Effizienz. Er ist auch der Meinung, dass die Unternehmen ihren Teil zu einem funktionierenden und unabh\u00e4ngigen Rundfunksystem beizutragen haben.<\/p>\n<p>Der Preis\u00fcberwacher erwartet, dass die H\u00f6he der Planungsreserve von 65 Millionen Franken bei der n\u00e4chsten Tarif\u00fcberpr\u00fcfung neu bewertet wird und sieht darin die M\u00f6glichkeit einer weiteren Tarifsenkung f\u00fcr 2023 und 2024.<\/p>\n<p>\u00dcberpr\u00fcfung des Abgabesystems<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat ausserdem das System der Radio- und Fernsehabgabe einer \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen und sich dabei auf die Erfahrungen und Ergebnisse des ersten Abgabejahres 2019 gest\u00fctzt. Zu dieser \u00dcberpr\u00fcfung hatte er sich 2017 bei seinem Entscheid zur Einf\u00fchrung der neuen Abgabe verpflichtet. Der Bundesrat kommt nun zum Schluss, dass weder bei der Haushaltabgabe noch bei der Unternehmensabgabe \u00c4nderungen des Systems n\u00f6tig sind. Einzige Ausnahme bildet die erw\u00e4hnte neuen Tarifstruktur bei der Unternehmensabgabe.<\/p>\n<p>H\u00f6here Debitorenausf\u00e4lle erwartet<\/p>\n<p>Aufgrund der Coronavirus-Krise wird erwartet, dass in den Jahren 2020 und 2021 die Debitorenausf\u00e4lle bei der Haushalt- wie auch Unternehmensabgabe h\u00f6her ausfallen werden als bisher. Diese Ausf\u00e4lle werden mit einem Abbau des \u00dcberschusses finanziert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die fr\u00fchere Empfangsgeb\u00fchr von 451 Franken wurde mit der Einf\u00fchrung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 auf 365 Franken reduziert. 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