{"id":273115,"date":"2019-05-11T10:00:42","date_gmt":"2019-05-11T08:00:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=273115"},"modified":"2019-05-11T00:14:51","modified_gmt":"2019-05-10T22:14:51","slug":"die-oeffentliche-beurkundung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/die-oeffentliche-beurkundung\/","title":{"rendered":"Die \u00f6ffentliche Beurkundung"},"content":{"rendered":"<p>Die \u00f6ffentliche Beurkundung bezweckt zun\u00e4chst den Schutz der Vertragsparteien vor \u00dcbereilung. Zweitens wird die Schaffung eindeutiger Rechtsgrundausweise (Gr\u00fcndungsurkunde, Grundst\u00fcckkaufvertrag etc.) zur F\u00fchrung der \u00f6ffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch) beabsichtigt. Schlussendlich schafft eine \u00f6ffentliche Urkunde ein Beweismittel mit einer erh\u00f6hten Beweiskraft.<\/p>\n<p>Das kantonale Recht regelt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr das Beurkundungswesen. Das Notariatssystem in der Schweiz kennt die beiden Formen des freien und des beamteten Notariats. Beim freien Notariat sind die Notare freiberuflich t\u00e4tig, beim beamteten Notariat handelt es sich bei den Urkundspersonen vorwiegend um \u00f6ffentliche Beamte mit unbeschr\u00e4nkter Beurkundungsbefugnis. Gesellschaftsgr\u00fcndungen sind beispielsweise im Kanton Z\u00fcrich den kantonalen Amtsnotaren vorbehalten. Im Kanton St. Gallen kommen hierf\u00fcr das Amtsnotariat, das Handelsregister und Rechtsanw\u00e4lte in Betracht.<\/p>\n<h3>Wie finde ich den richtigen Notar?<\/h3>\n<p>Bei den Dienstleistungen der Notare ist zwischen Beratungsleistungen und der eigentlichen Beurkundung zu unterscheiden. Dabei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nicht alle Urkundspersonen ein juristisches Studium abgeschlossen haben, sondern insbesondere im Hinblick auf das Beurkundungsverfahren ausgebildet worden sind. Namentlich wenn sich weitere rechtliche Fragen ergeben oder eine umfassende juristische Betreuung gew\u00fcnscht wird, kann es sich empfehlen, vorab abzukl\u00e4ren, ob eine Urkundsperson zus\u00e4tzlich eine juristische Ausbildung aufweist (z.B. Rechtsanwalt).<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass nicht alle Notare, insbesondere nicht alle Rechtsanw\u00e4lte, die diese Funktion aus\u00fcben d\u00fcrfen, \u00fcber gen\u00fcgend Routine bei der Beurkundung von Rechtsgesch\u00e4ften verf\u00fcgen, was sich schnell auf die Kosten und die Qualit\u00e4t der erbrachten Dienstleistung auswirken kann.<\/p>\n<p>Der Gr\u00fcndungsort muss nicht zwingend mit dem Ort des sp\u00e4teren Sitzes einer Gesellschaft \u00fcbereinstimmen. Die Gr\u00fcndung kann mit anderen Worten von irgendeinem schweizerischen Notar durchgef\u00fchrt werden (z.B. im Kanton St. Gallen), unabh\u00e4ngig davon, wo die Gesellschaft ihren Sitz (z.B. im Kanton Z\u00fcrich) hat.<\/p>\n<h3>Wie hoch sind die Kosten?<\/h3>\n<p>Auch im Hinblick auf die Beurkundungs- und Gr\u00fcndungskosten ist die M\u00f6glichkeit der freien Wahl des Notars von Bedeutung. Es gibt Notare, die f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer GmbH mehrere Tausend von Franken in Rechnung stellen. Bei der Gr\u00fcndung einer GmbH gilt aus Faustregel: das Honorar f\u00fcr die Statuten und die \u00fcbrigen Dokumente darf CHF 500 und f\u00fcr die Beurkundung ca. CHF 400 betragen; das ergibt total ca. CHF 900 (exkl. MWST).<\/p>\n<p>Der freie Notar erbringt seine Dienstleistungen aufgrund einer Honorarvereinbarung mit dem Klienten, wobei Pauschaltarife denkbar sind. Beim beamteten Notariat werden f\u00fcr die Beurkundung Geb\u00fchren gest\u00fctzt auf den kantonalen Geb\u00fchrentarif erhoben, wobei hier grosse Unterschiede zwischen den Kantonen, aber auch im Vergleich zu den Beurkundungs- und Gr\u00fcndungskosten eines freien Notars bestehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>*) Im WEKA Verlag sind zur Gr\u00fcndung und F\u00fchrung von AG und GmbH verschiedene Ratgeber erschienen, an denen der Autor mitgewirkt hat: www.weka.ch<\/p>\n<p><strong>Steuern: Wen fragen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr die direkten Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde haben wir in den letzten Wochen aus dem Briefkasten nehmen k\u00f6nnen. Wir alle m\u00fcssen die verschiedenen Unterlagen zusammentragen, damit die Steuererkl\u00e4rung anhand dieser Belege ausgef\u00fcllt werden kann. Zum Teil sind die Wegleitungen nicht einfach verst\u00e4ndlich. Einzahlungen in die S\u00e4ule 3a reduzieren die Steuern; aber nicht alle Vorsorgeinstitute sind langfristig vorteilhaft ausgelegt. Es fragt sich deshalb, ob man die Unterst\u00fctzung von Steuerberatern verlangen soll und wieviel das Kosten darf.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Nicht alle Steuerberater sind mit den Detailfragen vertraut. Unter dem Namen \u201cTaksat fer\u201c besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in Bassersdorf und Domizil an der Poststrasse 1 in 8303 Bassersdorf. Der Verein bezweckt seine Mitglieder und Dritte bei ihrer Buchhaltung und ihren Steuererkl\u00e4rungen zu unterst\u00fctzen, in dem er sie aussenstehenden Experten vermittelt, die ihre Dienstleistungen in einwandfreier Qualit\u00e4t und zu g\u00fcnstigen Bedingungen erbringen. Der Verein selber verlangt kein Honorar. Pr\u00e4sident des Vereins ist Rechtsanwalt David Sassan M\u00fcller der im Kanton Solothurn als nebenamtlicher Steuerrichter t\u00e4tig ist.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Testen Sie unseren Verein. Senden Sie uns ein Mail mit Ihrer Frage in deutsch oder albanisch auf taksatfer@outlook.de. Wir machen Ihnen einen Vorschlag \u00fcber das weitere Vorgehen und Sie entscheiden.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00f6ffentliche Beurkundung bezweckt zun\u00e4chst den Schutz der Vertragsparteien vor \u00dcbereilung. Zweitens wird die Schaffung eindeutiger Rechtsgrundausweise (Gr\u00fcndungsurkunde, Grundst\u00fcckkaufvertrag etc.) zur F\u00fchrung der \u00f6ffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch) beabsichtigt. Schlussendlich schafft eine \u00f6ffentliche Urkunde ein Beweismittel mit einer erh\u00f6hten Beweiskraft. Das kantonale Recht regelt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr das Beurkundungswesen. 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