{"id":369944,"date":"2020-04-10T07:49:08","date_gmt":"2020-04-10T05:49:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=369944"},"modified":"2020-04-10T07:49:08","modified_gmt":"2020-04-10T05:49:08","slug":"anpassungen-im-bereich-der-kurzarbeitsentschaedigung-und-szenarien-fuer-die-schweizer-konjunktur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/anpassungen-im-bereich-der-kurzarbeitsentschaedigung-und-szenarien-fuer-die-schweizer-konjunktur\/","title":{"rendered":"Anpassungen im Bereich der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung und Szenarien f\u00fcr die Schweizer Konjunktur"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass infolge der beh\u00f6rdlichen Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus zus\u00e4tzliche Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbesch\u00e4ftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden k\u00f6nnen. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht. Das WBF\/SECO hat dem Bundesrat in Erg\u00e4nzung zu den Konjunkturprognosen vom M\u00e4rz zwei Szenarien zur Wirtschaftsentwicklung bis Ende 2021 vorgelegt.<\/p>\n<p>Der Kreis der Anspruchsberechtigten f\u00fcr KAE wird auf mehr Angestellte auf Abruf ausgeweitet. Bisher hatten sie, wenn der Besch\u00e4ftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte, keinen Anspruch auf KAE. Jetzt k\u00f6nnen sie in die Antr\u00e4ge einbezogen werden, sofern sie w\u00e4hrend mindestens sechs Monaten im gleichen Unternehmen gearbeitet haben. Dadurch soll verhindert werden, dass den rund 200&#8217;000 Arbeitnehmenden, die in der Schweiz Arbeit auf Abruf leisten, gek\u00fcndigt wird. Die Betriebe k\u00f6nnen ihre Arbeitsverh\u00e4ltnisse auf Abruf weiterf\u00fchren und es kann davon ausgegangen werden, dass der Bezug von KAE k\u00fcrzer sein wird als eine allf\u00e4llige Arbeitslosigkeit.<\/p>\n<p>Um die Auszahlungsverfahren der KAE w\u00e4hrend der ausserordentlichen Lage zu vereinfachen, hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass Einkommen aus einer Zwischenbesch\u00e4ftigung w\u00e4hrend der Kurzarbeit nicht mehr an die KAE angerechnet werden. F\u00fcr Arbeitnehmende wird mit dieser Anpassung ein finanzieller Anreiz geschaffen, in Bereichen, die im Moment einen hohen Bedarf an Personal haben, eine Zwischenbesch\u00e4ftigung anzunehmen. Viele Unternehmen suchen zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt dringend neues Personal, insbesondere im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder der Logistik. Durch diese Vereinfachung des Verfahrens k\u00f6nnen die Abrechnungen f\u00fcr KAE schneller bearbeitet werden. Die Vollzugsorgane in den Kantonen sind bereits stark gefordert, haben bis zum 5. April 2020 doch schon mehr als 118&#8217;000 Unternehmen mit rund 1,34 Millionen Besch\u00e4ftigten KAE beantragt.<\/p>\n<p>Zur Entlastung der Unternehmen hat der Bundesrat die maximale Bezugsdauer von KAE bei einem Arbeitsausfall von 85% f\u00fcr die Dauer der ausserordentlichen Lage aufgehoben. Die bisher geltende Dauer von vier Monaten, w\u00e4hrend denen der Arbeitsausfall 85% der betrieblichen Arbeitszeit \u00fcberschreiten darf, stellt in der aktuellen Lage eine finanzielle Bedrohung f\u00fcr die Betriebe dar. Momentan ist nicht absehbar, wann die beh\u00f6rdlichen Massnahmen, die gewisse unternehmerische T\u00e4tigkeiten komplett verbieten, wieder aufgehoben werden k\u00f6nnen. Schliesslich erfolgt zur Entlastung der Vollzugsorgane in den Kantonen die Abrechnung der KAE w\u00e4hrend der ausserordentlichen Lage summarisch. Angesichts der hohen Anzahl Antr\u00e4ge ist die Abrechnung der KAE f\u00fcr jeden einzelnen Mitarbeitenden nicht mehr m\u00f6glich. Dank diesem vereinfachten Verfahren soll es m\u00f6glich gemacht werden, dass die Zahlungen schnellstm\u00f6glich geleistet werden.<\/p>\n<p>Szenarien f\u00fcr die Schweizer Konjunktur<\/p>\n<p>Bereits heute kann davon ausgegangen werden, dass der Wertsch\u00f6pfungseinbruch w\u00e4hrend der Zeit des \u00ab Shutdowns \u00bb ein ausserordentliches Ausmass annimmt. Dabei h\u00e4ngt der weitere Konjunkturverlauf von der epidemiologischen Entwicklung bzw. vom Zeitpunkt ab, an dem die gesundheitspolitischen Massnahmen gelockert werden k\u00f6nnen. Zudem ist entscheidend, ob von diesen Massnahmen \u00f6konomische Zweitrundeneffekte ausgehen wie gr\u00f6ssere Entlassungswellen und zahlreiche Insolvenzen. Die Wahrscheinlichkeit f\u00fcr solche Zweitrundeneffekte d\u00fcrfte gr\u00f6sser werden, je l\u00e4nger der \u00ab Shutdown \u00bb anh\u00e4lt. Die Konjunkturprognose vom 19. M\u00e4rz ging hinsichtlich beider Aspekte von einer vergleichsweise glimpflichen Entwicklung aus. Auch aufgrund der Entwicklung im Ausland werden andere Verl\u00e4ufe aber zunehmend wahrscheinlicher.<\/p>\n<p>Das SECO erg\u00e4nzt deshalb die Konjunkturprognose der Expertengruppe vom vergangenen 19. M\u00e4rz, die f\u00fcr 2020 bereits mit einer Rezession rechnete, mit zwei Negativszenarien. Diese zeigen: Die Rezession k\u00f6nnte deutlich schwerer ausfallen als bisher angenommen, und die Erholung k\u00f6nnte l\u00e4nger auf sich warten lassen. Bei einem viel sch\u00e4rferen Einbruch in Kombination mit Zweitrundeneffekten st\u00fcnde die Schweiz vor Wohlstandsverlusten in ausserordentlichem Ausmass. Die Prognoseunsicherheit ist aber ausserordentlich hoch. Bislang stehen erst wenige Daten zur Verf\u00fcgung, um das Ausmass des Wirtschaftseinbruchs seit M\u00e4rz genau zu quantifizieren. Die Expertengruppe des Bundes f\u00fcr Konjunkturprognosen wird in der zweiten H\u00e4lfte des Monats April eine ausserordentliche Aktualisierung ihrer Prognose vornehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass infolge der beh\u00f6rdlichen Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus zus\u00e4tzliche Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbesch\u00e4ftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden k\u00f6nnen. 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