{"id":331804,"date":"2019-11-26T22:34:30","date_gmt":"2019-11-26T21:34:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=331804"},"modified":"2019-11-26T22:35:42","modified_gmt":"2019-11-26T21:35:42","slug":"bundesrat-empfiehlt-ablehnung-der-volksinitiative-mehr-bezahlbare-wohnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/bundesrat-empfiehlt-ablehnung-der-volksinitiative-mehr-bezahlbare-wohnungen\/","title":{"rendered":"Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative \u00abMehr bezahlbare Wohnungen\u00bb"},"content":{"rendered":"<p>Am 9. Februar 2020 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne \u00fcber die Volksinitiative \u00abMehr bezahlbare Wohnungen\u00bb. Die Initiative verlangt, dass k\u00fcnftig mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinn\u00fctzigen Bautr\u00e4gern geh\u00f6ren. Mitfinanzieren m\u00fcssten das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Weiter sollen von der \u00f6ffentlichen Hand unterst\u00fctzte Sanierungen nicht zum Verlust von g\u00fcnstigen Wohnungen f\u00fchren. Sanierungen w\u00fcrden so f\u00fcr Hausbesitzer unattraktiv. Der Bundesrat zieht es vor, die bisherige Wohnraumf\u00f6rderung verst\u00e4rkt weiterzuf\u00fchren. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.<\/p>\n<p>Die Volksinitiative \u00abMehr bezahlbare Wohnungen\u00bb wurde im Oktober 2016 eingereicht. Gem\u00e4ss den Initiantinnen und Initianten gibt es zu wenig bezahlbare Wohnungen. Deshalb sollen Bund und Kantone daf\u00fcr sorgen, dass der Anteil der Wohnungen im Eigentum gemeinn\u00fctzigen Bautr\u00e4gern \u2013 in der Regel Wohnbaugenossenschaften \u2013 stetig erh\u00f6ht wird. Mit Vorkaufsrechten zugunsten von Kantonen und Gemeinden sollen die daf\u00fcr n\u00f6tigen Grundst\u00fccke verf\u00fcgbar gemacht werden.<\/p>\n<p>In der Schweiz gibt es insgesamt ausreichend guten und finanziell tragbaren Wohnraum. Die hohe Baut\u00e4tigkeit der letzten Jahre hat die Wahlm\u00f6glichkeiten der Wohnungssuchenden erweitert. Die von der Initiative geforderten Markteingriffe sind nicht n\u00f6tig. Die starre Vorgabe, dass mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum gemeinn\u00fctziger Wohnbautr\u00e4ger sein m\u00fcssen, k\u00f6nnte allein in st\u00e4dtischen Gebieten mit hohem Bedarf nicht erreicht werden. Es w\u00fcrde auch an Orten gebaut werden, wo bereits ein \u00dcberangebot besteht. Die verlangten Vorkaufsrechte w\u00fcrden Private benachteiligen. Einschr\u00e4nkungen bei der Unterst\u00fctzung von energetischen Sanierungen w\u00fcrden solche Vorhaben unattraktiv machen und die Energiestrategie 2050 unterlaufen. Die Umsetzung der Forderungen w\u00fcrden Bund und Kantone finanziell stark belasten und f\u00fcr alle Beteiligten den administrativen Aufwand erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Die bisherige F\u00f6rderung des gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbaus durch den Bund hat sich bew\u00e4hrt und soll weitergef\u00fchrt werden. Mit dem vom Parlament genehmigten Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken soll w\u00e4hrend 10 Jahren der bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden. Damit stehen gen\u00fcgend Mittel zur Verf\u00fcgung, damit der gemeinn\u00fctzige Wohnungsbau seinen Marktanteil von rund 4 Prozent l\u00e4ngerfristig halten kann. Besteht regional oder lokal ein Bedarf f\u00fcr zus\u00e4tzliche Massnahmen, sind daf\u00fcr die Kantone und Gemeinden zust\u00e4ndig. Eine \u00c4nderung der Bundesverfassung, wie dies die Initiative verlangt, ist daf\u00fcr der falsche Weg.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 9. 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