{"id":303972,"date":"2019-08-23T18:00:01","date_gmt":"2019-08-23T16:00:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=303972"},"modified":"2019-08-23T16:04:45","modified_gmt":"2019-08-23T14:04:45","slug":"das-islamische-voelkerrecht-und-sein-platz-in-der-geschichte-des-voelkerrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/das-islamische-voelkerrecht-und-sein-platz-in-der-geschichte-des-voelkerrechts\/","title":{"rendered":"Das islamische V\u00f6lkerrecht und sein Platz in der Geschichte des V\u00f6lkerrechts"},"content":{"rendered":"<p>Wir wollen es von Anfang an zugeben: den Titel unseres Beitrags haben wir frech gestohlen. Wo sagen wir weiter unten. Vorerst wollen wir zuerst fragen, was eigentlich V\u00f6lkerrecht ist. Das moderne V\u00f6lkerrecht wird zwar im Wesentlichen immer noch als zwischenstaatliches Recht verstanden. Zu den Staaten kommen jedoch weitere Rechtspersonen (z.B. internationale Organisationen), die im internationalen Rechtsverkehr Tr\u00e4ger von v\u00f6lkerrechtlichen Rechten und Pflichten sein k\u00f6nnen. So ist das V\u00f6lkerrecht das Recht, das die hoheitlichen Beziehungen den Staaten, den internationalen Organisationen und den weiteren V\u00f6lkerrechtssubjekten regelt. Als v\u00f6lkerrechtliche Rechtsquellen gelten die internationalen Vertr\u00e4ge, das internationale Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrunds\u00e4tze. F\u00fcr die Republik Kosovo ist V\u00f6lkerrecht ein wichtiges Rechtsgebiet, weil die Anerkennung des Kosovo als selbst\u00e4ndige und unabh\u00e4ngige Republik nichts anderes als V\u00f6lkerrecht im praktischen Alltag ist.<\/p>\n<p>Das f\u00fchrt zur n\u00e4chsten Frage: Was ist islamisches V\u00f6lkerrecht? Das islamische V\u00f6lkerrecht ist ein Zweig des islamischen Rechts. Seine Regeln leiten sich prim\u00e4r aus dem Koran und der Sunna her; sie werden als Siyar bezeichnet. In seinen Anf\u00e4ngen, die \u00fcber tausend Jahre zur\u00fcckliegen, regelte das islamische V\u00f6lkerrecht die Verhaltensregeln der muslimischen Gesellschaft gegen\u00fcber Nicht-Muslimen und zwar in Friedens- und in Kriegszeiten sowie nach Abschluss eines Friedensvertrages. Einer der bedeutendsten Gelehrten war Shaybani, der um 750 n.Chr. bzw. 132 nach dem islamischen Kalender geboren wurde und in Kufa (Irak) aufgewachsen ist. Prof. Majid Khadduri kommt das Verdienst zu, Shaybani\u2019s Siyar 1966 in die englische Sprache \u00fcbersetzt zu haben (The Islamic Law of Nations, Baltimore 1966).<\/p>\n<p>Es gibt V\u00f6lkerrechtslehrer, die die Auffassung vertreten, das V\u00f6lkerrecht habe seinen Anfang mit dem Westf\u00e4lischen Frieden von 1648 mit dem Frieden von M\u00fcnster und dem Frieden von Osnabr\u00fcck genommen, mit denen der Dreissigj\u00e4hrige Krieg in Europa beendet worden ist. Eine solch eurozentrische Sicht ist vielleicht etwas zu eng. Die Schlacht bei Kadesch von 1274 v.Chr. am Fluss Orontes zwischen dem Reich der \u00c4gypter und dem Reich der Hethiter f\u00fchrte schliesslich zum \u00c4gyptisch-Hethitischen Friedensvertrag vom 10. November 1259 zwischen dem \u00e4gyptischen Pharao Ramses II. und dem hethitischen Grossk\u00f6nig Hattusili III. Die Fragmente einer Tontafel mit dem Vertragstext werden im Arch\u00e4ologischen Museum in Istanbul aufbewahrt; eine Kopie davon ist im UN-Geb\u00e4ude in New York ausgestellt. V\u00f6lkerrechtliche Friedensvertr\u00e4ge sind folglich weder eine christliche noch eine europ\u00e4ische Erfindung.<\/p>\n<p>Seit dreihundert Jahren streiten wir uns in Europa, obwohl eher der Niederl\u00e4nder Hugo Grotius (1583-1645) oder doch eher die Spanier Francisco de Vitoria (1483-1546) und Francisco Suarez (1548-1617) als V\u00e4ter des V\u00f6lkerrechts gelten d\u00fcrfen. In diesen Streit hat sich Prof. Jean Allain von der Monash University (Australien) eingemischt. In seinem Beitrag (\u201cAcculturation through the Middle Ages: The Islamic Law of Nations and its place in the History of International Law\u201d, in Alexander Orakhelashvili (ed.), Research Handbook on Theory and History of International Law, Edward Elgar Publishing, 2011, pp. 394-407) kn\u00fcpft er an bestimmte Stellen in Shaybani\u2019s Siyar an. Zwischen 711 und 1492 n.Chr. war al-Andalus der arabische Name f\u00fcr den muslimisch beherrschten Teil der Iberischen Halbinsel. Das Kalifat von Cordoba hatte als f\u00fchrendes kulturelles und wirtschaftliches Zentrum im Mittelmeerraum und in der islamischen Welt gegolten. Nach dem Fall von Cordoba 1236 blieb nur noch das Emirat von Granada bis 1492 als letztes muslimisch beherrschtes Gebiet \u00fcbrig. Es besteht kein Zweifel daran, dass Shaybani\u2019s Siyar im Kalifat von Cordoba und im Emirat von Granada gelesen und gelehrt wurde. In seinem Beitrag h\u00e4lt es Prof. Jean Allain f\u00fcr plausibel, dass die Spanische Schule mit de Vitoria und Suarez sichere Kenntnis von der Siyar gehabt hatten und dieses Wissen auch an Hugo Grotius in den Spanischen Niederlanden gelangte. Um den Faden fortzuspinnen, m\u00fcsste Shaybani aus Kufa wohl als Grossvater des europ\u00e4ischen V\u00f6lkerrechts gelten. Prof. Allain geht nicht so weit. Aber er postuliert, dass der Einfluss des islamischen V\u00f6lkerrechts auf die Spanische Schule und auf Grotius vertiefter analysiert werden sollte. Diesem Anliegen ist zuzustimmen.<\/p>\n<p>Damit kommen wir zur Frage die sich an dieser Stelle zwingend aufdr\u00e4ngt: wer soll diese vertiefte Analyse anpacken? Die Aufgabe ist nicht leicht. Der Urheber einer solchen Analyse braucht u.E. zwei Voraussetzungen. Der Urheber muss mit dem geltungszeitlichen Wertesystem und Denken in Europa vertraut sein. Zugleich muss der Urheber mit dem geltungszeitlichen Wertesystem und Denken im Islam vertraut sein. Nur mit diesen beiden Voraussetzungen ausgestattet, kann eine solche vertiefte Analyse mit Aussicht auf Erfolg angegangen werden. Und wo finden wir diese beiden Voraussetzungen nebeneinander vorhanden? Die Antwort ist leicht: in Albanien und im Kosovo. Die Historiker und die V\u00f6lkerrechtslehrer m\u00fcssen sich bewusst werden, dass die Geschichte des V\u00f6lkerrechts eine erhebliche Bereicherung erfahren kann, wenn der Einfluss der Siyar auf die Spanische Schule und auf die Arbeiten von Grotius vertieft analysiert werden. Die Regierungen im Kosovo und in Albanien m\u00fcssen zur Erkenntnis gelangen, dass ideale Voraussetzungen f\u00fcr solche Forschungen in diesen L\u00e4ndern gegeben sind. Es w\u00e4re w\u00fcnschenswert, dass die Regierungen im Kosovo und in Albanien an den Universit\u00e4ten die notwendige Infrastruktur f\u00fcr solche Forschungen bereitstellen und die Voraussetzungen f\u00fcr fakult\u00e4ts\u00fcbergreifende und Landesgrenzen \u00fcberschreitende \u00a0Forschungsprojekte schaffen, weil bei den Forschungsarbeiten Quellentexte in spanischer Sprache und in arabischer Schrift analysiert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<ul>\n<li>Dieser Text ist ein Beitrag der Autoren und widerspiegelt nicht unbedingt den Haltung der Redaktion<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Urheber muss mit dem geltungszeitlichen Wertesystem und Denken in Europa vertraut sein. Zugleich muss der Urheber mit dem geltungszeitlichen Wertesystem und Denken im Islam vertraut sein. Nur mit diesen beiden Voraussetzungen ausgestattet, kann eine solche vertiefte Analyse mit Aussicht auf Erfolg angegangen werden. 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