{"id":338790,"date":"2019-12-19T15:55:59","date_gmt":"2019-12-19T14:55:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=338790"},"modified":"2019-12-19T15:55:59","modified_gmt":"2019-12-19T14:55:59","slug":"verbot-der-diskriminierung-aufgrund-der-sexuellen-orientierung-bundesrat-und-parlament-empfehlen-am-9-februar-ein-ja","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/verbot-der-diskriminierung-aufgrund-der-sexuellen-orientierung-bundesrat-und-parlament-empfehlen-am-9-februar-ein-ja\/","title":{"rendered":"Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung: Bundesrat und Parlament empfehlen am 9. Februar ein Ja"},"content":{"rendered":"<p>Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualit\u00e4t diskriminiert werden: Das geh\u00f6rt zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Dennoch kommt es regelm\u00e4ssig vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgew\u00fcrdigt oder ihrer Rechte beraubt werden. Das Parlament hat beschlossen, die sogenannte Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern, die heute vor Diskriminierung und Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion sch\u00fctzt. Es hat sie um das Kriterium der sexuellen Orientierung erg\u00e4nzt. Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit zu verletzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, sie am 9. Februar 2020 anzunehmen.<\/p>\n<p>Heute gibt es im Strafgesetzbuch eine Bestimmung, die vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion sch\u00fctzt. Wer dagegen verst\u00f6sst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Diese Anti-Rassismus-Strafnorm ist seit 1995 in Kraft. In der von den Gerichten seither entwickelten Rechtsprechung wird der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit grosses Gewicht beigemessen. Das Parlament hat zus\u00e4tzlich das Kriterium der sexuellen Orientierung in die Norm aufgenommen. Ein Komitee, in dem namentlich die Eidgen\u00f6ssisch-Demokratische Union und die Junge SVP vertreten sind, hat gegen die \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs das Referendum ergriffen.<\/p>\n<p>Heute sind Personen nur dann vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung gesch\u00fctzt, wenn das diskriminierende Verhalten andere Gesetzesartikel verletzt (z. B. Ehrverletzung oder K\u00f6rperverletzung). Gesch\u00fctzt werden zudem nur Einzelpersonen. Der Aufruf zu Hass gegen &#8220;die Homosexuellen&#8221; beispielsweise kann nicht bestraft werden.<\/p>\n<p><strong>Nur unter bestimmten Voraussetzungen strafbar<\/strong><br \/>\nEs m\u00fcssen verschiedene Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, damit diskriminierendes Verhalten und Hassreden nach der Strafnorm strafbar sind. Die \u00c4usserungen und Handlungen m\u00fcssen \u00f6ffentlich erfolgen. \u00c4usserungen im Familien- oder Freundeskreis, zum Beispiel am Stammtisch, sind nicht verboten. Zudem muss das Verhalten vors\u00e4tzlich sein. Das heisst, die Person will bewusst verletzen. Schliesslich ist das Verhalten nur strafbar, wenn es die Menschenw\u00fcrde verletzt, indem eine Person als minderwertig bezeichnet wird oder ihr Rechte abgesprochen werden.<\/p>\n<p><strong>Meinungs\u00e4usserungsfreiheit garantiert<\/strong><br \/>\nGem\u00e4ss dem Bundesrat und dem Parlament wird die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit nicht verletzt, denn kontroverse Diskussionen wie zurzeit \u00fcber die &#8220;Ehe f\u00fcr alle&#8221; sind weiterhin erlaubt. Es ist weiterhin m\u00f6glich, religi\u00f6se \u00dcberzeugungen sowie die eigene Meinung zu \u00e4ussern, selbst wenn sie kritisch ist. Verboten ist nur, was den Kern der Menschenw\u00fcrde grob verletzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit zu verletzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, sie am 9. 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