{"id":367936,"date":"2020-04-01T21:24:19","date_gmt":"2020-04-01T19:24:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=367936"},"modified":"2020-04-01T21:24:19","modified_gmt":"2020-04-01T19:24:19","slug":"coronavirus-regeln-fuer-asylverfahren-werden-voruebergehend-angepasst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-regeln-fuer-asylverfahren-werden-voruebergehend-angepasst\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Regeln f\u00fcr Asylverfahren werden vor\u00fcbergehend angepasst"},"content":{"rendered":"<p>An seiner Sitzung vom 1. April 2020 hat der Bundesrat Massnahmen f\u00fcr den Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus hat h\u00f6chste Priorit\u00e4t. Es soll aber auch sichergestellt werden, dass die Kernfunktionen des Asylsystems aufrechterhalten und die Asyl- und Wegweisungsverfahren weiterhin durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die zus\u00e4tzlichen Massnahmen betreffen die Unterbringung, die Asylverfahren und den Wegweisungsvollzug. Die neuen Regeln sind auf vorerst drei Monate und im Unterbringungsbereich auf vier Monate befristet.<\/p>\n<p>Die Asylverfahren sollen weiterhin durchgef\u00fchrt werden, damit die Schweiz ihren v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann. Menschen, die auf den Schutz unseres Landes angewiesen sind, sollen diesen auch in der aktuellen Situation rasch erhalten. Personen, die keinen Anspruch haben auf diesen Schutz, sollen die Schweiz nach einem ablehnenden Asylentscheid wenn m\u00f6glich weiterhin verlassen. Eine Sistierung der Asylverfahren w\u00fcrde ausserdem zu Kapazit\u00e4tsproblemen in den Bundesasylzentren (BAZ) f\u00fchren und die Einhaltung der vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) empfohlenen Hygiene- und Verhaltensmassnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Coronakrise in Frage stellen. Die Gesundheit aller am Asylsystem beteiligten Personen hat oberste Priorit\u00e4t.<br \/>\nAnpassungen in drei Bereichen<br \/>\nDas Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) hat bereits zahlreiche Massnahmen getroffen, um die Empfehlungen des BAG umzusetzen: Unter anderem wurden die Unterbringungskapazit\u00e4ten verdoppelt und die Befragungen bis am 6. April 2020 sistiert, um weitere Anpassungen vornehmen zu k\u00f6nnen. Die zus\u00e4tzlichen Massnahmen, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. April beschlossen hat, verst\u00e4rken den Schutz aller Personen im Asylwesen weiter und stellen gleichzeitig sicher, dass die Asylverfahren weiterhin rechtsstaatlich und fair durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die Massnahmen betreffen insbesondere die Unterbringung in den BAZ, die konkrete Durchf\u00fchrung der Asylverfahren sowie den Vollzug der Wegweisungen abgewiesener Asylsuchenden:<\/p>\n<p>Asylverfahren:<br \/>\nBei der Befragung von Asylsuchenden soll die Anzahl der im gleichen Raum anwesenden Personen reduziert werden. Weitere Personen werden mittels technischer Hilfsmittel zugeschaltet. Das oberste Ziel ist es, die Gefahr von Ansteckungen mit dem Coronavirus zu minimieren. Die Befragung von Asylsuchenden kann ausnahmsweise auch dann durchgef\u00fchrt werden, wenn die Rechtsvertretung in bestimmten Regionen pandemiebedingt nicht teilnehmen kann. Als flankierende Massnahme wird die Frist f\u00fcr das Einreichen einer Beschwerde gegen den Asylentscheid des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) im beschleunigten Verfahren von sieben Arbeitstagen auf 30 Tage verl\u00e4ngert. Damit bleibt der Rechtsschutz in jedem Fall gew\u00e4hrt. Auch die unentgeltliche Rechtsvertretung, wie sie im Asylgesetz vorgesehen ist, ist nach wie vor gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Wegweisungsvollzug:<br \/>\nWegen der aktuell geltenden Einreiserestriktionen vieler L\u00e4nder und des stark eingeschr\u00e4nkten Flugverkehrs k\u00f6nnen die heute geltenden Fristen f\u00fcr freiwillige Ausreisen weggewiesener Asylsuchender neu auf 30 Tage verl\u00e4ngert werden. Bei einer ausserordentlichen Lage wie sie aktuell in der Schweiz besteht, g\u00e4be es die M\u00f6glichkeit, die bereits verl\u00e4ngerten Ausreisefristen falls n\u00f6tig zus\u00e4tzlich zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>Unterbringung:<br \/>\nMilit\u00e4rische wie auch zivile Anlagen k\u00f6nnen schneller und unkomplizierter f\u00fcr den Asylbereich umgenutzt werden. Auf diese Weise k\u00f6nnen notfalls zus\u00e4tzliche Unterbringungspl\u00e4tze bereitgestellt werden und die BAG-Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten lassen sich in s\u00e4mtlichen Bundesasylstrukturen bei einem allf\u00e4lligen Anstieg des Bestands in den BAZ uneingeschr\u00e4nkt einhalten.<br \/>\nDie entsprechende Verordnung des Bundesrates tritt am 2. April 2020 f\u00fcr die n\u00e4chsten drei Monate in Kraft. Die Massnahmen im Zusammenhang mit den Befragungen beginnen ab dem 6. April. Die Bestimmungen f\u00fcr die Unterbringung gelten f\u00fcr vier Monate.<\/p>\n<p>Enge Zusammenarbeit mit den Kantonen<br \/>\nDer Bund, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sind sich einig, dass die Kernfunktionen des Asylwesens auch unter den aktuell erschwerten Bedingungen aufrechterhalten werden m\u00fcssen. Die Bev\u00f6lkerung in der Schweiz muss auch in Krisenzeiten auf einen funktionierenden Rechtsstaat z\u00e4hlen k\u00f6nnen. Bund und Kantone arbeiten eng und konstruktiv zusammen, um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen und gleichzeitig den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten weiterhin sicherzustellen. Der Bund weist den Kantonen deshalb auch weiterhin Asylsuchende zu.<\/p>\n<p>Der Bund ist sich bewusst, dass die Kantone in n\u00e4chster Zeit gefordert sind, weil sie zus\u00e4tzliche Personen unterbringen m\u00fcssen, deren Wegweisung aufgrund der Corona-Pandemie direkt ab einem Bundeszentrum nicht m\u00f6glich ist. Da die Hygienevorschriften des BAG sowohl in den Bundeszentren als auch in den kantonalen Strukturen einzuhalten sind, sehen sich auch die Kantone gezwungen, vor\u00fcbergehend zus\u00e4tzliche Unterk\u00fcnfte in Betrieb zu nehmen. Der Bund wird zeitnah mit den Kantonen eruieren, wo es noch Engp\u00e4sse gibt und gemeinsam mit den Kantonen nach L\u00f6sungen suchen.<\/p>\n<p>Entlastet wird das System seit einigen Wochen durch die deutlich tiefere Zahl von Asylgesuchen und damit Eintritten in die BAZ. Der Bund gibt diese Entlastung an die Kantone weiter, indem er die Zahl der zugewiesenen Personen entsprechend reduziert hat.<\/p>\n<p>Der Bundesrat dankt den Kantonen sowie den Rechtsschutz- und Hilfsorganisationen, aber auch allen Betreuerinnen und Betreuern in den Bundesasylzentren f\u00fcr die gute Zusammenarbeit, die Solidarit\u00e4t und das grosse Engagement zugunsten eines funktionierenden Asylwesens.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Asylverfahren sollen weiterhin durchgef\u00fchrt werden, damit die Schweiz ihren v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann. 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