Winterthur: LAPSH Zürich zelebriert den Nationalfeiertag

Am Samstagabend erlebte das Hotel Töss in Winterthur eine lebendige und kulturell bereichernde Veranstaltung, als LAPSH das albanische Nationalfest am 28. November mit einem beeindruckenden Programm feierte. In der festlich dekorierten Umgebung einer Saal, unterschiedliche Persönlichkeiten, darunter Sprachaktivisten, Schüler des Albanischunterrichts und bekannte Politiker, begeisterten die Anwesenden mit faszinierenden Darbietungen.

Der Abend begann mit der feierlichen Eröffnung unter den Hymnen Albaniens und des Kosovo, gefolgt von einem herzlichen Empfang durch den Moderator Ramadan Morina. Die Anwesenheit prominenter Gäste, darunter Vertreter von Botschaften, politische Persönlichkeiten und Lehrer des Albanischunterrichts, schuf eine inspirierende Atmosphäre im Saal.

Der LAPSH Zürich -Vorsitzende Naser Ulaj nutzte die Gelegenheit, die Anwesenden für ihre Unterstützung und außergewöhnlichen Einsatz der Lehrer zu danken. Besondere Dankesworte wurden auch an großzügige Sponsoren gerichtet, darunter FWM Partner AG, BeFi AG, Budget Group, Rinora 4, Zürichsee Garten und Gepart AG.

Die kulturelle Vielfalt des Abends spiegelte sich in den beeindruckenden Aufführungen der Schüler wider, die ihre Liebe zur albanischen Sprache und Kultur auf der Bühne zum Ausdruck brachten.

Der Abend endete mit der musikalischen Begleitung von Gëzim Jaha.

Neben einer Lotterie von FWM Partner AG wurden die Gäste am Eingang von zwei Buchautoren begrüßt, die literarische Werke mit albanischer Poesie und ein deutsch-albanisches Kinderbuch präsentierten. Speziell stellte Shqiponja Vrajolli Literatur für Erwachsene vor, während das Autorenpaar Dritero Gjukaj und Pranvera Salihi ein Kinderbuch vorstellten.

Gratisangebote für Familien, Fragen zur Sprache und Schule vom Kanton Zürich rundeten das Spektrum der angebotenen Informationen ab.

Die positive Energie in Winterthur macht diese Veranstaltung zu einem nachhaltigen Erfolg für LAPSH und zur Förderung der albanischen Kultur in der Region.

(Bilder: Lulzim Hasi)

Behindertengleichstellungsgesetz: Bundesrat will Schutz vor Diskriminierung stärken

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes eröffnet. Die Vorlage soll Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierungen schützen. Zudem wird die Gebärdensprache anerkannt. Vier Schwerpunktprogramme in den Bereichen Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen und Partizipation ergänzen die vorgeschlagenen Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Schweiz hat bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren viele Fortschritte erzielt, insbesondere beim Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr. Handlungsbedarf besteht weiterhin vor allem in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) deshalb am 10. März 2023 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) auszuarbeiten.

Arbeit und Dienstleistungen: Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung
Menschen mit Behinderungen sind heute nur dann umfassend vor Diskriminierungen geschützt, wenn der Staat der Arbeitgeber ist oder Dienstleistungen anbietet. Der Vorentwurf sieht deshalb vor, den Schutz vor direkten und indirekten Diskriminierungen bei privaten Arbeitsverhältnissen und Dienstleistungen auszubauen. Arbeitgebende und Dienstleistungserbringende sollen dazu verpflichtet werden, zum Abbau von Benachteiligungen angemessene Vorkehrungen vorzunehmen. Diese Vorkehrungen müssen zum einen für das entsprechende Unternehmen zumutbar sein. Zum anderen müssen sie geeignet sein, in einer konkreten Situation eine Benachteiligung zu verringern. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflichtung, Online-Dienstleistungen barrierefrei anzubieten oder Mitarbeitenden mit Behinderungen flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen.

Anerkennung und Förderung der schweizerischen Gebärdensprachen
Im Rahmen der Vorlage will der Bundesrat zudem die Motion 22.3373 umsetzen, die eine Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen verlangt. Der Vorentwurf trägt den sprachlich-kulturellen Anliegen der Gehörlosen mit einem eigenen Abschnitt zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen Rechnung. Darüber hinaus werden die bestehenden Regelungen zum Zugang zu Informationen neu zusammengefasst.

Vier Schwerpunktprogramme: Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen, Partizipation
Der Bundesrat hat ebenfalls vier Schwerpunktprogramme in den Bereichen Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen und Partizipation beschlossen und stellt hierfür zusätzliche Mittel im Umfang von jährlich 500’000 Franken zur Verfügung. Die Programme sollen insbesondere die Voraussetzungen für die künftige Umsetzung der Änderungen im BehiG verbessern. Ein weiteres Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft zu fördern, weitere Grundlagen für die Gleichstellung zu erarbeiten und Massnahmen zu erproben, die die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen voranbringen.

Witwen- und Witwerrenten der AHV: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 den Entwurf für eine Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten in die Vernehmlassung geschickt. Die Hinterlassenenleistungen sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwern und Witwen werden weiter ausgerichtet. Für jüngere Personen wird der Anspruch auf zwei Jahre begrenzt. Das Ziel der Vorlage ist es, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen zu beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Weiter soll dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. März 2024.

2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil in Bezug auf die Schweiz eine Ungleichbehandlung der Geschlechter bei den Hinterlassenenrenten fest, da Witwen Anspruch auf eine lebenslange Rente haben, Witwer hingegen nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. Bis zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen gilt seit dem Urteil eine Übergangsregelung, die für Witwer eine lebenslange Rente vorsieht, wie sie Witwen in der gleichen Situation zusteht.

Gleichbehandlung und Anpassung an die gesellschaftliche Entwicklung

Die Revisionsvorlage des Bundesrates korrigiert die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen auf eine für die Betroffenen sozialverträgliche Weise. Die Revision ermöglicht es, die Anspruchsvoraussetzungen an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Das seit den Anfängen der AHV bestehende System der Witwenrenten entspricht nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen Realität.

Die Revisionsvorlage zielt darauf ab, Hinterbliebene in der Übergangsphase nach einem Todesfall oder solange sie unterhaltsberechtigte Kinder haben vorübergehend zu unterstützen. Zudem wird Personen Rechnung getragen, die durch die Verwitwung armutsgefährdet sind, darunter insbesondere ältere Personen. Ausserhalb dieser prekären Lebensphasen ist es nicht mehr gerechtfertigt, ohne Berücksichtigung der finanziellen Situation der Versicherten lebenslange Renten auszuzahlen.

Anspruch auf Leistungen bei Verwitwung nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

  • Hinterlassenenrente für Eltern bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes, unabhängig vom Zivilstand der Eltern; Ausrichtung über das vollendete 25. Altersjahr hinaus, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird und dafür ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften der AHV besteht;
  • Übergangsrente während zwei Jahren bei Verwitwung zur Unterstützung von Hinterbliebenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Das gilt für verheiratete Paare sowie für geschiedene Personen, die von der verstorbenen Person einen Unterhaltsbeitrag erhielten.
  • Unterstützung im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) für Witwen und Witwer, die das 58. Altersjahr vollendet und keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben, sofern der Tod einen Armutsfaktor darstellt;
  • In der Unfallversicherung: Gewährung einer Rente auch für Witwer, wenn sie beim Tod der Ehefrau Kinder haben, die keinen Rentenanspruch mehr haben, oder die Person das 45. Altersjahr vollendet hat.

Bei Inkrafttreten der Gesetzesänderungen bereits laufende Witwen- oder Witwerrente

  • Beibehaltung der laufenden Renten für Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten das 55. Altersjahr vollendet und keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben; Renten für Witwen und Witwer unter 55 Jahren werden innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten der Änderung (Übergangsbestimmung) aufgehoben;
  • Beibehaltung der laufenden Renten für Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten das 50. Altersjahr vollendet haben und Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beziehen (Übergangsbestimmung);

Von der Reform nicht betroffen ist der Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrente der beruflichen Vorsorge, da in diesem Bereich keine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen besteht. Die Rente wird grundsätzlich bis zum Tod oder zur Wiederverheiratung des hinterlassenen Ehegatten gezahlt. Viele Vorsorgeeinrichtungen sehen bereits heute Hinterlassenenleistungen für Personen vor, die für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes aufkommen. Diese reglementarischen Leistungen erlauben es, die heutigen Lebensmodelle zu berücksichtigen.

Die Reform trägt dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Bundeshaushalt Rechnung. Bei einem Inkrafttreten der Reform 2026 wird das neue System 2035 seine volle Wirkung entfalten, mit Einsparungen von rund 720 Millionen Franken in der AHV und rund 160 Millionen Franken für den Bund. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. März 2024.

Bundesrat genehmigt strategische Ziele 2024-2027 zur Förderung der Mehrsprachigkeit

Die Evaluation der Mehrsprachigkeitspolitik 2019-2023 basiert auf den strategischen Zielen des Bundesrates von 2020. Die Bilanz fällt positiv aus. Zudem konnte die Evaluation mittels neuer Governance-Instrumente effizienter, zuverlässiger und kohärenter durchgeführt werden. Die aktuelle Beurteilung ist transparenter sowie zukunftsorientierter.

Die Bundesverwaltung hat die Sollwerte für sämtliche Sprachgemeinschaften erreicht. Dieses positive Ergebnis ist ein wichtiger Fortschritt für die Vertretung der sprachlichen Minderheiten. Die Analyse der Sprachkenntnisse zeigt auf, dass das Bundespersonal insgesamt über hohe Kompetenzen in den anderen Amtssprachen verfügt. Trotz allem gibt es Verbesserungspotential, insbesondere auf Ebene der Führungskräfte. Die Datenanalyse betreffend Bewerbungen und Anstellungen nach Herkunftskanton und Sprachgemeinschaft zeigt, dass das Potenzial der französisch- und italienischsprachigen Bewerbungen noch stärker ausgeschöpft werden könnte.

Der Bundesrat hat die strategischen Ziele 2024-2027 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung auf Basis dieses Evaluationsberichts genehmigt. Die Chancengleichheit für alle Sprachgemeinschaften, eine ausgeglichene Vertretung der Sprachgemeinschaften und die Verbesserung der Sprachkenntnisse des Personals bleiben oberstes Ziel der Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Brückenschlag: Albanisch-schweizerischer Bildungsaustausch setzt neue Massstäbe

Die Pädagogische Hochschule Schwyz (PH Schwyz) und die Universität Tirana in Albanien setzen derzeit ein wegweisendes internationales Projekt namens “Peer Exchange Network in Teacher Education” um. Ziel dieses Projekts ist es, den interkulturellen Austausch zu fördern und transkulturelle Kompetenzen sowie die internationale Zusammenarbeit zu stärken.

Im Rahmen dieses Austauschprogramms nehmen Bachelorstudierende sowie Dozierende beider Institutionen an sprachdidaktischen und transkulturellen Modulen teil, die gemeinsam erarbeitet wurden. Dabei werden nicht nur fachliche Inhalte, sondern auch unterschiedliche Lehr- und Lerntraditionen beider Länder erkundet.

Im Oktober 2023 besuchten zehn Studierende der PH Schwyz ein Modul an der Universität Tirana, wo sie intensiven Austausch mit albanischen Studierenden erlebten. Im Mai 2024 steht der Gegenbesuch an, wenn zehn albanische Studierende an der PH Schwyz erwartet werden.

Die bisherigen Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen, dass der Austausch sowohl während der Lehrveranstaltungen als auch in den Freizeitaktivitäten als Bereicherung für die akademische Ausbildung, das interkulturelle Verständnis und die persönliche Entwicklung empfunden wird. Die Studierenden berichten von einem gestärkten Selbstbewusstsein im kompetenten Umgang mit sprachlich-kultureller Vielfalt im schulischen Alltag.

 

Bilderquelle: https://www.phsz.ch/interkultureller-austausch?fbclid=IwAR28Kf6lEztSzoTOzvO9mHSBTg8XyWH8ryh8Mfi9pFdQWGxr_FaZ9lsQxuE

Persönlichkeiten des Jahres 2023, zu Gast bei Medienplattform albinfo.ch

Am Abend des 2. Dezember 2023 führten alle Strassen der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz nach Wallisellen bei Zürich. Dort, in einem schönen und gut beleuchteten Saal, veranstaltete die Medienplattform Albinfo.ch eine Gala-Veranstaltung zur Bekanntgabe der albanischen Persönlichkeiten des Jahres 2023. Viele Gäste aus allen Lebensbereichen, wie Politik, Kultur, Sport, Wirtschaft usw., waren gekommen, um an diesem besonderen Abend teilzunehmen und gemeinsam mit den Ausgezeichneten die Erfolge der albanischen Gemeinschaft im vergangenen Jahr zu feiern.

Die Anwesenden begrüssend, erinnerte Sevdail Tahiri, der Direktor von Albinfo.ch (Print&Online), an die Erfolge der albanischen Gemeinschaft in den letzten Jahren in allen Bereichen.

Diese Erfolge wurden durch das engagierte Engagement einzelner Personen ermöglicht, aber auch die Plattform Albinfo.ch hat ihren Anteil, nicht nur als einfache Medienplattform. “Es ist zu sagen, dass es keine bedeutende Aktivität unserer Diaspora in der Schweiz gibt, bei der Albinfo.ch nicht Sponsor oder Medienpartner ist”, betonte er.

Weiterhin präsentierte Tahiri die stetig steigenden Zahlen der Verbreitung von Albinfo.ch unter den Lesern in der Schweiz und überall in der Diaspora. Er dankte dem Team der Plattform, das seinen Hauptsitz in der Schweiz hat, aber auch Redaktionen in Kosovo und Österreich, Wien.

Sevdail Tahiri, der Direktor von Albinfo.ch (Print&Online)

Natürlich haben neben der motivierten Arbeit der Mitglieder dieses Teams und ihrer Identifikation mit der Plattform auch die Geschäftspartner ihren Beitrag zur Entwicklung und zum Wachstum von Albinfo.ch geleistet, betonte Direktor Tahiri und hob einige dieser regelmässigen Partner hervor.

Dr. Bashkim Iseni, der Gründer von Albinfo.ch

Dr. Bashkim Iseni, der Gründer von Albinfo.ch, hat die selbstlose Arbeit und die Qualität der Plattform seit ihrer Gründung vor etwa 13 Jahren besonders hoch eingeschätzt. Er sprach auch über das Konzept, mit dem die Plattform Albinfo.ch gegründet wurde.

Dieses Konzept geht über einfache Information hinaus und erweitert sich auf verschiedene Fragen der Integration der Albaner in der Schweiz, der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Herkunftsländern der Albaner usw. Dr. Iseni schätzte die Arbeit des aktuellen Teams von Albinfo.ch hoch ein, da es das Niveau und die Anforderungen weiterhin erhöht, mit denen die Plattform vor etwa 13 Jahren gegründet wurde.

Weiterhin hat die Moderatorin Alisa Buzhala den Hauptpunkt des Programms bekannt gegeben: die Auswahl der Persönlichkeiten des Jahres 2023. Und es sind 6 Personen, jeweils in ihren relevanten Bereichen. Für den Sport wurde der albanisch-schweizerische Fußballspieler von internationaler Grösse, Kapitän der Schweizer Nationalmannschaft, Granit Xhaka, zur Persönlichkeit des Jahres gewählt. Für den Bereich Politik hatte Albinfo.ch zwei Personen ausgewählt, die nicht nur das Jahr 2023 geprägt haben, sondern auch mit ihren Leistungen die Geschichte der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz im Allgemeinen geschrieben haben.

Es handelt sich um Islam Alijaj, den ersten albanischen Abgeordneten im Nationalrat der Schweiz, der diesen Posten in den Wahlen vom 22. Oktober dieses Jahres gesichert hat, und Ylfete Fanaj, die nicht nur die erste albanische Frau, sondern auch mit ausländischer Herkunft im Allgemeinen ist und in einer kantonalen Regierung gewählt wurde.

Sie wurde also im Mai des ablaufenden Jahres Ministerin in der Exekutive des Kantons Luzern. Alijaj und Fanaj sind die besten Indikatoren für den Reifungs- und Integrationsprozess in der schweizerischen Gesellschaft, den unsere Gemeinschaft derzeit durchläuft.

Dr. Bashkim Iseni, Gründer von Albinfo.ch, überreichte den Preis für den ersten albanischen Abgeordneten im Schweizer Parlament, Islam Alijaj.
Ylfete Fanaj, die nicht nur die erste albanische Frau, sondern auch mit ausländischer Herkunft im Allgemeinen ist und in einer kantonalen Regierung gewählt wurde
Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands der albanischen Ärzte in der Schweiz, Dr. Mentor Bilali, überreichte den Preis für Medizin an Dr. Emrush Rexhaj.

Für den Bereich Wirtschaft wurde Labinot Haxhaj, ein bekannter Unternehmer, Gründer und Eigentümer des Unternehmens “ACL GROUP” aus der französischsprachigen Schweiz, zur Persönlichkeit des Jahres von Albinfo.ch gewählt. Für Kultur bzw. Film erhielt der Regisseur Fisnik Maxvell (Maxhuni) ebenfalls aus dem Kanton Waadt in der französischsprachigen Schweiz diese Trophäe. Last but not least wurde Dr. Emrush Rexhaj, ein renommierter Arzt und Forscher, der am Universitätsspital Bern arbeitet, zur Persönlichkeit des Jahres 2023 für Medizin/Wissenschaft ernannt.

Im Namen von Granit Xhaka, der nicht teilnehmen konnte, dankte sein Vater, Ragip Xhaka. Er bedankte sich bei der Plattform Albinfo.ch, nicht nur für die Auswahl von Granit Xhaka als Persönlichkeit des Jahres, sondern auch für den umfassenden Beitrag zur Förderung der Albaner in der Schweiz.

Der erste albanische Fussballspieler, der für die Schweiz gespielt hat, Milaim Rama, überreichte den Fussballpreis an Granit Xhaka, den sein Vater, Ragip Xhaka, entgegennahm.

Ylfete Fanaj grüsste das Publikum und bedankte sich ebenfalls bei Albinfo.ch für die Unterstützung, die ihr und jeder Entwicklung in der albanischen Diaspora in der Schweiz zuteilwurde. Sie sagte, dieses Jahr sei ein glückliches Jahr für die Albaner, vor allem weil ein Albaner, Islam Alijaj, zuerst einen Platz im Schweizer Parlament gewonnen habe. Auch ihre Wahl in die Regierung des Kantons Luzern sei eine ebenso hohe Errungenschaft.

Der Auftritt von Islam Alijaj auf der Bühne war ein Höhepunkt des Abendprogramms. Er dankte Albinfo.ch

Für Kultur bzw. Film erhielt der Regisseur Fisnik Maxvell (Maxhuni)

Labinot Haxhaj, der Gründer und Eigentümer des Grossunternehmens ACL Group, hat über den bedeutenden Fortschritt gesprochen, den die albanische Gemeinschaft in den letzten etwa 20 Jahren gemacht hat, seit er sein Geschäft gestartet hat. Er betonte auch die wichtige Rolle, die albinfo.ch bei der Information und Integration der Albaner in der Schweiz spielt.

Um die festliche Atmosphäre des Abends aufrechtzuerhalten, sorgte die eigens aus Pristina angereiste Sängerin Vesa Smolica mit ihrer Begleitband. Mit bewundernswerter Leichtigkeit bewegte sie sich durch alle Genres der Musik, von Volksmusik über bearbeitete Stücke bis hin zu albanischer und ausländischer Popmusik, um so den Geschmack aller Anwesenden zu treffen.

Die Organisation des Events lag in den Händen von Hana Ramosaj und ihrer Firma “La Perle Events”.

Vesa Smolica
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Foto: Fiona Murtaj, albinfo.ch:  Die besten Bilder von AlbGala 2023

SPEEEX öffnet die Tore für die Diaspora und stellt die Plattform EEEXPLORE vor

Die neue innovative digitale Plattform EEEXPLORE Kosovo wurde gestern im neuen Hauptsitz des Unternehmens SPEEEX vorgestellt. Das Ziel von EEEXPLORE ist es, das Kosovo in der Diaspora zu fördern, insbesondere in der Schweiz, Deutschland, Österreich und ganz Europa.

Aber zuerst, was ist SPEEEX?

SPEEEX ist eine bedeutende Gelegenheit für die jungen Generationen, die Fremdsprachen wie Deutsch, Französisch und Italienisch sprechen und durch ihre Arbeit zum Wohl ihrer Gemeinschaft und ihres Landes, dem Kosovo, beitragen möchten.

Das Unternehmen SPEEEX ist ein Vorreiter im Bereich der Kommunikationstechnologie und Business Process Outsourcing (BPO)-Dienstleistungen.

Der Geschäftsführer von SPEEEX, Herr Fikret Murati, erklärte vor einem breiten Publikum, dass er früher nicht einmal daran gedacht hatte, die Diaspora einzuladen, ins Kosovo zurückzukehren. Aber jetzt, mit der Schaffung der neuen Plattform, fühlt er sich sicher, sie einzuladen, sich seinem Weg anzuschließen.

Warum gibt es drei aufeinanderfolgende Buchstaben ‘E’ im Wort SPEEEX, wurde von Murati während der Vorstellung der Plattform ‘EEEXPLORE’ bekannt gegeben.

“Ich glaube nicht, dass es klar ist, was SPEEEX bedeutet und warum wir SPEEEX mit drei ‘E’ schreiben (sie stehen für Speaking, Spelling, Experts), nämlich für Experten im Sprechen und Schreiben.

In diesem Kontext trat auch der Premierminister des Kosovo, Albin Kurti, auf die Bühneccès.

“SPEEEX ist ein klarer Indikator für den Einfluss der Diaspora, insbesondere für ihre Kraft und wirtschaftlichen Einfluss von der Schweiz hier im Kosovo. Kosovo hat Glück, eine solche Diaspora zu haben, und gleichzeitig haben wir Glück, dass ein befreundetes Land wie die Schweiz Räume und Möglichkeiten für die Integration unserer Bevölkerung dort geschaffen hat”, sagte der Premierminister.

Kurti betonte, dass trotz des kleinen Territoriums des Kosovo immer noch Raum für aussergewöhnliche Leistungen und Möglichkeiten besteht, insbesondere wenn diese mit den Erfahrungen der Schweiz kombiniert werden, was seiner Meinung nach solche Erfolge hervorbringt.

Vigan Disha, Mitglied des Vorstands, erzählte von der Entwicklung des Unternehmens im Laufe der Jahre und den Plänen für die Zukunft.

“Wir starten eine Plattform mit nationalem Schwerpunkt. Einige beachtenswerte Fakten dieses Sektors, der bis ins Jahr 2008 zurückreicht, zeigen nach 15 Jahren ein aussergewöhnlich grosses Potenzial im Kosovo. Er hat über 10.600 junge Menschen beschäftigt und bringt einen Umsatz von 300 Millionen Euro in den kosovarischen Haushalt. Von 2019 bis 2022 hat er laut den neuesten Statistiken einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in den Staatshaushalt gebracht”, sagte Disha unter anderem.

Der Grund, warum SPEEEX bisher erfolgreich war, laut Disha, liegt darin, dass das Unternehmen klare Ziele hat, nach den vier Hauptpfeilern der Technologie arbeitet und sich auf die Jugend konzentriert.

“Wir haben unser WARUM gefunden, wir haben vier Grundpfeiler des Unternehmens, die uns von der Konkurrenz unterscheiden. Wir sind an fünf Standorten tätig und bedienen 17 globale Märkte. Wir stärken die lokalen Wirtschaften, reduzieren die Arbeitslosigkeit und bringen als Ergebnis den wirtschaftlichen Vorteil zurück, den unsere Jugend hat”, fügte Disha hinzu.

Die Führung von SPEEEX fordert, dass die Führungskräfte des Landes sich diesem Weg anschliessen, damit die jungen Menschen sich nicht gedrängt sehen, Kosovo zu verlassen.

“Wenn die Führung dieses Sektors als strategisches Potenzial in die Agenda aufnimmt, werden wir ihnen folgen, und die Zahl der Beschäftigten wird auf über 25.000 steigen. Dann machen wir einen Unterschied in der Welt”, schloss Disha.

Der stellvertretende Schweizer Botschafter, Christopher Furs, auf der anderen Seite, berichtete über die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Kosovo sowie die Erfolge, die dieses Unternehmen erzielt, wobei betont wurde, dass die Diaspora einen wichtigen Platz in der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes hat.

“In einer sehr kurzen Zeit hat es SPEEEX geschafft, der Marktführer im Bereich Business Process Outsourcing (BPO) im Kosovo zu werden. Es gibt nur wenige Unternehmen, die so viele Menschen in diesem Land beschäftigt haben. Die Schweiz und der Kosovo haben, wie Sie wissen, starke Verbindungen durch die Diaspora. Dies liegt nicht nur an den Ländern, sondern auch an den Menschen, die mit einer gemeinsamen Gesellschaft und Interessen verbunden sind. SPEEEX ist ein Beweis dafür, wie die Diaspora erfolgreich zum Kosovo beitragen kann. SPEEEX ist nicht nur in Prishtina, sondern auch in anderen Städten wie Vushtrri, Ferizaj und Prizren tätig.”

VIDEO: https://fb.watch/oK56yuzonn/

Bevölkerung der Schweiz ist mehrheitlich zufrieden mit der Gesundheitsversorgung

Die Mehrheit der Menschen in der Schweiz ab 18 Jahren ist mit der Qualität der Gesundheitsversorgung zufrieden. Dies geht aus der diesjährigen Umfrage 2023 hervor, die unter der Schirmherrschaft der Stiftung Commonwealth Fund in zehn Ländern durchgeführt wurde. Die Umfrage zeigt auch, dass die grosse Mehrheit die eigene Gesundheit als gut einschätzt. Gleichzeit leidet fast die Hälfte (48 Prozent) der Befragten an mindestens einer chronischen Erkrankung. 60 Prozent der Befragten erlebt es als schwierig, am Abend oder Wochenende eine medizinische Behandlung zu erhalten. Jede vierte Person suchte in den letzten zwei Jahren eine Notfallstation auf.

Die Stiftung Commonwealth Fund befragt alle drei Jahre die Wohnbevölkerung in mehreren Ländern zu deren Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem, darunter auch in der Schweiz. Von den 2292 befragten Personen über 18 Jahren beurteilen knapp zwei Drittel die Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz als «hervorragend» oder «sehr gut» (63 Prozent). Das ist ein etwas tieferer Anteil als bei den letzten Befragungen 2020 (74 Prozent) und 2016 (66 Prozent). In der Deutschschweiz (64 Prozent) und in der Westschweiz (61 Prozent) wird die Gesundheitsversorgung besser bewertet als in der italienischen Schweiz (52 Prozent).

Hausarztpraxis ist erste Anlaufstelle
Neun von zehn Personen in der Schweiz wenden sich bei einem gesundheitlichen Problem zuerst an die Hausärztin, den Hausarzt oder an ein Gesundheitszentrum. 89 Prozent bewerten die medizinische Behandlung in den Hausarztpraxen generell als «ausgezeichnet» oder «sehr gut».

In einzelnen konkreten Punkten sind die Rückmeldungen indes kritischer als in den früheren Befragungen. Tiefer bewertet werden die Kriterien, ob die Hausärztin bzw. der Hausarzt die medizinische Vorgeschichte der Patientinnen und Patienten kenne (2023: 71 Prozent; 2020: 82 Prozent und 2010: 89 Prozent), ob sie oder er genügend Zeit für die Patientinnen und Patienten aufbringt (2023: 76 Prozent 2020: 86 Prozent, 2010: 90 Prozent), sie in Entscheidungen über die Behandlung einbezieht (2023: 73 Prozent. 2020: 83 Prozent, 2010: 85 Prozent) oder Dinge auf einfach verständliche Weise erklärt (2023: 83 Prozent, 2020: 92 Prozent, 2010: 94 Prozent).

Sprachregionale Unterschiede beim Besuch der Notfallstation

Für die Bevölkerung ist es seit der letzten Befragung im Jahr 2020 schwieriger geworden, ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten eine medizinische Behandlung zu erhalten.
60 Prozent der Befragten geben an, dass es «sehr schwierig» oder «eher schwierig» sei, abends, am Wochenende oder an Feiertagen eine medizinische Versorgung zu erhalten, ohne dabei eine Notfallstation oder eine Notfallpraxis zu besuchen (2020: 49 Prozent).

25 Prozent der Befragten hat in den letzten zwei Jahren die Notfallstation eines Spitals aufgesucht (2020: 29 Prozent, 2016: 31 Prozent, 2010: 22 Prozent). Das ist im internationalen Vergleich der drittniedrigste Anteil. Über ein Drittel der Notfallbesucherinnen und -besucher geben an, dass ihre Beschwerden auch von der Hausärztin oder dem Hausarzt hätten behandelt werden können, wenn diese verfügbar gewesen wären. Die Nutzung der Notfallstation variiert nach Sprachregion: In der französischen Schweiz (31 Prozent) wird sie häufiger genutzt als in der Deutschschweiz (23 Prozent).

Die Mehrheit schätzt die eigene Gesundheit als gut ein
Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung (85 Prozent) schätzt die eigene Gesundheit als «gut», «sehr gut» oder sogar oder «ausgezeichnet» ein.  Das sind weniger als in den Vorjahren (2020: 91 Prozent, 2016: 89 Prozent, 2010: 90 Prozent). Damit belegt die Schweiz bei der Bewertung der selbst wahrgenommenen Gesundheit im internationalen Vergleich nicht mehr den ersten, sondern den zweiten Platz hinter Neuseeland (87 Prozent) und vor den USA (85 Prozent).

Chronische Krankheiten sind weit verbreitet
Knapp die Hälfte der Bevölkerung in der Schweiz (48 Prozent) leidet an mindestens einer chronischen Erkrankung, wobei der Anteil der über 65-Jährigen (73 Prozent) hier deutlich höher ist. Bluthochdruck, psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände und Asthma oder chronische Lungenkrankheiten sind die drei häufigsten chronischen Erkrankungen. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz mit knapp 48 Prozent den zweitniedrigsten Anteil nach Frankreich (48 Prozent) und vor den Niederlanden (49 Prozent) auf. In den USA haben knapp zwei Drittel (66 Prozent) und in Australien sogar mehr als zwei Drittel (69 Prozent) mindestens eine chronische Erkrankung.  Seit 2010 hat dieser Anteil in der Schweiz zugenommen (2020: 47 Prozent, 2016: 40 Prozent, 2010: 41 Prozent) – eine Entwicklung, die auch in Australien, den USA, Kanada, Grossbritannien und Deutschland zu beobachten ist.

Die Befragung zeigt auch, dass im Jahr 2023 jede zehnte Person in der Schweiz wegen eines psychischen Problems in Behandlung (12 Prozent) war. Der Anteil ist in der französischen Schweiz (17 Prozent) höher als in der Deutschschweiz (10 Prozent).

Betreuende Angehörige    
Ein Fünftel der Bevölkerung leistet für Angehörige Hilfe im Alltag oder bei der Pflege (21 Prozent). Über die Hälfte von ihnen tut dies mindestens einmal in der Woche. In der Deutschschweiz (22 Prozent) und in der französischen Schweiz (19 Prozent) sind es etwas mehr Personen als in der italienischen Schweiz (13 Prozent). Die Altersgruppe zwischen 50 und 64 Jahren unterstützt ihre Angehörigen anteilmässig am stärksten (28 Prozent).
Die geleistete Hilfe wird von über einem Drittel als belastend eingestuft. Nur rund fünf Prozent der Befragten erhalten als betreuende Angehörige eine finanzielle Unterstützung.

Verzicht auf medizinische Leistungen
Fast ein Viertel der Bevölkerung gibt an, im letzten Jahr aufgrund der Kosten auf eine medizinische Leistung verzichtet zu haben, am häufigsten auf einen Arztbesuch, aber auch auf einen ärztlich empfohlenen Test, eine Folgeuntersuchung oder auf ein Medikament. Der Anteil liegt insgesamt mit 24 Prozent etwa gleich hoch wie bei der letzten Befragung 2020 (23 Prozent).
Jüngere Menschen und Personen mit tieferem Einkommen verzichten eher als ältere Menschen und Personen mit höheren Einkommen. Die Befragung lässt indes keine klaren Aussagen zu, ob der Verzicht freiwillig geschieht, aufgrund einer Kosten-Nutzen-Abschätzung, oder ob die Person aufgrund finanzieller Probleme verzichtet.

Die Schweiz nimmt seit 2010 an der internationalen Befragung des Commonwealth Fund zur Gesundheitsversorgung teil. Der Commonwealth Fund ist eine private, nicht-gewinnorientierte amerikanische Stiftung, die die Förderung gut funktionierender und effizienter Gesundheitssysteme mit besserem Zugang zur Krankenversicherung und die Qualitätsverbesserung der Leistungen zum Ziel hat.

Die Erhebung 2023 bezieht sich wie bereits in den Jahren 2010, 2013, 2016 und 2020 auf die Wohnbevölkerung ab 18 Jahren und deren Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem. An der Erhebung 2023 «International Health Policy Survey» des Commonwealth Fund, New York (USA), beteiligten sich neben Australien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Schweden und den USA auch die Schweiz. Befragt wurden in der Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 2292 Personen über 18 Jahre in den drei Sprachregionen der Schweiz. Die allgemein positive Einschätzung der eigenen Gesundheit deckt sich mit den Aussagen in der Schweizerischen Gesundheitsbefragung von 2022 des Bundesamtes für Statistik.

Neues Projekt zur elektronischen Identität geht ans Parlament

Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) des Bundes sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden, den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Der Bundesrat schlägt vor, dass die für den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur auch von kantonalen und kommunalen Behörden sowie von Privaten für die Ausstellung von elektronischen Nachweisen genutzt werden kann.

Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt wird.

Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Diese kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch in der physischen Welt – beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.

Bund schafft Grundlage für die digitale Transformation

Der Bund soll für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können. Die App soll auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, werden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support für die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.

Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht (Ökosystem). So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit schafft der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz.

E-ID garantiert den bestmöglichen Datenschutz

Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E‑ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig.

Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, ist das Gesetz technologieneutral formuliert. Schliesslich soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-ID künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könnte.

Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.

Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.

Erklärung der Fachbegriffe

Self-Sovereign Identity (selbstbestimmte Identität): Grösstmögliche Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten. So wird die E-ID beispielsweise nur auf dem Smartphone gespeichert. Die Nutzerin oder der Nutzer bestimmt, wann und wo die E-ID zum Einsatz kommt.

Privacy by Design (Datenschutzfreundliche Hard- und Software): Der Datenschutz wird bei der Entwicklung des Gesamtsystems ab Entwicklungsbeginn mitgedacht. So hat beispielsweise die Ausstellerin der E-ID keine Kenntnisse, wann und wo jemand seine E-ID nutzt.

Datensparsamkeit: Nur die für einen bestimmten Zweck unbedingt erforderlichen E-ID-Daten werden bei der Nutzung übermittelt. So erhält beispielsweise ein Webshop bei einem Kauf, der ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt, nur die Information, dass die Kundin oder der Kunde dieses Mindestalter erreicht hat. Andere persönliche Daten wie das Geburtsdatum werden nicht übermittelt.

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Der Bundesrat beschliesst ein Verbot der Hamas per Bundesgesetz

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament ein Gesetz über das Verbot der Organisation Hamas in der Schweiz zu beantragen. Er hat das EJPD und das VBS beauftragt, einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Er wurde ausserdem über die Kontrollen der Finanzströme informiert, die das EDA bei den Nichtregierungsorganisationen (NGO), die Partner des Schweizer Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind, durchgeführt hat. Die Verträge von drei palästinensischen NGO werden nicht verlängert. Mit Blick auf die derzeit dramatische Lage in Israel und Gaza ruft der Bundesrat zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung auf.

Am 11. Oktober 2023, das heisst vier Tage nach den Terrorangriffen, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte. Er beauftragte das EDA, die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Er ist der Auffassung, dass diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober 2023 im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren. Mit einem solchen Gesetz erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen. Der Bundesrat hat das EJPD und das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Februar 2024 einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten.

Am 11. Oktober 2023 wurde das EDA ausserdem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzströme im Zusammenhang mit den Partner-NGO des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten 2021–2024 durchzuführen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 wurde der Bundesrat über die Ergebnisse der bisherigen Analysen informiert, die keine Unregelmässigkeiten zeigten, und über die geplanten künftigen Kontrollmassnahmen in Kenntnis gesetzt.

Zudem wurden elf Partner-NGO einer eingehenden Überprüfung unterzogen in Bezug auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA. Bei acht NGO wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen; ihr Vertragsverhältnis mit dem EDA wird daher weitergeführt. Bei drei NGO wurden jedoch Vertragswidrigkeiten festgestellt, die zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.

Schliesslich hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Terroranschläge der Hamas erneut aufs Schärfste verurteilt. Er bedauert zutiefst, dass seit dem 7. Oktober 2023 Tausende Zivilistinnen und Zivilisten in Israel und im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet ihr Leben verloren haben. Der Bundesrat anerkennt das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen, und erinnert die Parteien an ihre Verpflichtung, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Angesichts der dramatischen humanitären Lage im Gazastreifen betont der Bundesrat die Notwendigkeit, einen ungehinderten humanitären Zugang zu gewährleisten. Zu diesem Zweck braucht es humanitäre Pausen. Am 1. November 2023 beantragte der Bundesrat dem Parlament weitere 90 Millionen Franken für humanitäre Hilfe in der Region. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Wiederherstellung eines politischen Rahmens in der Region, der auf einer Zwei-Staaten-Lösung beruht, von entscheidender Bedeutung ist. Nur so können die palästinensische und die israelische Bevölkerung in Frieden, Sicherheit und Würde leben.

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Asylstatistik Oktober 2023

Im Oktober 2023 wurden in der Schweiz 3515 Asylgesuche registriert, 451 weniger als im Vormonat (-11,4 %). Gegenüber Oktober 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 307 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im Oktober wurde zudem 1473 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt, in 1675 Fällen wurde er beendet.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Oktober ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 913 Gesuchen (67 mehr als im September), Afghanistan (904 Gesuche; -582), Eritrea (218 Gesuche; +48), Algerien (167 Gesuche; -12) und Marokko (154 Gesuche; -3).

Von den 3515 im Oktober gestellten Gesuchen waren 2875 Primärgesuche (September 2023: 3083 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Oktober 2023 waren: die Türkei (776, +57), Afghanistan (670, -294), Algerien (166, -9), Marokko (154, -2) und Syrien (100, -13). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Als Folge der Praxisänderung bei der Behandlung von Asylgesuchen afghanischer Frauen und Mädchen wurde im September eine Zunahme von Gesuchen von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit registriert, die bereits seit längerem in der Schweiz leben (rund 700). Die Zahl solcher Gesuche entwickelte sich im Oktober bereits wieder rückläufig (rund 300).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Oktober 2023 insgesamt 2334 Asylgesuche: Es wurden 643 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 555 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 478 Personen erhielten Asyl und 552 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 1009 auf 15 738 zu.

Ausreisen

Im Oktober haben 1130 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1355 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 174 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 295 Personen ersucht und 60 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Im Oktober stellten 2423 Personen aus der Ukraine ein Gesuch um Schutzstatus S. Im gleichen Zeitraum wurde 1473 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 82 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

Im Laufe des Monats wurde der Status S in 1675 Fällen beendet, weil die Personen die Schweiz verlassen haben. Insgesamt wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung bereits in 18 752 Fällen beendet, in 3696 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Oktober hatten insgesamt 66 143 Personen den Schutzstatus S.

Die Verantwortung als erster Abgeordneter der Schweiz mit albanischer Herkunft ist er sich vollkommen bewusst

Islam Alijaj hat sich mittlerweile in der ganzen Schweiz einen Namen gemacht. Im Zuge der Wahlen am 22. Oktober und insbesondere nach seiner Wahl zum Abgeordneten im  Bundesparlament (Nationalrat) stand er im Fokus zahlreicher Nachrichten, Debatten und  Diskussionen in den führenden Medien der Schweiz. Dies ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen.  Zum einen stellt allein die Wahl eines Abgeordneten mit erheblichen Einschränkungen (mit Rollstuhl) eine Herausforderung für die öffentliche Meinung dar: Islam kämpft nicht nur mit körperlichen Einschränkungen, sondern hat auch Schwierigkeiten beim Sprechen. Ein weiterer Grund, der sein Auftreten in den Schlagzeilen verursachte, ist seine Herkunft: Alijaj ist der erste Abgeordnete der Schweiz mit albanischen und balkanischen Wurzeln. Selbst sein Name ‘Islam’ ist ein Novum, das die Medien, die sich mit seiner Wahl beschäftigen, nicht unberührt lässt.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen, denen sich der neue Nationalrat gegenübersieht, führte Albinfo.ch ein Interview mit Islam Alijaj.

albinfo.ch: Jetzt sind Sie als Nationalrat gewählt. Welche waren Ihre ersten Gedanken, nachdem Sie davon erfahren haben? Haben Sie sich in erster Linie über Ihre Wahl gefreut oder auch über die Verantwortung, die Ihnen nun als Nationalrat zukommt, nachgedacht?

I. Alijaj: Ich war überwältigt und sehr glücklich. Für mich ist es ja nicht nur diese Wahl, sondern ein langer Weg vom schwerbehinderten Jungen aus Kosova, der mit 16 noch eine Sonderschule besuchte, bis in den Nationalrat. Ich bin mir der Verantwortung bewusst und freue mich sehr auf die neue Herausforderung.

albinfo.ch: Sie haben immer wieder betont, dass Sie aufgrund Ihrer ursprünglichen Herkunft (kosovarisch), Ihres namens «Islam» und Ihrer Behinderung die «schlechtesten Chancen» hatten, in ein politisches Amt gewählt zu werden. Dennoch Sie wurden bereits zum Nationalrat gewählt. Was denken Sie hat am meisten dazu beigetragen, dass Sie als Abgeordneter gewählt wurden?

I. Alijaj: Die vielen Menschen die mich unterstützt haben. Meine Kandidatur wurde von vielen getragen, die daran geglaubt haben, dass einer wie ich tatsächlich gewählt werden kann. Hinzukommt, dass die Agentur Farner einen hochprofessionellen Wahlkampf entwickelt und wir diesen gemeinsam mit meinem fantastischen Team auch auf die Strasse gebracht haben.

albinfo.ch: Sie sind körperlich behindert und haben sich gerade als behinderter Mensch in die Politik begeben, um sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Kann es manchmal frustrierend sein, für dieses Ideal zu kämpfen. Wie bewältigen Sie diese Herausforderungen?

I. Alijaj: Die Behinderung ist scheisse. Da mache ich niemandem etwas vor. Aber ich bin davon überzeugt, dass jeder Mensch sein Potential entfalten kann, auch wenn es noch so klein ist. Und meine Wahl kann vielen Menschen in einer ähnlichen Situation zeigen: Es ist möglich, gemeinsam können wir etwas an unserer Situation zum besseren verändern.

albinfo.ch: Nach Ihrer Wahl diskutieren die Medien aufgrund Ihrer eingeschränkten Fähigkeiten auch über die technischen Aspekte Ihrer künftigen Arbeit als Abgeordneter. Wie werden Sie dieses Problem lösen und sehen Sie die Bereitschaft des Parlaments, Ihnen dabei zu helfen?

 I. Alijaj: Ich stehe bereits mit den Parlamentsdiensten in Kontakt, die sich sehr darum bemühen, mögliche Barrieren zu beseitigen. Und ich bin davon überzeugt, dass wir für alle Herausforderungen auch gute Lösungen finden werden.

albinfo.ch: Die Bewegung zu der Inklusion hat Ihnen schweizweit bekannt gemacht. Kann man sagen das auch Ihnen zu Nationalrat gemacht? Oder: wem «schulden» Sie am meisten für diesen Erfolg. Ist das auch traditionelle Basis der Sozialdemokraten oder eher die obergenannte Bewegung, die Sie im Leben gerufen haben?

I. Alijaj: Es ist der Erfolg aller Menschen, die mich auf diesem Weg unterstützt haben. Viele Menschen – gerade auch mit Behinderungen – haben grosse Hoffnungen mit dieser Wahl verbunden. Und ich werde alles dafür tun, sie nicht zu enttäuschen.

albinfo.ch: Gibt es ein anderes Thema, ausser Inklusion und die Rechte der behinderten, die Ihnen, als Nationalrat beschäftigen wird?

I. Alijaj: Inklusion ist für mich kein Thema, sondern eine Perspektive. Inklusion betrifft unterschiedliche Politikfelder, vom Verkehr, über die Bildung bis hin zum Arbeitsmarkt. Insofern werde ich mich auf verschiedenen Themen bewegen.

albinfo.ch: Welche Rolle sehen Sie für sich als Nationalrat in Bezug auf die Förderung der Integration, Diversität und Chancengleichheit innerhalb der albanischsprachigen Gemeinschaft und in der Schweiz insgesamt?

I. Alijaj: Ich bin mir der Verantwortung bewusst, die ich als erster Nationalrat mit albanischen Wurzeln trage. Aufgrund meiner Behinderungen wurde ich in der Vergangenheit vor allem als Behindertenrechtsaktivist wahrgenommen, aber meine Herkunft wird in meiner politischen Arbeit in Zukunft sicher noch eine wichtigere Rolle einnehmen.

albinfo.ch: Könnten Sie Ihre politische Agenda hinsichtlich Bildung, Sozialpolitik und kultureller Vielfalt in der Schweiz näher erläutern?

I. Alijaj: In der Bildungspolitik müssen wir einige Baustellen angehen. Die Schulen sollten mehr Ressourcen bekommen und auch inklusivere Strukturen aufbauen können, so dass nicht mehr Kinder, die auffällig sind in Sonderklassen versorgt werden. Kinder mit Migrationshintergrund und auch mit Behinderungen werden häufiger in Sonderklassen eingestuft als andere Kinder. Auch bei der Sozialpolitik müssen wir dahin gehen, dass alle Menschen ihr Potential entfaltet können. Unser Sozialsystem widerspiegelt nicht mehr die heutige Arbeitsrealität. Vielen Menschen können sich keine Altersvorsorge mehr aufbauen. Gerade auch für Arbeiter*innen mit Migrationshintergrund ist das ein aktuelles Thema. Bei der kulturellen Vielfalt möchte ich vor allem bei der politischen Bildung ansetzten. Gerade unsere Leute müssen der Privilegien bewusstwerden, die sie mit einem Schweizer Pass haben. Hier möchte ich mich für mehr politische Teilhabe einsetzten.

albinfo.ch: Welche Botschaft möchten Sie an die jüngere Generation innerhalb der albanischsprachigen Gemeinschaft in der Schweiz senden, insbesondere an diejenigen, die sich für eine politische Laufbahn interessieren?

I. Alijaj: Bringt euch ein! Engagiert euch in den Parteien – am liebsten natürlich in der SP, die sehr viel für die albanische Community tut – und stellt euch zur Wahl.

 

 

 

Auszeichnung für herausragende Leistung des albanischen Arztes Driton Gjukaj

Driton Gjukaj, ein Arzt albanischer Herkunft, wurde in Valencia, Spanien, mit einer bedeutenden Auszeichnung geehrt, die ihn als nationalen Sieger der Schweiz in seinem Fachgebiet würdigt.

„Es ist mir eine ausserordentliche Ehre, die Auszeichnung den Trophy award 2022-2023 als nationalen Preisträger der Schweiz zum Thema: “Wenn das trockene Augen operative Eingriffe am Auge einschränkt“, sagte Gjukaj.

„Die Teilnahme an der heutigen Zeremonie in Valencia war eine wirklich bereichernde Erfahrung, über die wir in unserem Fallvorstellung während der Postersession des EVER-Kongresses berichteten.“

Weiter drückte er seine Dankbarkeit gegenüber Prof. Todorova und Prof. Valmaggia für ihre Unterstützung aus. Eine besondere Anerkennung geht an Armin Schnider von Thea für die tadellose Organisation. „Ich bin dankbar für die gebotenen Chancen und die gewonnenen Erkenntnisse“, betonte der albanische Arzt, wie von albinfo.ch berichtet.

 

Driton Gjukaj praktiziert im St. Galler Kantonsspital in der Schweiz.

«Doctogo”, die neue App von Dr. Mentor Bilali zur Unterstützung von Patienten

Sie und Ihr Team haben eine neue Gesundheits-App entwickelt. Weshalb haben Sie das für notwendig erachtet?

Ich als Arzt habe ständigen Kontakt mit den PatientInnen. Für eine Untersuchung und eine erfolgreiche Erstellung einer Diagnose ist nicht nur die Präsenz der PatientInnen in der Sprechstunde von grosser Bedeutung, sondern meine vollständige Dokumentierung mit den für die Untersuchung notwendigen Unterlagen. Oft ist es für die PatientInnen schwierig zu wissen, welche Dokumente nun für die Besprechung bei mir oder sonst bei einem Arzt oder Ärztin wichtig sind und welche nicht. So fehlen wichtige Dokumente und somit Informationen. Die PatientInnen können sich erinnern, dass sie beim Spezialisten oder bei der Spezialistin eine Untersuchung hatten, der Bericht liegt jedoch weder ihnen selbst noch dem Hausarzt oder der Hausärztin vor. So kann die Untersuchung nur beschränkt durchgeführt und die fehlenden Unterlagen müssen organisiert werden. Eine Behandlung der PatientInnen ohne das Vorliegen der behandlungsrelevanten Dokumente kann zu Fehlbehandlungen oder zu Fehlmedikationen führen, welche schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patientinnen haben können.

Deshalb kam uns die Idee, eine App zu entwickeln, damit die PatientInnen die Möglichkeit haben, sämtliche Akten bzw. Dokumente stets und überall bei sich zu haben, unabhängig davon ob sie einen Arztwechsel vornehmen oder sich im Ausland befinden.

 Was ist bzw. was kann die „doctogo“-App?

Die «doctogo»-App bietet den Nutzerinnen und Nutzern ein eigenständiges elektronisches Patientendossier, mit welchem sie direkten Zugang zu Daten aus der individuellen Krankengeschichte und andere Medizinaldaten (nachfolgend «Gesundheits- und Medizinaldaten» genannt) über ein mobiles elektronisches Gerät haben können. Die App ermöglicht es insbesondere, Daten anzufordern, zu hinterlegen, zu verwalten oder mit Dritten (z.B. Ärztinnen und Ärzten oder anderen Leistungserbringerinnen und -erbringern; nachfolgend «Gesundheitsdienstleisterinnen bzw. Gesundheitsdienstleistern» genannt) zu teilen. Welche der individuellen Gesundheits- und Medizinaldaten über die App in welcher Form genutzt werden, entscheiden einzig und allein die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer selbst.

In der App sind auch Gesundheitsinformationen (wie die Blutgruppe, Allergien, Krankenkassenkarte etc.), das Patientendossier (div. Ordner nach Themen eingeordnet),  eine Funktion für Terminerfassung und Medikamentenplanung integriert.

Ziel der «doctogo»-App ist, die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken, die Behandlungsprozesse zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern sowie die Gesundheitskompetenz der Nutzerinnen und Nutzer zu fördern. Die «doctogo»-App steht in Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz.

Darf ich die Unterlagen von der Ärztin oder vom Arzt herausverlangen?

Gestützt auf das DSG (Datenschutzgesetz) hat jede Person das Recht, von ihren Gesundheitsleisterinnen bzw. Gesundheitsdienstleistern die individuelle, vollständige Krankengeschichte zu erhalten. Die Ärztin oder der Arzt muss Ihnen die Unterlagen zur Verfügung stellen, ob dies auf dem Postweg oder durch die Übergabe vor Ort oder die Zusendung per E-Mail erfolgt, ist der Ärztin oder dem Arzt überlassen.

Diese Unterlagen sind für die PatientInnen sehr sensibel, wie sollen sie damit umgehen?

Bei derartigen Gesundheits- und Medizinaldaten handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten. Entsprechend vorsichtig hat auch jede einzelne Person mit den eigenen Daten umzugehen. Davon sind auch die ÄrzteInnen betroffen. Deshalb kann eine Zusendung per E-Mail, welche nicht gesichert sind, auch strafrechtliche Folgen für den Arzt oder die Ärztin haben.

Ich möchte meine Gesundheits- und Medizindaten stets bei mir haben und selbst verwalten. Zudem möchte ich selbst entscheiden können, wem und wann ich meine Daten zur Verfügung stellen möchte.

Wie kann ich meine Daten von meinem Hausarzt anfordern?

Die „doctogo“-App bietet die Möglichkeit, Auskunftsbegehren mit Hilfe der App über die hinterlegte E-Mail-Adresse zu verschicken und die jeweiligen Daten so bei den Gesundheitsdienstleisterinnen bzw. Gesundheitsdienstleistern rasch und einfach anzufordern. Sobald Sie sich registriert haben, und sich somit in der „doctogo“-App befinden, können Sie mit den integrierten Funktionen der App mit vier Klicks und dem Ausfüllen für die Anfrage benötigten Felder Gesundheitsdaten einfordern. Das alles innerhalb weniger Sekunden.

Nachdem Sie die Unterlagen von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin oder von weiteren Gesundheitsfachpersonen erhalten haben, können Sie diese in einen der Ordner, welche in der „doctogo“-App bereits kategorisiert sind, hinzufügen.

Wie kann ich meine Unterlagen bzw. Gesundheitsdaten teilen?

Sie können mit den dafür vorgesehenen Funktionen Ihre Gesundheitsdaten rasch und einfach teilen,  das geht sowohl wenn die PatientInnen vor Ort als auch wenn sie abwesend sind. Ihr Arzt oder ihre Ärztin benötigt lediglich einen PC und Internetzugang, mehr nicht. Für die BenutzerInnen ist der ganze Prozess sehr einfach. Der ganze Prozess ist sowohl in der App selbst als auch auf unserer Webseite erklärt, falls wider erwarten Schwierigkeiten bei der Bedienung auftreten würden.

Sie entscheiden, ob Sie einzelne durch Sie ausgewählte Unterlagen, einzelne Ordner oder sämtliche Ordner mit dem Arzt/der Ärztin (oder weiteren Gesundheitsfachpersonen) teilen möchten und/oder diesen die Erlaubnis erteilen, in diese Einsicht zu nehmen. Mit der App kann auch der Arzt oder die Ärztin Ihnen Unterlagen direkt auf einen in der App vorgesehenen Ordner zusenden.

Mit welchen Kosten ist die App verbunden?

Für die Grundfunktionen, welche grundsätzlich für das Zusammenstellen der Unterlagen und Verwalten des Patientendossiers ausreichend sind, ist die App kostenlos. Erst durch erweiterte Funktionen und Extras, die von BenutzerInnen abonniert werden, werden Gebühren erhoben.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Sehr wichtig an dieser Stelle zu betonen ist, dass selbst wir als Anbieter der App keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten haben. Weder können wir in diese Einsehen, noch diese bearbeiten. Ihre Daten gehören Ihnen und nur Sie sollen darüber entscheiden, was mit diesen Daten geschehen soll.

Ist die Nutzerin bzw. der Nutzer der «doctogo»-App in Besitz von eigenen Gesundheits- und Medizinaldaten, so kann sie bzw. er selbständig und frei entscheiden, welche Daten in der «doctogo»- App hinterlegt werden sollen. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist dabei vollkommen frei, welche Daten hinterlegt werden und welche nicht. Die «doctogo»-App bietet diverse Möglichkeiten und jeweils entsprechende Dienstleistungen.

Werden auf der «doctogo»-App Gesundheits- und Medizinaldaten hinterlegt, so werden diese auf dem mobilen elektronischen Gerät verschlüsselt und lokal gespeichert. Gespeichert werden die auf der «doctogo»-App hinterlegten Gesundheits- und Medizinaldaten somit ausschliesslich auf dem jeweiligen mobilen elektronischen Gerät (z.B. Mobiltelefon), auf dem die App auch installiert ist. In diesem Zusammenhang besonders wichtig zu betonen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht, dass also sämtliche der in der «doctogo»-App hinterlegten Gesundheits- und Medizinaldaten an keinem anderen Ort gespeichert werden. In der Variante, wenn Sie nicht vor Ort beim Arzt oder bei der Ärztin sind, werden die Daten vorübergehend (bis die Ärztin /der Arzt sie heruntergeladen hat, maximal aber 72 Stunden) in einer sicheren Cloud verschlüsselt gespeichert.

Die Registrierungs- und Profildaten werden in der Microsoft Azure Cloud gespeichert. Die doctogo GmbH als Betreiberin der «doctogo»-App hat mit der Anbieterin dieser Cloud-Lösung einen entsprechenden Vertrag. Durch die zwei Microsoft Azure Cloud Regionen in der Schweiz (Zürich und Genf) sind die Daten ausschliesslich in der Schweiz gespeichert und dabei gegenüber Microsoft verschlüsselt.

Die Verwendung dieser Registrierungs- und Profildaten erfolgt zum ausschliesslichen Zweck, die Nutzerinnen und Nutzer der «doctogo»-App identifizieren und diesen die Dienstleistungen der «doctogo»-App anbieten zu können. Bei jedem Zugriff auf die «doctogo»-App sind die Registrierungsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einzugeben, wobei allenfalls über andere auf dem jeweiligen mobilen elektronischen Gerät genutzte Technologien auch eine automatische Anmeldung erfolgen kann (z.B. biometrische Anmeldung via Apple Face-ID, Samsung Pass mittels Fingerabdruck, etc.).

Wie sicher sind meine Daten?

Gespeichert werden die auf der «doctogo»-App hinterlegten Gesundheits- und Medizinaldaten somit ausschliesslich auf dem jeweiligen mobilen elektronischen Gerät, auf dem die App auch installiert ist.

Sollte Ihr Handy einen Hacker- bzw. Cyberangriff nicht standhalten, so können die Angreifer in Ihre Daten, welche auf der „doctogo“-App gespeichert sind, dennoch keine Einsicht nehmen, da diese verschlüsselt hinterlegt sind und nur Sie in Besitz des Schlüssels für die Entschlüsselung sind. Sehr detaillierte Informationen zur Sicherheit können unserer Webseite entnommen werden. Dort wird erklärt, was mit den Daten geschieht, ob und wie diese gelöscht werden können, etc.

Wie erfolgt die Übertragung der Daten mit dem Arzt oder der Ärztin?

Ihre Daten werden nach dem Ende-zu-Ende-Verfahren verschlüsselt übertragen. Hierbei handelt es sich um ein sicheres Verfahren der Übertragung von Daten. Die Daten werden bei Ihnen verschlüsselt, so dass keine weitere Person den Inhalt der Daten bzw. der zugesendeten Unterlagen sehen kann. Anschliessend werden diese Daten verschlüsselt an Ihren Arzt/ Ihre Ärztin übertragen. Sie können sich das bildlich wie folgt vorstellen; Sie haben die Daten mit einem Schloss versehen. Es liegt lediglich ein Schlüssel vor. Ohne diesen Schlüssel kann niemand das Schloss öffnen. Dabei befindet sich dieser Schlüssel nur bei Ihnen. Was mit diesem Schlüssel geschieht oder wem Sie diesen Schlüssel für die Öffnung der Daten zusenden bzw. zur Verfügung stellen, entscheiden nur Sie. Der Arzt/die Ärztin kann die Daten erst dann öffnen, wenn Sie den Schlüssel zusenden.

 

Munishi Immo AG, Ein Bijou in der malerischen Altstadt von Wil

Die Altstadt Wil ist bekannt für ihre Einzigartigkeit. Umso mehr erfüllt es Nikola und Valentina Munishi, Geschäftsführer der Munishi Immo AG und Inhaber, sowie Leiter des Umbauprojekts an der Marktgasse 59 in der Altstadt Wil, mit Stolz.

Es sei eine grosse Chance gewesen, diese Neugestaltung realisieren zu dürfen. Dazu kommt, dass der neue Standort der Firma Munishi Immo AG sowie der VAAN AG ab November im Stadtkern von Wil sein wird. Nebst moderne Büroräumlichkeiten wird ein Showroom im Erdgeschoss entstehen.

«Ein enormes Privileg und zugleich ein grosser Schritt für uns bezüglich Wachstums und Weiterentwicklung», unterstreicht Nikola Munishi und erklärt weiter: «Wir sind gespannt und motiviert auf die kommende Zeit.»

Seit über 20 Jahren ist die Familie Munishi in Wil verankert und engagiert sich auch in gemeinnützigen Vereinen und Non-Profit-Organisationen.

Während Nikola Munishi bei Neugestaltungen seiner Kreativität freien Lauf lässt, ist Valentina Munishi für die technisch-formellen Aufgaben im Backoffice zuständig. Ob beruflich oder privat – Nikola und Valentina Munishi sind ein unschlagbares Team. Der Baustart der Neugestaltung an der Marktgasse 59 war im Frühling 2020.

Von Abbrucharbeiten über Abklärungen der Denkmalpflege bis hin zu Detailarbeiten und Finessen zum Schluss sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Nikola Munishi zufolge ist die Bauphase reibungslos verlaufen.

Dies auch dank der langjährigen Partnerschaft mit dem Baumanagement Egli, der Erhaltenswertes in Schuss gebracht und traditionelle Details beibehalten hat.

Entstanden sind sieben qualitativ hochwertige Wohnungen, die ebenso als Büroräumlichkeiten genutzt werden können. Ein Bijou in der malerischen Altstadt von Wil.

MTV EMA Awards: Gjon’s Tears erneut mit ” Best Swiss Act'” ausgezeichnet

Der albanischstämmige Sänger Gjon Muharremaj erhält zum zweiten Mal den Preis als ‘Best Swiss Act’.

Der talentierte Sänger Gjon Muharremaj, besser bekannt als “Gjon’s Tears”, konnte erneut die begehrte Auszeichnung als “Bester Schweizer Act” bei den diesjährigen MTV Europe Music Awards (EMA) gewinnen.

Die MTV EMA Awards 2023 waren voller aufregender Momente, und Gjon’s Tears war zweifellos einer der Höhepunkte des Abends.

Die vollständige Liste der Veranstaltungen, Gewinner und Nominierungen der MTV EMA 2023 finden Sie nachstehend.

Best Afrobeats: Rema
Best Alternative: Lana Del Rey
Best Artist: Taylor Swift
Best Collaboration: KAROL G and Shakira – “TQG”
Best Electronic: David Guetta
Best Hip Hop: Nicki Minaj
Best K-Pop: Jung Kook
Best Latin: Anitta
Best Live: Taylor Swift
Best New: Peso Pluma
Best Pop: Billie Eilish
Best Push: Tomorrow X Together
Best R&B: Chris Brown
Best Rock: Maneskin
Best Song: Jung Kook Featuring Latto – “Seven”
Best Video: Taylor Swift – “Anti-Hero”
Best African Act: Diamond Platnumz
Best Asia Act: BE:FIRST
Best Australian Act: Kylie Minogue
Best Brasilian Act: Matue
Best Canadian Act: Shania Twain
Best Caribbean Act:Young Miko
Best Dutch Act: FLEMMING
Best French Act: Bigflo & Oli
Best German Act: Kontra K
Best Hungarian Act: ajsa luna
Best India Act: Tsumyoki
Best Italian Act: Måneskin
Best Lat Am North Act: Kenia OS
Best Lat Am Central Act: Feid
Best Lat Am South Act: Lali
Best New Zealand Act: SIX60
Best Nordic Act: Käärijä
Best Polish Act: Doda
Best Portuguese Act: Bispo
Best Spanish Act: Samantha Hudson
Best Swiss Act: Gjon’s Tears
Best UK & Ireland Act: Tom Grennan
Best US Act: Nicki Minaj /albinfo.ch/

Schutzstatus S wird nicht aufgehoben

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 entschieden. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.

Aufgrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine hatte der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert. Dieser dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Per Ende Oktober 2023 hatten rund 66 000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.

Der Schutzstatus S gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Voraussetzung für die Aufhebung ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Das bedeutet, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung weiterhin nicht absehbar ist. Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.

Klarheit für Betroffene

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2025 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Damit schafft er Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende. Angesichts der Einbettung der Schweiz in den Schengen-Raum erachtet er auch eine enge Abstimmung mit der EU für unabdingbar. Die EU-Staaten haben am 19. Oktober 2023 beschlossen, den temporären Schutz bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Massnahmen für Arbeitsmarktintegration werden weitergeführt

Im Bereich der Arbeitsmarktintegration sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Die erstmals am 13. April 2022 beschlossenen und am 9. November 2022 verlängerten, spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) werden ebenfalls bis zum 4. März 2025 verlängert. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, insbesondere zur  Sprachförderung, wobei der Beitrag gestaffelt an die Kantone ausbezahlt wird.

Gleichzeitig werden die Anstrengungen verstärkt, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Kantonen und den Sozialpartnern weitere konkrete Massnahmen ausarbeiten und umsetzen. Für die Kantone gelten künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge. Unter anderem müssen sie  neu für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine Sprachförderungsmassnahmen vorsehen sowie das Potential und den Förderungsbedarf im Einzelfall abklären.

Die Förderung der Erwerbsintegration dient nicht nur der Senkung der Sozialhilfekosten. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit auch aktiv am sozialen Leben teilnehmen und Fähigkeiten im Hinblick auf eine künftige Rückkehr in die Heimat erhalten und aufbauen.

Schutzstatus S wird nicht aufgehoben (admin.ch)

Ein historischer Meilenstein: Islam Alijaj wurde in das Schweizer Parlament gewählt.

Seine Wahl, bei der er insgesamt 95.054 Stimmen erhielt, markiert das erste Mal, dass ein Mitglied der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz auf Bundesebene Abgeordneter wird. Dieser Augenblick wird zweifellos in die Geschichtsbücher eingehen.

 

Bei den heutigen Wahlen zum Bundestag der Schweiz wurde ein Wendepunkt erreicht, da ein Kandidat albanischer Herkunft, Islam Alijaj von der Sozialdemokratischen Partei (SP), erfolgreich zum Abgeordneten gewählt wurde. Seine 95.054 Stimmen sind ein deutlicher Ausdruck des Vertrauens, das die Wähler in ihn setzen.

 

Abgesehen von seinen politischen Qualifikationen ist Alijaj ein engagierter Anwalt auf nationaler Ebene, der sich für wichtige Anliegen einsetzt. Seine langjährige Erfahrung als aktives Mitglied des Zürcher Stadtrats hat ihn gut auf seine neue Rolle vorbereitet.

 

Es ist erwähnenswert, dass von etwa 30 Politikern mit albanischen Wurzeln, die für einen Sitz im Bundesparlament der Schweiz kandidierten, Islam Alijaj der Einzige ist, der die Wahl gewonnen hat.

 

Sein Sieg repräsentiert nicht nur einen persönlichen Erfolg, sondern auch einen historischen Moment für die albanische Gemeinde in der Schweiz, die nun erstmals eine Stimme auf Bundesebene hat.

 

Die Wahl von Islam Alijaj zeigt, dass es an der Zeit war, einen Abgeordneten mit albanischen Wurzeln im Schweizer Parlament zu haben, und er wird zweifellos eine wichtige Rolle in der Gestaltung der politischen Landschaft des Landes spielen.

 

Die Kandidaten aus Zürich versprechen eine albanische Stimme im Schweizer Parlament

Albanische Kandidaten für das Schweizer Parlament, in der neuesten Ausgabe von albinfo.ch:

“Drei Sternennächte”: Ein ganz besonderes Buch über das Leben der Albaner in der Diaspora

“Drei Sternennächte” ist der Titel dieses bezaubernden Kinderbuchs, das in zwei Sprachen, Albanisch und Deutsch, verfasst wurde. Die Autoren des Buches sind Dritëro Gjukaj und Pranvera Salihi, Ehepaar und Lehrer von Beruf.

Die Präsentation des Buches fand am Mittwochabend, dem 18. Oktober, in der Pestalozzi-Bibliothek in Hardau, Zürich, statt.

Dritëro Gjukaj, ein Mitglied des Teams von albinfo.ch, hat das erste albanisch-deutsche Kinderbuch veröffentlicht, das in dieser Form erhältlich ist. Es handelt sich um ein Werk von besonderem Stil, dass sich an junge Leser richtet und ihre Fantasie in beiden Sprachen anregt.

Gjukaj erzählte, dass ihn die Migrationsgeschichte seiner Familie zur Schaffung dieses Buches inspiriert hat. Vor genau 50 Jahren, im Jahr 1973, wanderte sein Grossvater aus dem Kosovo in die Schweiz aus. Dritëro, als Vertreter der dritten Generation, wählte daher den Titel “Drei Sternennächte” und erweiterte die Idee des Buches, indem er den Lebensweg seiner Familie in ihrer neuen Heimat, der Schweiz, auf märchenhafte Weise erzählte. Dabei verwendete er eine einzigartige Metapher, die dem Buch einen wichtigen pädagogischen Aspekt verleihen und die Fantasie der jungen Leser wecken.

Für die Realisierung des Buches schöpfte er aus Erinnerungen und Erfahrungen, die er während seiner Besuche im Heimatort seines Vaters, Strellc bei Deçan, gemacht hat. Die ruhige Umgebung, die Gelassenheit im Dorf und die atemberaubende Natur motivierten ihn zusätzlich.

Gjukaj thematisiert auch die reale Gefahr des Verschwindens der albanischen Herkunftssprache bei den Auswanderern der zweiten und dritten Generation. Dies war ein weiterer Ansporn für ihn, ein solches Buch zu schreiben und zu veröffentlichen. Gjukaj hebt die Bedeutung der Muttersprache hervor und betont, dass sie beim Erlernen der Landessprache, in diesem Fall Deutsch, hilfreich ist.

Die Erzählungen im Buch sind von wunderschönen Illustrationen begleitet, die die Fantasie junger Leser anregen. Pranvera Salihi, die Illustratorin und Mitautorin des Buches, erzählt, dass sie das Projekt unterstützt hat, da sie sich schon seit ihrer Kindheit für bildende Kunst interessiert. Sie ist selbst Mutter von drei Kindern und Lehrerin, und wie Dritëro ist sie der Meinung, dass ein zweisprachiges Buch für Kinder, die ausserhalb ihres Heimatlandes aufwachsen, von grosser Bedeutung ist.

Während der Buchpräsentation lasen die Kinder des Autorenpaares, ein 9-jähriges Mädchen und ein 7-jähriger Junge, Passagen aus dem Buch in beiden Sprachen vor. Dies betonte die Bemühungen der Autoren, die Muttersprache zu bewahren und an die jüngere Generation weiterzugeben.

Die Leiterin der Pestalozzi-Bibliothek in Hardau Zürich, Suela Jorgaqi, begrüsste die Gäste und gratulierte den Autoren zu ihrem Werk. Sie betonte, dass dieses Buch einen besonderen Platz in der Bibliothek einnehmen wird und ermutigte Landsleute, insbesondere Kinder, die reichhaltige Sammlung der Bibliothek zu nutzen.

Während der Veranstaltung gab es auch eine Diskussion zwischen den Gästen und den Autoren des Buches, bei der auch die bekannte Schweizer Kinderbuchautorin Silvia Hüsler und der pensionierte Albanischlehrer Hasan Spahiu teilnahmen. Spahiu gratulierte seinem ehemaligen Schüler Dritëro Gjukaj zu diesem wertvollen Buch, das den jüngsten albanischen Lesern in der Schweiz und anderswo vorgestellt wurde.

Dritëro Gjukaj ist ein unabhängiger Schriftsteller und Lehrer auf der Oberstufe, während Pranvera Salihi Lehrerin in einem Bundesasylzentrum war.

 

(Foto: Fiona Murtaj, albinfo.ch)

Finanzen, Versicherungen und Immobilien: Das erste Albanische Forum in Zürich

Unter der Leitung der Medienplattform albinfo.ch (online&print) wird das Forum erstmals am Freitag, den 17.11.2023, von 14:00 bis 19:30 Uhr im grössten Fussballhaus der Welt, der FIFA, im FIFA-Museum in Zürich stattfinden.

Diese Veranstaltung wird Vertreter des Finanz- und Bankensektors aus beiden Ländern zusammenbringen sowie viele andere wichtige Vertreter im Immobilienbereich, sowohl in der Schweiz als auch im Kosovo und in Albanien.

Das Ziel dieses Treffens ist die Zusammenführung von albanisch-schweizerischen Fachleuten im Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor in der Schweiz, im Kosovo und in Albanien.

Der Zweck dieser ersten Veranstaltung besteht darin, eine Bestandsaufnahme des aktuellen Zustands in den Bereichen im Zusammenhang mit der albanischen Diaspora zu erstellen und aktive albanisch-schweizerische Unternehmen in diesen wirtschaftlichen Aktivitäten zu vernetzen, sei es in der Schweiz, im Kosovo, in Albanien oder anderswo. Dies soll neue Möglichkeiten für Entwicklung und Investitionen in der Schweiz, im Kosovo, in Albanien sowie in anderen Balkanländern erforschen. Diese Veranstaltung wird erstmals bekannte Persönlichkeiten im Banken- und Finanzsektor fördern!

Während dieses Forums werden mehrere Diskussionspanels abgehalten.

Mehr Informationen und das vollständige Programm finden Sie online unter:Finance_17112023 final