{"id":256266,"date":"2019-03-09T13:18:41","date_gmt":"2019-03-09T12:18:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=256266"},"modified":"2019-03-09T13:18:41","modified_gmt":"2019-03-09T12:18:41","slug":"umgang-mit-terroristisch-motivierten-reisenden-ziele-und-strategie-des-bundesrats","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/umgang-mit-terroristisch-motivierten-reisenden-ziele-und-strategie-des-bundesrats\/","title":{"rendered":"Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden: Ziele und Strategie des Bundesrats"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 8. M\u00e4rz 2019 Ziele und Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden festgelegt, die eine Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit haben. Oberstes Ziel: Die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bev\u00f6lkerung. Beides geht Individualinteressen vor. Die Schweiz trifft deshalb alle operativen Massnahmen, die ihr zur Verf\u00fcgung stehen, um eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu verhindern. Die Schweiz verweigert die Einreise nicht, f\u00fchrt aber keine aktive R\u00fcckf\u00fchrung von erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden durch. Eine aktive R\u00fcckf\u00fchrung kann nur f\u00fcr Minderj\u00e4hrige gepr\u00fcft werden. Zudem wird die Strafverfolgung terroristischer Straftaten im Tatortstaat nach internationalen Standards angestrebt.<\/p>\n<p>Nach aktuellem Stand des Wissens befinden sich im syrisch-irakischen Konfliktgebiet derzeit rund 20 mutmasslich terroristisch motivierte Reisende (M\u00e4nner, Frauen und Kinder), die eine Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit haben. Dort werden sie teils durch nichtstaatliche Akteure (De-facto-M\u00e4chte) festgehalten. Es besteht das Risiko, dass diese Personen unkontrolliert freikommen.<\/p>\n<p>In diversen Herkunftsstaaten laufen Diskussionen \u00fcber R\u00fcckkehr und Sicherstellung der Strafverfolgung von terroristisch motivierten Reisenden. Der Bundesrat hat nun in seiner Sitzung vom 8. M\u00e4rz 2019 seine Ziele und seine Strategie dazu verabschiedet. Sie sollen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden als Basis f\u00fcr die Pr\u00fcfung und Behandlung von Einzelf\u00e4llen dienen. An den Zust\u00e4ndigkeiten der verschiedenen Stellen bei Bund und Kantonen \u00e4ndert sich mit dem Entscheid nichts. Die Kerngruppe Sicherheit des Bundes sorgt f\u00fcr die n\u00f6tige strategische Koordination.<\/p>\n<p><strong>Keine aktive R\u00fcckf\u00fchrung, keine unkontrollierte R\u00fcckkehr<\/strong><br \/>\nF\u00fcr den Bundesrat ist das oberste Ziel klar: Die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bev\u00f6lkerung haben h\u00f6chste Priorit\u00e4t. Beides geht Individualinteressen vor. Die Schweiz trifft daher alle ihr zur Verf\u00fcgung stehenden operativen Massnahmen, um eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu verhindern. Als Instrumente stehen namentlich die Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS zur verdeckten Aufenthaltsnachforschung oder zur Verhaftung zur Verf\u00fcgung sowie der polizeiliche und der nachrichtendienstliche Informationsaustausch zwischen den Schweizer und den ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die Schweiz verweigert diesen Personen die Einreise nicht, dies in \u00dcbereinstimmung mit Art. 24 Abs. 2 der Bundesverfassung. Allerdings will der Bundesrat keine aktive R\u00fcckf\u00fchrung von Erwachsenen durch Schweizer Beh\u00f6rden. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige jedoch kann eine solche gepr\u00fcft werden. Dabei ist das Kindeswohl massgeblich. Die R\u00fcckf\u00fchrung Minderj\u00e4hriger hat mit dem ausdr\u00fccklichen Einverst\u00e4ndnis der f\u00fcr den Kindsschutz zust\u00e4ndigen Stellen (kantonale und kommunale Beh\u00f6rden sowie Eltern, falls sie sorgeberechtigt sind) zu erfolgen. Die Sicherheit der an allf\u00e4lligen R\u00fcckf\u00fchrungen von Minderj\u00e4hrigen beteiligten Personen und Sicherheitsorgane ist in jedem Fall zu gew\u00e4hrleisten. In Staaten, wo es m\u00f6glich ist, leistet die Schweiz bei Freiheitsentzug Unterst\u00fctzung im Rahmen des konsularischen Schutzes.<\/p>\n<p><strong>Keine Straffreiheit<\/strong><br \/>\nZweites Ziel des Bundesrats: Terroristisch motivierte Reisende mit Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft bleiben nicht straffrei. Angestrebt wird die Strafverfolgung und der Vollzug allf\u00e4lliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards. Die Schweiz kann die allf\u00e4llige Schaffung eines internationalen Spezialgerichts und den Strafvollzug vor Ort mit geeigneten Mitteln unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Ist die Strafverfolgung im Tatortstaat nicht m\u00f6glich, hat die Schweiz eine Verantwortung, ihre Staatsb\u00fcrger\/innen strafrechtlich zu belangen, sobald sie sich wieder in der Schweiz oder in einem Staat befinden, mit dem die Schweiz rechtshilfeweise zusammenarbeiten kann. F\u00fcr jene terroristisch motivierten Reisenden, die trotz allem in die Schweiz zur\u00fcckkehren &#8211; ob erwachsen oder minderj\u00e4hrig -, sind zudem Massnahmen zur Reintegration zu treffen, und zwar vor, w\u00e4hrend und nach Verb\u00fcssung einer Strafe. Solche Massnahmen sieht der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus (NAP) vor, der Ende 2017 verabschiedet wurde.<\/p>\n<p><strong>Zwei Gesetzesprojekte<\/strong><br \/>\nDer NAP wird erg\u00e4nzt durch ein neues B\u00fcndel polizeilicher Massnahmen zur Terrorismusbek\u00e4mpfung, namentlich f\u00fcr den Umgang mit Gef\u00e4hrdern. Der Bundesrat wird dem Parlament dazu in K\u00fcrze seine Botschaft \u00fcberweisen. Bereits am 14. September 2018 hatte er im Rahmen seiner Strategie zur Terrorismusbek\u00e4mpfung die Botschaft zur Verst\u00e4rkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen den Terrorismus verabschiedet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach aktuellem Stand des Wissens befinden sich im syrisch-irakischen Konfliktgebiet derzeit rund 20 mutmasslich terroristisch motivierte Reisende (M\u00e4nner, Frauen und Kinder), die eine Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit haben<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":256267,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1188,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[],"class_list":["post-256266","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-shkurt-ch-de","category-leben-in-der-schweiz"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/256266","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=256266"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/256266\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/256267"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=256266"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=256266"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=256266"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=256266"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=256266"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}