{"id":364524,"date":"2020-03-20T18:00:42","date_gmt":"2020-03-20T17:00:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=364524"},"modified":"2020-03-20T17:47:44","modified_gmt":"2020-03-20T16:47:44","slug":"coronavirus-massnahmenpaket-zur-abfederung-der-wirtschaftlichen-folgen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-massnahmenpaket-zur-abfederung-der-wirtschaftlichen-folgen\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 20. M\u00e4rz 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der H\u00f6he von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. M\u00e4rz beschlossenen Massnahmen sollen \u00fcber 40 Milliarden Franken zur Verf\u00fcgung stehen. Der n\u00e4chste Schritt ist nun der Einbezug des Parlaments. Die Finanzdelegation der Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te (FinDel) wird anfangs n\u00e4chster Woche dar\u00fcber befinden. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Besch\u00e4ftigung zu erhalten, L\u00f6hne zu sichern und Selbst\u00e4ndige aufzufangen. Auch im Kultur- und Sportbereich wurden Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern.<\/p>\n<p>Mit den neuen Massnahmen sollen H\u00e4rtef\u00e4lle soweit wie m\u00f6glich vermieden und die betroffenen Personen und Branchen im Bedarfsfall m\u00f6glichst unb\u00fcrokratisch, gezielt und rasch unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberblick \u00fcber die Massnahmen:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Liquidit\u00e4tshilfen f\u00fcr Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbr\u00fcchen verf\u00fcgen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentsch\u00e4digung f\u00fcr ihre laufenden Kosten \u00fcber immer weniger liquide Mittel. Mit einem B\u00fcndel von sich erg\u00e4nzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grunds\u00e4tzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten: Soforthilfe mittels verb\u00fcrgten COVID-\u00dcberbr\u00fcckungskrediten: Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) \u00dcberbr\u00fcckungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgleisen. Dieses Programm soll auf bestehenden Strukturen der B\u00fcrgschaftsorganisationen aufbauen. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbetr\u00e4ge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten. Dabei sollen Betr\u00e4ge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100% garantiert werden. Dar\u00fcber hinaus gehende Betr\u00e4ge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankpr\u00fcfung voraussetzen. Die Kreditbetr\u00e4ge bis zu 0,5 Millionen CHF d\u00fcrften \u00fcber 90 Prozent der von COVID betroffenen Unternehmen abdecken. Der Bundesrat rechnet damit, dass \u00fcber dieses Gef\u00e4ss \u00dcberbr\u00fcckungskredite im Umfang von bis zu 20 Milliarden CHF vom Bund garantiert werden und wird den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation der Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te in den n\u00e4chsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden. Die n\u00f6tigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte n\u00e4chste Woche verabschiedet und ver\u00f6ffentlicht wird. Fragen von Betroffenen zu Modalit\u00e4ten der Einreichung dieser Gesuche k\u00f6nnen erst ab dann beantwortet werden.<br \/>\nZahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen: Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vor\u00fcbergehender, zinsloser Zahlungsaufschub f\u00fcr die Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen (AHV\/IV\/EO\/ALV) gew\u00e4hrt werden. Die Unternehmen haben zudem die M\u00f6glichkeit, die H\u00f6he der regelm\u00e4ssigen Akontobeitr\u00e4ge an die AHV\/IV\/EO\/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer L\u00f6hne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige, deren Ums\u00e4tze eingebrochen sind. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Zahlungsaufsch\u00fcbe und der Reduktion der Akontobeitr\u00e4ge sind die AHV-Ausgleichskassen.<br \/>\nLiquidit\u00e4tspuffer im Steuerbereich und f\u00fcr Lieferanten des Bundes: Unternehmen sollen die M\u00f6glichkeit haben, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu m\u00fcssen. Aus diesem Grund wird f\u00fcr die Mehrwertsteuer, f\u00fcr Z\u00f6lle, f\u00fcr besondere Verbrauchssteuern und f\u00fcr Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. M\u00e4rz 2020 bis 31. Dezember 2020 der Zinssatz auf 0,0 Prozent gesenkt. Es werden in dieser Zeitspanne keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt. F\u00fcr die Direkte Bundessteuer gilt dieselbe Regelung ab dem 1. M\u00e4rz 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Schliesslich hat die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung die Verwaltungseinheiten des Bundes angewiesen, Kreditorenrechnungen rasch zu pr\u00fcfen und so schnell wie m\u00f6glich auszuzahlen, ohne Ausn\u00fctzung der Zahlungsfristen. Damit wird die Liquidit\u00e4t der Lieferanten des Bundes gest\u00e4rkt.<br \/>\n&#8211; Rechtsstillstand gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG): Vom 19. M\u00e4rz bis und mit 4. April 2020 d\u00fcrfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. M\u00e4rz 2020 angeordnet.<br \/>\n<strong>Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit<\/strong><\/p>\n<p>Das Instrument der Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen erm\u00f6glicht, vor\u00fcbergehende Besch\u00e4ftigungseinbr\u00fcche auszugleichen und die Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, tempor\u00e4r oder in arbeitgeber\u00e4hnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverh\u00e4ltnis stehen, stark betroffen. Deshalb sollen die Anspr\u00fcche auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden:<\/p>\n<p>Neu kann die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung auch f\u00fcr Angestellte in befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen und f\u00fcr Personen im Dienste einer Organisation f\u00fcr Tempor\u00e4rarbeit ausgerichtet werden.<br \/>\nNeu soll der Arbeitsausfall auch f\u00fcr Personen, die in einem Lehrverh\u00e4ltnis stehen, anrechenbar werden.<br \/>\nAusserdem kann Kurzarbeitsentsch\u00e4digung neu auch f\u00fcr arbeitgeber\u00e4hnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeber\u00e4hnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, k\u00f6nnen nun auch von Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentsch\u00e4digung f\u00fcr eine Vollzeitstelle geltend machen k\u00f6nnen.<br \/>\nDie bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen wird aufgehoben. Damit entf\u00e4llt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausf\u00e4llen.<br \/>\nNeu m\u00fcssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre \u00dcberstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen profitieren k\u00f6nnen.<br \/>\nIm Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von f\u00e4lligen Lohnzahlungen via KAE m\u00f6glich.<br \/>\nEntsch\u00e4digung bei Erwerbsausf\u00e4llen f\u00fcr Selbst\u00e4ndige<\/p>\n<p>Selbst\u00e4ndig Erwerbende, die wegen beh\u00f6rdlichen Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus Erwerbsausf\u00e4lle erleiden, werden entsch\u00e4digt, sofern nicht bereits eine Entsch\u00e4digung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entsch\u00e4digung ist f\u00fcr folgende F\u00e4lle vorgesehen:<\/p>\n<p><strong>Schulschliessungen<\/strong><br \/>\n<strong>\u00c4rztlich verordnete Quarant\u00e4ne<\/strong><br \/>\nSchliessung eines selbstst\u00e4ndig gef\u00fchrten \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Betriebes<br \/>\nDie Regelung gilt auch f\u00fcr freischaffende K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Entsch\u00e4digungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und betr\u00e4gt h\u00f6chstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige in Quarant\u00e4ne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Pr\u00fcfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.<\/p>\n<p><strong>Entsch\u00e4digung bei Erwerbsausf\u00e4llen f\u00fcr Angestellte<\/strong><\/p>\n<p>Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen m\u00fcssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entsch\u00e4digung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarant\u00e4ne. Wie f\u00fcr die Selbstst\u00e4ndigen werden die Erwerbsausf\u00e4lle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und betr\u00e4gt h\u00f6chstens 196 Franken pro Tag. Die Entsch\u00e4digung ist auf 10 Taggelder f\u00fcr Personen in Quarant\u00e4nemassnahmen begrenzt.<\/p>\n<p><strong>Kulturbereich: 280 Millionen Franken Soforthilfe und Ausfallentsch\u00e4digungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat will eine dauerhafte Sch\u00e4digung der Schweizer Kulturlandschaft verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Mittels Soforthilfen und Entsch\u00e4digungen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf den Kultursektor (Darstellende K\u00fcnste, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) abgefedert werden. Er stellt daf\u00fcr in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche f\u00fcr zwei Monate zur Verf\u00fcgung. Der Bund wird in diesen zwei Monaten die weitere Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen verfolgen. Es sind folgende Massnahmen vorgesehen:<\/p>\n<p>Erstens stellt der Bund Mittel zur Verf\u00fcgung, um Soforthilfen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende zu leisten: Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, k\u00f6nnen r\u00fcckzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidit\u00e4t erhalten. Kulturschaffende k\u00f6nnen nicht r\u00fcckzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen, soweit diese nicht \u00fcber die neue Entsch\u00e4digung f\u00fcr Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist. Die Abwicklung erfolgt \u00fcber die Kantone (Kulturunternehmen) bzw. \u00fcber Suisseculture Sociale (Kulturschaffende).<br \/>\nZweitens k\u00f6nnen Kulturunternehmen und Kulturschaffende bei den Kantonen um eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den namentlich mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen bzw. mit Betriebsschliessungen verbundenen finanziellen Schaden ersuchen. Die Ausfallentsch\u00e4digung deckt h\u00f6chstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Der Bund tr\u00e4gt die H\u00e4lfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen.<br \/>\nDrittens k\u00f6nnen Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag f\u00fcr den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterst\u00fctzt werden.<br \/>\nSport: 100 Millionen Franken f\u00fcr Sportorganisationen<\/p>\n<p>Im Sport stehen die Clubs, Verb\u00e4nde und Organisatoren vor existentiellen Problemen, weil Veranstaltungen im Breiten- wie im Leistungssport oder etwa der Meisterschaftsbetrieb abgesagt werden m\u00fcssen. Damit die Sportlandschaft Schweiz nicht massiv in ihren Strukturen gesch\u00e4digt wird, stellt der Bundesrat folgende finanzielle Abfederungen bereit:<\/p>\n<p>50 Millionen Franken als r\u00fcckzahlbare Darlehen zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen f\u00fcr Organisationen, die entweder in einer Liga des Schweizer Sports mit \u00fcberwiegend professionellem Spielbetrieb t\u00e4tig sind oder Wettk\u00e4mpfe f\u00fcr den professionellen Leistungssport durchf\u00fchren.<br \/>\n50 Millionen Franken als Subventionen im Fall existenzieller Bedrohung f\u00fcr Organisationen, die auf dem Ehrenamt basieren und haupts\u00e4chlich den Breitensport f\u00f6rdern.<br \/>\nMit der Unterst\u00fctzung soll eine Pflicht von Ligen und Verb\u00e4nden verbunden sein, Massnahmen zur Liquidit\u00e4t f\u00fcr Krisenf\u00e4lle zu ergreifen. Diese Pflicht wird in der j\u00e4hrlichen Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Swiss Olympic verankert.<\/p>\n<p>Im Weiteren k\u00f6nnen mit der heute verabschiedeten Verordnung, die befristet f\u00fcr sechs Monate gilt, in den Sportf\u00f6rderprogrammen Jugend+Sport und Erwachsenensport Unterbr\u00fcche von Aus- und Weiterbildungen kulant behandelt werden. Dasselbe gilt f\u00fcr das Sportstudium an der Eidgen\u00f6ssischen Hochschule f\u00fcr Sport in Magglingen.<\/p>\n<p><strong>Tourismus und Regionalpolitik<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen der tourismuspolitischen F\u00f6rderinstrumente werden bereits seit Februar 2020 Sofortmassnahmen umgesetzt. Im Vordergrund stehen Informations- und Beratungsaktivit\u00e4ten sowie Massnahmen zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen. Der Bund verst\u00e4rkt seine Unterst\u00fctzung, indem er auf die R\u00fcckzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Hotelkredit SGH verzichtet. Damit stehen der SGH zus\u00e4tzliche 5.5 Millionen Franken f\u00fcr Darlehen zur r\u00fcckwirkenden Finanzierung von Investitionen von Beherbergungsbetrieben, welche diese in den vergangenen zwei Jahren aus dem Cash-Flow finanziert haben, zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Regionalpolitik sind zurzeit Bundesdarlehen in der H\u00f6he von rund 530 Mio. Franken in Projekte investiert, davon rund 60 Prozent im Tourismusbereich. Die Administration der Bundesdarlehen ist gesetzlich den Kantonen \u00fcbertragen. Um die Liquidit\u00e4t der Darlehensnehmer zu st\u00e4rken, erlaubt der Bund den Kantonen, die Stundungsm\u00f6glichkeiten flexibler zu handhaben. Dadurch kann kurzfristig insbesondere auch der Bergbahnsektor unterst\u00fctzt werden, da hier die Amortisationen oft nach der Wintersaison f\u00e4llig sind.<\/p>\n<p><strong>Weitere Massnahmen im Bereich des Arbeitsgesetzes:<\/strong><\/p>\n<p>Spit\u00e4ler und Kliniken sind in der aktuellen Situation besonders stark gefordert. Es ist ihnen aufgrund des ausserordentlichen Arbeitsanfalls und der knappen Personalressourcen nicht m\u00f6glich, das Personal so einzusetzen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Daher wird ihnen bei den Arbeits- und Ruhezeiten soweit m\u00f6glich Flexibilit\u00e4t gegeben. Oberstes Ziel ist es aber weiterhin, daf\u00fcr zu sorgen, dass die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die Pflegefachpersonen, die Fachangestellten und alle weiteren Personen, welche ihren wertvollen und engagierten Beitrag zur Bew\u00e4ltigung dieser ausserordentlichen Situation leisten, gen\u00fcgend gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit den bereits am 13. M\u00e4rz beschlossenen Massnahmen sollen \u00fcber 40 Milliarden Franken zur Verf\u00fcgung stehen. 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