{"id":364513,"date":"2020-03-20T17:41:28","date_gmt":"2020-03-20T16:41:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=364513"},"modified":"2020-03-20T17:41:28","modified_gmt":"2020-03-20T16:41:28","slug":"coronavirus-bundesrat-verbietet-ansammlungen-von-mehr-als-fuenf-personen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-verbietet-ansammlungen-von-mehr-als-fuenf-personen\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als f\u00fcnf Personen"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat verst\u00e4rkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine \u00dcberlastung der Spit\u00e4ler mit schweren F\u00e4llen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. M\u00e4rz 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als f\u00fcnf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran h\u00e4lt, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Der Bundesrat fordert die Bev\u00f6lkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen, die krank oder \u00fcber 65 Jahre alt sind. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss. Damit sollen besonders gef\u00e4hrdete Personen gesch\u00fctzt und eine \u00dcberlastung der Intensivstationen in den Spit\u00e4lern verhindert werden.<\/p>\n<p>Weil diese Massnahme sowie das Abstand halten noch zu wenig konsequent befolgt werden, hat der Bundesrat beschlossen, Ansammlungen mit mehr als f\u00fcnf Personen im \u00f6ffentlichen Raum zu verbieten, namentlich auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Bei Versammlungen von unter f\u00fcnf Personen ist gegen\u00fcber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu sch\u00fctzen, verpflichtet der Bundesrat die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als f\u00fcnf Personen in Pausenr\u00e4umen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone k\u00f6nnen einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat weitere Anpassungen an der entsprechenden COVID-19-Verordnung vorgenommen. Sie treten um Mitternacht in Kraft. Er hat das Verbot von Wahleingriffen in Spit\u00e4lern pr\u00e4zisiert. Ausserdem d\u00fcrfen Postanbieterinnen der Bev\u00f6lkerung online bestellte Lebensmittel und Dinge des t\u00e4glichen Gebrauchs neu an sieben Tagen pro Woche zustellen. Ausnahmebewilligungen f\u00fcr Sonntagsarbeit oder f\u00fcr Fahrten am Sonntag sind nicht n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Bundesrat stellt Kontingent f\u00fcr Zivilschutz zur Verf\u00fcgung<br \/>\nIn den letzten Wochen wurden in verschiedenen Kantonen bereits Schutzdienstpflichtige im Rahmen der Corona-Krise aufgeboten und eingesetzt etwa f\u00fcr den Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen bei Spit\u00e4lern oder Hotlines f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf f\u00fcr eine Unterst\u00fctzung der zivilen Beh\u00f6rden, privater und \u00f6ffentlicher Institutionen und Organisationen sowie der besonders betroffenen Bev\u00f6lkerung aufgrund der aktuellen Lage in den n\u00e4chsten Wochen in der ganzen Schweiz weiter zunehmen wird.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Kantonen ein Kontingent von maximal 850&#8217;000 Diensttagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Das Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG sieht vor, dass der Bundesrat bei Katastrophen und Notlagen, welche mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten lassen kann. Das Kontingent ist in Abstimmung mit dem Assistenzdienst der Armee bis Ende Juni 2020 befristet. Die Entscheidungen \u00fcber den Einsatz und die konkreten Auftr\u00e4ge an den Zivilschutz, das Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen in operativer Hinsicht und die Durchf\u00fchrung der Zivilschutzeins\u00e4tze bleiben weiterhin in der Kompetenz der Kantone. Der Bund wird die Kantone f\u00fcr die Eins\u00e4tze mit einem Pauschalbetrag von 27.50 Franken pro geleisteten Diensttag entsch\u00e4digen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf maximal 23.4 Millionen Franken.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht der Beschluss des Bundesrates auch interkantonale Eins\u00e4tze, beispielsweise in Regionen, die einen besonderen Bedarf an Unterst\u00fctzung aufweisen und diesen nicht mit eigenen Mitteln bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Zivilschutz \u00fcbernimmt Aufgaben in verschiedenen Bereichen: Insbesondere kann er das Gesundheitswesen und die Institutionen im Pflegebereich unterst\u00fctzen, indem er beispielsweise bei der ambulanten Betreuung von Betagten und Pflegebed\u00fcrftigen mithilft, Mahlzeiten verteilt oder Fahrdienste \u00fcbernimmt. Des Weiteren \u00fcbernimmt der Zivilschutz Pionieraufgaben und leistet Unterst\u00fctzung im Bereich der Logistik und der F\u00fchrung. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Transporte oder die Verpflegung von Einsatzkr\u00e4ften, der Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen bei Spit\u00e4lern, die Unterst\u00fctzung der Krisenst\u00e4be oder beim Betrieb von Hotlines. \u00dcber die Priorisierung der Aufgaben und Eins\u00e4tze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat fordert die Bev\u00f6lkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen, die krank oder \u00fcber 65 Jahre alt sind<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":364456,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[22520,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[],"class_list":["post-364513","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-coronavirus-minute-fuer-minute","category-leben-in-der-schweiz"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/364513","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=364513"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/364513\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/364456"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=364513"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=364513"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=364513"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=364513"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=364513"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}